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   BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54   

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BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54 (https://dejure.org/1957,53)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1957 - 1 BvL 13/54 (https://dejure.org/1957,53)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1957 - 1 BvL 13/54 (https://dejure.org/1957,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 222
  • NJW 1957, 625
  • DVBl 1957, 509
  • DÖV 1957, 712
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53

    Gesetz zu Art. 131 GrundG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Diese Auffassung liegt offensichtlich auch der Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs [BGHZ 14, 138 [142/143]] zugrunde.

    Allerdings weist der Senat in seiner in BGHZ 14, 138 [145] veröffentlichten Entscheidung bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 77 G 131 unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 GG darauf hin daß die Ermessensgrenze des Gesetzgebers überschritten sein kann, "wo reinen Zufälligkeiten ein Einfluß eingeräumt ist, so beispielsweise der Tatsache, daß die Zahlung der Versorgungsbezüge aus einer deutschen Kasse erfolgte, die nicht im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lag, wie in dem Falle, den der Große Senat vorgelegt hat".

    Der III. Zivilsenat will, wie weitere Ausführungen seines Urteils [BGHZ 14, 141 [richtig: BGHZ 14, 138, 141 - d. Red.] ] ergeben, im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG durchaus der Tatsache Bedeutung beimessen, daß frühere deutsche Beamte oder Wartestandsbeamte in einem Gebiet tätig gewesen oder in den Ruhestand versetzt worden sind, das infolge der willkürlichen Trennung Deutschlands in mehrere Besatzungszonen nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehört.

    Es darf daher nicht unterstellt werden, der III. Zivilsenat habe mit der angeführten Bemerkung in BGHZ 14, 141 [richtig: BGHZ 14, 138, 141 - d. Red.] den § 77 G 131 in dem hier in Betracht kommenden Bereich bereits abschließend als verfassungswidrig bezeichnen wollen.

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Die Regelung des "richterlichen Prüfungsrechts" geht also davon aus, daß die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit eines Gesetzes, das unter der Geltung des Grundgesetzes erlassen worden ist [BVerfGE 2, 124 ff.], mit dem Grundgesetz als Hauptfrage, als "eigentliche Sachfrage", nur vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden darf, wohingegen sie für alle anderen Gerichte nur als Inzidentfrage auftreten kann [vgl. auch Holtkotten in Bonner Kommentar, Art. 100 Anm. II A 2 f. S. 154].

    Insoweit wären die §§ 136 bis 138 GVG ohne Einschränkung anwendbar [vgl. hierzu BVerfGE 2, 124 ff.].

  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Kein Gericht, das eine Rechtsnorm, die für die ihm obliegende Entscheidung zur Sache erheblich ist, für verfassungswidrig hält, kann durch einfaches Gesetz von einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbunden werden - unbeschadet der Bindung des unteren Gerichts an die Auffassung der höheren Instanz über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes im Falle der Zurückverweisung, z. B. nach §§ 539 und 565 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerfGE 2, 406 ff.).«.

    Die Feststellung, daß eine verfassungskonforme Auslegung des § 137 GVG die Anrufung des Großen Senats zur Entscheidung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der unter dem Grundgesetz erlassenen Gesetze ausschließt, berührt nicht die andersartige Bindungswirkung der §§ 539 und 565 Abs. 2 ZPO [BVerfGE 2, 406 ff.].

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Der Große Senat für Zivilsachen hat durch Beschluß vom 20. Mai 1954 - GSZ 6/53 - das Verfahren ausgesetzt und "die Sache ... gemäß Art. 100 Abs. 1 GrundG, § 80 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die vom III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Vorlagebeschluß vom 21. Mai 1953 - III ZR 111/52 - formulierte Frage" vorgelegt.

    Zur Begründung des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses hat er im wesentlichen folgendes ausgeführt [BGHZ 13, 265 ff]:.

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Auf Grund von Vorschriften wie § 120 Abs. 3 und § 121 Abs. 2 GVG [vgl. etwa auch § 546 Abs. 3 ZPO , § 28 Abs. 2 und 3 FGG] könnten sich im praktischen Ergebnis "Sekundärwirkungen" der Bindung in den Bereich der Oberlandesgerichte hinein ergeben [vgl. BGH in JZ 52 S. 149 ff. [150] und Baur in JZ 53, 326 ff.].
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Der Senat hält sich dort zu eigener Entscheidung für befugt, obgleich der 3. Strafsenat vorher in derselben Frage [Fortgeltung als Bundesrecht] das Bundesverfassungsgericht freilich unzulässigerweise angerufen hatte [BVerfGE 4, 214 [216]].
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 71/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Aus der Fülle der praktischen Fälle seien etwa erwähnt die Vorlagen des I. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesurlaubsgesetzen [1 AZR 23/55 und 88/55], des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Pressegesetzes [6 StR 71/54], des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Bodenreformgesetzes und des Milchgesetzes und des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener [BVerwG I C 171.53, I C 142.54, IV C 160.55].
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Immerhin betont der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung der Gültigkeit des § 13 des Hessischen Pressegesetzes [BGHSt 7, 40 [44] in anderem Zusammenhang, daß § 136 GVG "keine Zwischenentscheidung der hier in Betracht kommenden Art im Auge" habe.
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    I S. 1197 - und dazu eingehend BVerfGE 4, 115 [124-126]] und daß namentlich im Zuge der Angliederung neuer Gebiete im Osten tatsächlich sehr viele Beamte gerade dorthin [also außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes] versetzt wurden, so müssen, wenn man das Kassenprinzip verwirft und mit dem Großen Zivilsenat nur die Haftung aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge gelten lassen will, in großem Umfang Ergebnisse eintreten, die ebenfalls den Charakter des "Zufälligen" und damit Ungerechten an sich tragen.
  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
    Aus der Fülle der praktischen Fälle seien etwa erwähnt die Vorlagen des I. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesurlaubsgesetzen [1 AZR 23/55 und 88/55], des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Pressegesetzes [6 StR 71/54], des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Bodenreformgesetzes und des Milchgesetzes und des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener [BVerwG I C 171.53, I C 142.54, IV C 160.55].
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 142.54

    Verfassungsmäßigkeit einer Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von

  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Die Ermächtigung des § 2 Preisgesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen ist allerdings nur bei dieser "verfassungskonformen" Auslegung (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]; 2, 336 [340 f.]; 4, 7 [22]; 6, 32 [43]; 6, 222 [242]; 7, 120 [126 f.]; 7, 267 [273]; 8, 71 [77 f.]], die vor anderen möglichen Auslegungen den Vorzug verdient, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Er hat nicht vorrangig den GS des BSG anzurufen (vgl BVerfG vom 19. Februar 1957, BVerfGE 6, 222, LS 2; BVerwG GS vom 25. August 1961, Buchholz 310 § 11 VwGO Nr. 2; BFH vom 14. Dezember 2005, BFHE 211, 351, unter D der Gründe; BFH vom 12. Mai 1978, BFHE 125, 188, 192 mwN).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Er hat nicht vorrangig den Großen Senat des BSG anzurufen (vgl BVerfG vom 19. Februar 1957, BVerfGE 6, 222, LS 2; BVerwG Großer Senat vom 25. August 1961, Buchholz 310 § 11 VwGO Nr. 2; BFH vom 14. Dezember 2005, BFHE 211, 351, unter D der Gründe; BFH vom 12. Mai 1978, BFHE 125, 188, 192 mwN).
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