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   BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79   

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https://dejure.org/1982,111
BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 (https://dejure.org/1982,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach vorkonstitutionellem Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortgeltung des alten Rechts - Konkurs - Konkursfähigkeit juristischer Personen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 135
  • NJW 1982, 2859
  • ZIP 1982, 713
  • MDR 1983, 23
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Denn die Formulierung "unberührt bleiben" bedeutet nicht nur, daß bestehende Vorschriften in Kraft bleiben, sondern auch, daß neue eigenständige Vorschriften erlassen werden können (vgl. BVerfGE 11, 192 (200)).

    Der Bundesstaat muß, wenn er eine dem Landesgesetzgeber erteilte Ermächtigung einschränken oder zurücknehmen will, dies in der Regel ausdrücklich erklären (BVerfGE 11, 192 (200)).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Mit der bisherigen Rechtsprechung ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber die gesetzlichen Tatbestände nicht stets selbst umschreiben muß, sondern im Wege der Verweisung auch auf andere Vorschriften Bezug nehmen darf (vgl. BVerfGE 47, 285 (311)).

    Soll hingegen der bei Erlaß der Verweisungsnorm oder der zu einem früheren Zeitpunkt geltende Normtext, auf den verwiesen ist, maßgebend sein, liegt eine "statische" Verweisung vor (vgl. hierzu BVerfGE 47, 285 (312)).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 126 (131 f.); 32, 296 (299 f.); 52, 1 (17); st. Rspr.).

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 11, 126 (131 f.); 32, 296 (299 f.); 52, 1 (17); st. Rspr.).

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Da dem Wortlaut des Art. IV EGÄndGKO nicht zu entnehmen ist, welcher Art die in ihm enthaltene Verweisung ist, muß diese Frage durch Gesetzesauslegung beantwortet werden (vgl. BVerfGE 1, 299 (312); 10, 234 (244)).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Da dem Wortlaut des Art. IV EGÄndGKO nicht zu entnehmen ist, welcher Art die in ihm enthaltene Verweisung ist, muß diese Frage durch Gesetzesauslegung beantwortet werden (vgl. BVerfGE 1, 299 (312); 10, 234 (244)).
  • BGH, 22.11.1954 - III ZR 111/53

    Zuständigkeit der Landgerichte in Hessen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    e) Dynamische Verweisungen haben vor allem dort ihre Berechtigung, wo das Verweisungsobjekt von vornherein auf häufige Änderungen hin angelegt ist (vgl. BGHZ 15, 221 (223)).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Dies genügt für die Zulässigkeit der Vorlage (vgl. BVerfGE 44, 297 (299); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative GG unterliegen förmliche Gesetze dann nicht, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, als sog. vorkonstitutionelles Recht, verkündet worden sind (vgl. BVerfGE 2, 124 (128 ff.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
    Die ausschließliche Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG erstreckt sich nicht auf die Frage, ob ein Landesgesetz mit späterem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 10, 124 (128)).
  • BVerfG, 11.02.1969 - 1 BvL 3/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66

    Anforderungen an eine richtervorlnage nach Rt. 100 Abs. 1 GG bei

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 23/58

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Dies gilt beispielsweise für Sonderregelungen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts (vgl. etwa Art. 22 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes vom 23. Juni 1981 - GVBl. S. 188 -, wonach Ansprüche gegen den Freistaat grundsätzlich zunächst in einem - behördlichen - Abhilfeverfahren geltend zu machen sind; § 17 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Bundes, wonach Zwangsmittel gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich unzulässig sind; vgl. ferner § 882 a ZPO zur Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts; siehe hierzu BVerfG, Beschluß vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 -).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ; 143, 38 ).
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