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   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80, 1 BvL 38/80, 1 BvL 40/80, 1 BvL 12/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80, 1 BvL 38/80, 1 BvL 40/80, 1 BvL 12/81 (https://dejure.org/1982,12)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvL 25/80, 1 BvL 38/80, 1 BvL 40/80, 1 BvL 12/81 (https://dejure.org/1982,12)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvL 25/80, 1 BvL 38/80, 1 BvL 40/80, 1 BvL 12/81 (https://dejure.org/1982,12)
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Sorgerechtsübertragung nach Scheidung

§ 1671 BGB, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein, Verfassungswidrigkeit von § 1671 Abs. 4 BGB aF

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum gemeinsamen Sorgerecht geschiedener Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 4 S. 1; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Elterliche Sorge - Scheidung der Eltern - Ausschluß - Gemeinsames Sorgerecht

  • spiegel.de (Pressebericht, 08.11.1982)

    Übereifriger Wächter

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.1982)

    Das Verbot gemeinsamen Sorgerechts nach der Scheidung provoziert Streit

Besprechungen u.ä. (3)

  • 62.216 PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gemeinsames Sorgerecht geschiedener Eltern in Deutschland (Dr. Sang-Yong Kim)

  • forum-familienrecht.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gemeinsame Sorge um jeden Preis? (Sabine Heinke; FF 2002, 54)

  • uni-muenchen.de PDF, S. 30 (Kurzanmerkung)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 358
  • NJW 1983, 101
  • MDR 1983, 108
  • NVwZ 1983, 89 (Ls.)
  • FamRZ 1982, 1179
  • DÖV 1983, 781
  • Rpfleger 1982, 470
  • Rpfleger 1983, 66
 
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Wird zitiert von ... (136)

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Das Elternrecht ist um des Kindes willen gegen Eingriffe des Staates geschützt (vgl. BVerfGE 59, 360 ; 61, 358 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ).

    Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Treffen Eltern für diesen Fall eine vertragliche Vereinbarung, haben sie aus Verantwortung ihrem Kinde gegenüber Sorge dafür zu tragen, dass die regelmäßig mit der Trennung der Eltern verbundenen seelischen Belastungen des Kindes nach Möglichkeit gemildert werden und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung gefunden wird (vgl. BVerfGE 31, 194 [205]; 61, 358 [372 f.]).
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