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   BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81   

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BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81 (https://dejure.org/1982,657)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1982 - 2 BvR 340/81 (https://dejure.org/1982,657)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 (https://dejure.org/1982,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 3 § 513 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Wirksamer Grundrechtsschutz - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 78
  • NJW 1982, 2368
  • DÖV 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
    Unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 [256]).

    Schon unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 (256)).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1982 ( 2 BvR 869/81 - Umdruck S. 4 f. -) ausgeführt:.
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtete das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten, im vorliegenden Falle die Klageerwiderung der Beschwerdeführerin vom 4. Februar 1981, in Erwägung zu ziehen, da sie innerhalb der richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingegangen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222) m. w. N.).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung der Fachgerichte hergeleitet, etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße weitgehend selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252, 258 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 63, 77, 79 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]; 73, 322, 327); dazu müßten sie von den ihnen zu Gebote stehenden, rechtlich vertretbaren Möglichkeiten Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 49, 252, 260 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; 73, 322, 327).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht von der Notwendigkeit gesprochen, von verschiedenen Wegen bei der Auslegung des Verfahrensrechts denjenigen zu beschreiten, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrechte der Verfahrensbeteiligten am ehesten gewährleiste (vgl. BVerfGE 49, 252, 257 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; 61, 78, 80) [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81].

    Das mag es rechtfertigen, § 513 Abs. 2 ZPO insoweit analog anzuwenden (in diesem Sinne etwa BVerfGE 60, 96, 98 f [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; BVerfG NJW 1985, 2250; LG Kiel AnwBl. 1984, 502; LG Frankfurt NJW 1985, 1171; LG Freiburg NJW-RR 1986, 616 [LG Freiburg 03.01.1986 - 9 S 383/85]; Kramer NJW 1978, 1411, 1416; Kahlke NJW 1985, 2231, 2234; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 128 Rn. 123; Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 128 Rn. 19; vgl. auch LG Dortmund NJW 1986, 2959 [LG Dortmund 15.08.1985 - 17 S 498/84]; a.A. LG Bonn MDR 1984, 674, 675 [LG Bonn 27.04.1984 - 8 S 102/84]; LG Köln MDR 1987, 63 [LG Köln 16.07.1986 - 26 S 168/85]).

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Im Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 3 f., wurde diese Rechtsprechung bekräftigt.

    Die Einlegung der Berufung konnte dem Beschwerdeführer jedoch nicht zugemutet werden (vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5, und vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 4 f.).

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5 f., Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 5).

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auch das Bundesverfassungsgericht hält bei einer geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann die Zulassung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs durch die Fachgerichte für verfassungsrechtlich geboten, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; BVerfGE 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; BVerfGE 61, 119, 121) [BVerfG 28.09.1982 - 2 BvR 125/82].
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, daß ein rechtzeitig innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingegangener Schriftsatz zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222); 61, 78 (81); 61, 119 (122)) und daß für die verfassungsrechtliche Beurteilung die Gründe für die unterbliebene Kenntnisnahme unerheblich sind (vgl. BVerfGE 53, a.a.O., 222 f. m. w. N.).

    Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).

  • OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93

    Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

    Ist aber ein Rechtsmittel grundsätzlich - wenn auch unter eingeschränkten Voraussetzungen - gegeben, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Grundrechtsverletzungen, insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs, von der Notwendigkeit auszugehen, bei der Auslegung des Verfahrensrechts denjenigen Weg zu beschreiten, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrechte der Beteiligten am ehesten gewährleistet (BVerfGE 49, 252 ,257; 60, 96, 99; 61, 78, 80).

    Darum geht es vorliegend jedoch nicht, weil eine rechtlich vertretbare Möglichkeit besteht, den Grundrechtsverstoß im Rahmen des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde ungeschehen zu machen, wobei bei der Auslegung der Zulässigkeit dieser Beschwerde der Weg zu beschreiten ist, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrecht der Verfahrensbeteiligten am ehesten gewährleistet (BVerfGE 49, 252, 257; 61, 78, 80).

  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen Grundrechtsschutzes geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (BVerfGE 60, 96 ; Senatsbeschlüsse 2 BvR 340/81 vom 7. Juli 1982 (= NJW 1982, S. 2368 ) und 2 BvR 125/82 vom 28. September 1982).
  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • LG Bonn, 27.04.1984 - 8 S 102/84

    Zur analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO auf Fälle des schriftlichen

    In BVerfGE 61, 78 [hier: IV (416) 268 a] wird es zwar als »zweifelhaft« angesehen, ob wegen der Erschöpfung des Rechtswegs die Verfassungsbeschwerde zulässig war; in BVerfGE 61, 119 (121) ist auch bereits davon die Rede, daß der »Rechtsweg nicht erschöpft« sei.
  • BVerfG, 29.07.1992 - 2 BvR 1224/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei unzulässig erfolgter richterlicher

    Hat ein Gericht einer Partei - und sei es auch unzulässigerweise - eine Äußerungsfrist eingeräumt, muß es einen innerhalb dieser Frist eingegangenen Schriftsatz bei seiner Entscheidung in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 18, 380 [384]; 23, 286 [288]; 42, 243 [247]; 53, 219 [222]; 61, 78 [81]).
  • BFH, 23.06.1994 - I B 211/93

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Berechtigung von fehlerhaften Vorprüfungen zu

  • OLG Bremen, 24.09.1998 - 6 W 16/98

    Unpfändbarkeit beweglicher Sachen wegen Erforderlichkeit für die

  • LG Duisburg, 26.09.1996 - 22 S 186/96

    Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens; Verletzung des Anspruchs auf

  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
  • LG Aachen, 11.06.1992 - 6 S 59/92
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