Rechtsprechung
BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der Jugendwohlfahrtshilfe für Pflegegroßeltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; JWG § 1 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an Großeltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1977 - VIII A 794/76
- BVerwG, 18.07.1978 - 5 B 30.78
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 59, 52
- NVwZ 1982, 187
- DVBl 1982, 255
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Die Beschwerdeführerin könne sich nicht darauf berufen, daß in der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 316 [331]) überprüften Norm des § 60 Abs. 2 RKG der Familienbegriff anders bestimmt werde als in der angefochtenen Entscheidung.Die Vorschrift, auf die sich die Beschwerdeführerin bezieht, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt beschäftigt (vgl. BVerfGE 39, 316 ; 55, 100).
Der Kinderzuschuß zur Rente nach § 60 RKG diente dem Zweck, Aufwendungen, die einem Rentenberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise auszugleichen (BVerfGE 39, 316 [327]) und damit dem Versicherten die Aufrechterhaltung seines Lebensstandards zu ermöglichen.
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 31. März 1977 (BVerwGE 52, 214 ) entschieden.Die Bundesländer haben ihre Verwaltungspraxis dargestellt und dabei darauf hingewiesen, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 52, 214 ) überwiegend zur Umstellung der vordem üblichen Praxis geführt habe.
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]). - BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Es ist zwar richtig, daß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Familie im Sinne dieser Verfassungsnorm nur als die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern verstanden hat (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105]; 24, 119 [135]; 45, 104 [123]). - BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Gegen das Gleichheitsgebot dieses Grundrechts verstößt es, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften die Gerichte zu einer Differenzierung führt, welche dem Gesetzgeber versagt wäre (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; Beschluß vom 22. Oktober 1981 - 1 BvR 1369/79 -, Umdruck S. 6 f.). - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob die damit verbundene unterschiedliche Behandlung der Pflegeverhältnisse bei Großeltern gegenüber anderen sozialpolitisch erwünscht oder auch nur zweckmäßig ist (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.]; 51, 295 [300 f.]). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Der Gleichheitssatz wäre nur verletzt, wenn sich kein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung finden ließe und sie demgemäß willkürlich wäre (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 51, 60 [76] und st. Rspr.). - BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Allein dadurch können daher die Unterschiedlichkeiten, die die Rechtsprechung auslöst, in einer dem Gleichheitssatz gerecht werdenden Weise nicht ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 40, 121 [138]; 43, 13 [26 f.]). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter …
- BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78
Kinderzuschuß für Enkel
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01
Der Zeugen-Jehovas-Konflikt
Denn Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Schutz der Generationen-Großfamilie; unter "Familie" im Sinne dieser Verfassungsnorm ist vielmehr nur die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern zu verstehen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 59, 52 m.w.N.). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder Gleichbehandlung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 59, 52 [59]). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 58, 369 (373 f.); 59, 52 (59); 60, 123 (133 f.), 329 (346); 62, 256 (274); 63, 255 (261 f.); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.)).
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt; wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 58, 369 (374); 59, 52 (59); 60, 123 (133 f.); 60, 329 (346)). - FG Düsseldorf, 12.01.2011 - 4 K 2574/10
Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht …
Der Begriff der Familie i.S. des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1981 1 BvR 894/78, BVerfGE 59, 52, 63 sowie vom 18. April 1989 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81, 90). - BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79
Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …
Demgemäß ist dieser Grundsatz vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 58, 369 (373 f.); 59, 52 (59); 60, 123 (133 f.)). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2008 - 11 B 4.07
Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Erfordernis der …
Als Schutzobjekt im Sinne von Art. 6 GG hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dabei nur die in der Hausgemeinschaft geeinte engere Familie zwischen Eltern und Kindern verstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1981 - 1 BvR 894/78 -, BVerfGE 59, 52, 63; Beschluss vom 31. Mai 1978 - 1 BvR 683/77-, BVerfGE 48, 327, 329), der jedoch nicht den Schutz der Generationen-/Großfamilie umfasst. - BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80
Strafbefehl
Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 58, 369 [374]; 59, 52 [59]). - BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Dies gilt auch und gerade für die Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten; hier endet der Spielraum des Gesetzgebers erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlich vertretbarer Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 59, 52 ; 65, 141 ; 83, 1 ). - BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern (BVerfGE 48, 327 [339]; Beschluß vom 10. November 1931 - 1 BvR 894/78 - NVwZ 1982, 187 [188]). - OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 4 UF 209/12
Kein Beschwerderecht der Tante des betroffenen Kindes bei Entscheidung über …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06
Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
Verfassungsmäßigkeit des § 33b BVG
- FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
- OLG Hamm, 04.09.2014 - 4 UF 160/14
Beschwerdeberechtigung eines Wunsch-Vormundes
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an …
- VG Wiesbaden, 29.01.1993 - IV/3 H 95/92
Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung für Enkelin nach unerlaubter Einreise; …
- OVG Hamburg, 22.11.2012 - 3 So 71/12
Zum Begriff der "Familienangehörigen" i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG …
- OVG Hamburg, 15.08.1995 - Bf V 61/94
Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Einstellung der Unterhaltsleistungen; …
- BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93
Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach …
- OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
Sozialhilferecht: Hilfeanspruch bei mehrmonatigem Auslandsaufenthalt
- BVerfG, 18.04.1989 - 1 BvR 1295/88
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Erstattungsansprüche des Arbeitgebers …
- BVerwG, 03.03.1998 - 9 B 812.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
- BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 294/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch faktische Nichtgewährung …
- BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
Kostenrechtlich unterschiedliche Behandlung von sich in eigener Sache …
- VG Cottbus, 17.05.2017 - 4 L 304/17
Einstweilige Anordnung auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; …
- BGH, 19.12.1985 - IX ZR 129/85
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Schadens an Freiheit - …
- VG Düsseldorf, 09.02.1987 - 19 K 4718/85
Gewährung von Jugendhilfe ; Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …