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   BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52   

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https://dejure.org/1957,6
BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
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Homosexuelle

§ 175 StGB aF, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG, Sittengesetz, Schuldprinzip, Art. 8 Abs. 1 MRK

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Homosexuelle

  • openjur.de

    Homosexuelle

  • opinioiuris.de

    Homosexuelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG-Entscheidung von 1957: Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität nicht verfassungswidrig - Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.1956)

    Angeklagter § 175

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 03.07.2015)

    Das Schandurteil von Karlsruhe

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    § 175

Sonstiges (3)

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.10.2012)

    Rehabilitierung von Schwulen: Keine Kritik an homophobem Urteil

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.10.2012)

    Ein Skandal wird besichtigt

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.10.2012)

    Bundesrat will Urteile aufheben lassen, die bis 1969 gegen Schwule verhängt wurden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 389
  • NJW 1957, 865
  • MDR 1957, 403
  • DÖV 1957, 790
 
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Wird zitiert von ... (134)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Seine Verfassungsbeschwerde hat sich infolge dessen erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 (439); 9, 167 (169); 20, 323 (331); 25, 269 (285f)).

    Das Gebot zur Achtung der Menschenwürde bedeutet insbesondere, daß grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen verboten sind (BVerfGE 1, 332 (348); 6, 389 (439)).

    Ein gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßendes Strafgesetz könnte nicht Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung sein (BVerfGE 6, 389 (439)).

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