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   BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79   

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https://dejure.org/1982,111
BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fortgeltung alten Landesrechts über die Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach vorkonstitutionellem Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortgeltung des alten Rechts - Konkurs - Konkursfähigkeit juristischer Personen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 135
  • NJW 1982, 2859
  • ZIP 1982, 713
  • MDR 1983, 23
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Dies gilt beispielsweise für Sonderregelungen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts (vgl. etwa Art. 22 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes vom 23. Juni 1981 - GVBl. S. 188 -, wonach Ansprüche gegen den Freistaat grundsätzlich zunächst in einem - behördlichen - Abhilfeverfahren geltend zu machen sind; § 17 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Bundes, wonach Zwangsmittel gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich unzulässig sind; vgl. ferner § 882 a ZPO zur Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts; siehe hierzu BVerfG, Beschluß vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 -).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" hat (vgl. BVerfGE 11, 126 [131 f.]; 32, 296 [299 f.]; 52, 1 [17]; 60, 135 [149]; st. Rspr.).

    Eine vorkonstitutionelle Norm ist in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers dann aufgenommen, wenn dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 60, 135 [149] m. w. N.; st. Rspr.).

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