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   BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79   

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https://dejure.org/1981,39
BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Eurocontrol II

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Rechtsschutzes für die Bediensteten der Eurocontrol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Ausgestaltung des Rechtsschutzes - Elementare Verfahrensgerechtigkeit - Internationaler Mindeststandard - Verfassungsmäßigkeit

  • hjil.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 63
  • NJW 1982, 512
  • DVBl 1982, 189
  • DÖV 1982, 404
 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerden steht nach gefestigter Rechtsprechung nicht entgegen, daß der Rechtsweg im Verfahren der Hauptsache nicht erschöpft ist; denn gegenüber diesem Verfahren ist das vorläufige Verfahren gemäß § 80 V VwGO rechtlich selbständig (BVerfGE 53, 30 [52]; 59, 63 [82] m.w.N).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Art. 23 Abs. 1 GG war Teil eines Gesamtpakets, das die seinerzeit bestehenden Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Vertrags von Maastricht (vgl. etwa Abgeordneter Verheugen und Senatorin Peschel-Gutzeit in der 3. Sitzung der Gemeinsamen Verfassungskommission am 12. März 1992, Stenographischer Bericht S. 12, 20; BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ) und seiner möglichen Fortschreibung (vgl. Di Fabio, Der Staat 32 , S. 191 ) beseitigen, weitere Integrationsschritte zugleich aber höheren Hürden unterwerfen sollte.

    a) Das EPGÜ-ZustG überträgt Rechtsprechungsaufgaben auf ein supranationales Gericht sowie Rechtsetzungsaufgaben auf dessen Verwaltungsorgane und öffnet die deutsche Rechtsordnung damit derart, dass der ausschließliche Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes insoweit zurückgenommen und der unmittelbaren Geltung und Anwendbarkeit des europäischen Rechts Raum gelassen wird (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

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