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   BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,672
BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82 (https://dejure.org/1982,672)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1982 - 2 BvR 125/82 (https://dejure.org/1982,672)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1982 - 2 BvR 125/82 (https://dejure.org/1982,672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig eingegangenen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Schriftsatzfrist - Berücksichtigung bei Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 119
  • Rpfleger 1982, 478
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 4 f., ausgeführt:.

    Die Einlegung der Berufung konnte dem Beschwerdeführer jedoch nicht zugemutet werden (vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5, und vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 4 f.).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts war die Statthaftigkeit der Berufung bis zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - als zweifelhaft anzusehen.

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5 f., Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 5).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81

    Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82
    Im Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 3 f., wurde diese Rechtsprechung bekräftigt.

    Die Einlegung der Berufung konnte dem Beschwerdeführer jedoch nicht zugemutet werden (vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5, und vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 4 f.).

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5 f., Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 5).

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BVerfGE 53, 219 (222 f.)).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82
    Schon unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 (256)).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 425/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    In dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1982 - 2 BvR 125/82 - ist ausgeführt, dass, wenn eine Frist nach § 128 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf einen Sonntag festgesetzt ist, ein Schriftsatz, der am folgenden Werktag und damit gemäß § 222 Abs. 2 ZPO noch rechtzeitig bei Gericht eingeht, zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 61, 119 ).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auch das Bundesverfassungsgericht hält bei einer geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann die Zulassung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs durch die Fachgerichte für verfassungsrechtlich geboten, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; BVerfGE 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; BVerfGE 61, 119, 121) [BVerfG 28.09.1982 - 2 BvR 125/82].
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