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   BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56   

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https://dejure.org/1957,73
BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Haushaltsbesteuerung

  • openjur.de

    Haushaltsbesteuerung

  • opinioiuris.de

    Haushaltsbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzumfang des Art. 6 Abs. 1 GG - Zurückverweisung bei Aufhebung aller belastenden Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 386
  • NJW 1957, 1065
  • DVBl 1957, 733
  • DÖV 1957, 481
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -) ausgesprochen, daß § 26 EStG 1951 mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und daher nichtig ist.

    Den Charakter dieser Bestimmung als wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte die Ehe und Familie betreffende Recht hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -- festgestellt.

    Für einen Ausspruch nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG ist kein Raum mehr, da § 26 EStG 1951 bereits durch Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -- mit Gesetzeskraft für nichtig erklärt worden ist.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    In Fällen der letzteren Art hat das Bundesverfassungsgericht nicht selten durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und etwaiger ihnen zugrunde liegender Verwaltungsakte abschließend in der Sache entschieden und das Verfahren nur wegen der Kostenentscheidung zurückverwiesen (vgl. BVerfGE 6, 386 [389]; 13, 331 [355]; 19, 101 [103 f.]; 21, 160 [163]).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    In den Grundrechtsvorschriften der Verfassung verkörpert sich eine objektive Wertordnung, "in der eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt" und die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt (BVerfGE 7, 198 [205] - Lüth - und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 6, 55 [72]; 6, 386 [388] - Zusammenveranlagung der Ehegatten; 10, 59 [81] - Stichentscheid; 12, 205 [259] - Fernsehen; 20, 162 [175] - Spiegel; 21, 362 (371 f. ]; 24, 367 [389] - Hamburger Deich; 25, 256 [263] - Blinkfüer; BVerfGE 30, 173 [188 ff. ] - Mephisto; 33 303 [330 f. ] - numerus clausus).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 9, 237 ; 22, 93 ; 24, 119 ; 61, 18 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 105, 313 ; 107, 205 ; 131, 239 ).
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