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   BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81   

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https://dejure.org/1982,79
BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 (https://dejure.org/1982,79)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 (https://dejure.org/1982,79)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 (https://dejure.org/1982,79)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 250
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 (35)).

    Es stand ihm nicht zu, unter den vier benannten Zeugen eine Auswahl zu treffen, ohne daß es Gründe des formellen oder materiellen Rechts dafür gab (vgl. BVerfGE 50, 32 (35) m. w. N.).

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
    Das angefochtene Urteil beruht auch auf diesem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 219 (223) m. w. N.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 (367) m. w. N.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Dem entspricht die grundsätzliche Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 (367); 60, 250 (252); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweils einschlägigen Prozessordnung die Berücksichtigung erheblichen Vorbringens und erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt erst vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Fachgerichte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dazu, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247, 249 [juris Rn. 5]; 60, 250, 252 [juris Rn. 5]; 69, 145, 148 [juris Rn. 11]).
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