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   BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56   

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https://dejure.org/1957,1
BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 (https://dejure.org/1957,1)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 (https://dejure.org/1957,1)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 (https://dejure.org/1957,1)
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Elfes

Ausreiseverbot aus Gründen der "Staatssicherheit", Art. 2 Abs. 1 GG, allgemeine Handlungsfreiheit, weiter Begriff der "verfassungsmäßigen Ordnung"

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rußland verletzt Menschenrechte nach Adenauer-Art

  • zeit.de (Pressekommentar, 24.01.1957)

    Elfes bleibt ohne Paß

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freizügigkeit aus Art. 11 GG: Elfes' Erbe

  • fu-berlin.de (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Elfes - Mehr als ein Urteil (Gunther Rojahn)

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    "Elfes"-Urteil: Ausreisefreiheit und die Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wilhelm Elfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 32
  • NJW 1957, 297
  • DÖV 1957, 116
 
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Wird zitiert von ... (551)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Demgegenüber garantiert Art. 2 Abs. 1 GG die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 80, 137 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93).

    Die Ausführungen des Landgerichts könnten auch so gedeutet werden, daß es in den Äußerungen des Beschwerdeführers einen Eingriff in den Kern der künstlerischen Persönlichkeit Harlans erblickt, den "letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit" (BVerfGE 6, 32 [41]), einen Eingriff also, der durch keine noch so gewichtigen Interessen des Beschwerdeführers gerechtfertigt werden könne und deshalb, weil er die Menschenwürde Harlans verletze, unter allen Umständen sittenwidrig sei.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Diese Auslegung entspricht auch den Grundauffassungen der Verfassung und dem von ihr vorausgesetzten Menschenbild (BVerfGE 2, 1 [12]; 4, 7 [15 f.]; 6, 32 [40]).

    Das würde der Bedeutung gerade dieses Grundrechts nicht entsprechen, sich kaum mit der besonderen (pleonastischen) Betonung der "freien" Berufswahl in Art. 12 Abs. 1 vertragen und überdies mit der Gesamttendenz des Grundrechtsabschnitts in Widerspruch stehen, der, wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 16. Januar 1957 (BVerfGE 6, 32 [40 f.]) dargelegt hat, "leerlaufende" Grundrechte im früheren Sinne nicht mehr kennt.

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