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   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,60
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eingriff in die Berufsfreiheit der Tierpräparatoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator - Nutzungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 291
  • NJW 1983, 439
  • NVwZ 1983, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (121)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Als Berufsausübungsregelung ist es nur statthaft, soweit es sich durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen läßt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. dazu BVerfGE 61, 291 [312]; 68, 272 [282]); auch muß sich seine Anwendung innerhalb der vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen halten (vgl. BVerfGE 71, 162 [178 ff.]).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    aa) Der besondere Freiheitsraum, den das Grundrecht der Berufsfreiheit sichern will, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch durch Vorschriften ohne primär berufsregelnde Zielrichtung dann berührt sein, wenn ihre tatsächlichen Auswirkungen zu einer Beeinträchtigung der freien Berufsausübung führen (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 36, 47 ; 61, 291 ).
  • OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

    bb) Wer einen Beruf ergreifen und ausüben will, ist gehalten, dies im Rahmen der für jedermann geltenden Vorschriften zu tun (BVerfG, Urt. v. 3.11.1982, 1 BvL 4/78, BVerfGE 61, 291 Rn. 55, zit nach juris).
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