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   BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81   

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https://dejure.org/1982,569
BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81 (https://dejure.org/1982,569)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 2 BvH 1/81 (https://dejure.org/1982,569)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 2 BvH 1/81 (https://dejure.org/1982,569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im öffentlich-rechtlichen Streit innerhalb eines Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 319
  • NVwZ 1982, 430
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
    Durch das Haushaltsgesetz 1981 hat sich die Bremische Bürgerschaft offensichtlich nicht ihrer verfassungsrechtlichen Haushalts- oder Gesetzgebungsbefugnisse begeben (vgl. BVerfGE 2, 143 (166)).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
    Die Antragsteller sind also nur dann antragsbefugt, wenn sie schlüssig behaupten, daß sie und die Antragsgegner an diesen Rechtsverhältnissen unmittelbar beteiligt sind und daß die Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten der Antragsteller durch die beanstandeten Maßnahmen verletzt oder unmittelbar gefährdet haben (vgl. BVerfGE 1, 208 (221, 228 f.)).
  • BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58

    Bundesgerichte

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
    Der Ausnahmevorschrift des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (dritte Alternative) GG (zum Ausnahmecharakter vgl. BVerfGE 10, 285 (293 f.)) läßt sich eine derartige verfassungspolitische Entscheidung jedenfalls nicht entnehmen.
  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
    93 Abs. 1 Nr. 1 GG zielt nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte unmittelbar auf den vollen Minderheitenschutz im Verfassungsgefüge des Bundes (vgl. BVerfGE 45, 1 (29 f.)).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81
    Demgegenüber soll die subsidiäre Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG für "andere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes" nur einen lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz für alle verfassungsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb der Länder gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 375 (377)).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der Prozessstandschafter bedarf daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 90, 286 ).

    Die Zuerkennung der Prozessstandschaftsbefugnis ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 7. Aufl. 2007, Rn. 94).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Die Prozeßstandschaft ist eine Ausnahme von dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz, daß Verfahrensbeteiligte nur eigene Rechte geltend machen können; sie bedarf daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (vgl. BVerfGE 60, 319 [325]).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Die in § 64 BVerfGG geregelte Prozessstandschaft ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 59) und wurzelt insofern im aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Status der Fraktionen, denen als organisierte parlamentarische Minderheit und Gegenspieler der Regierungsmehrheit der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wird, um die Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte tatsächlich zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).
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