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   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79   

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BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79 (https://dejure.org/1982,210)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvR 210/79 (https://dejure.org/1982,210)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvR 210/79 (https://dejure.org/1982,210)
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Kontensperre DDR

Art. 14 Abs. 1 GG, Rechtsstaatsprinzip, Verfassungswidrigkeit der Sperrung der Konten von DDR-Bürgern in Westdeutschland, um die DDR zu Verhandlungen zu veranlassen

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Devisenbewirtschaftung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Kontensperrung bei in der Bundesrepublik belegenen Guthaben von DDR-Bürgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip - DDR-Bürger - Vermögenssperre - Veranlassung zu Abkommen - Innerdeutscher nichtkommerzieller Zahlungsverkehr

  • hjil.de PDF, S. 57 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 169
  • NJW 1983, 2309
  • DVBl 1983, 170
  • DÖV 1983, 201
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Bereich des Sozialrechts entschieden, daß der Rentenanspruch eines im Ausland lebenden versicherten Ausländers nicht als Druckmittel dafür eingesetzt werden dürfe, daß deutschen Staatsangehörigen ihre im Ausland erworbenen Rentenansprüche auch nach Deutschland ausgezahlt würden (BVerfGE 51, 1).

    Der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 51, 1 zugrunde liegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Das Gegenseitigkeitsprinzip selbst ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413 f.]; 51, 1 [24]; st. Rspr.).

    Die Folgen, zu denen die Verfolgung einer solchen Zielsetzung führt, lassen sich aber nur rechtfertigen, wenn auch die hierfür eingesetzten Mittel angemessen sind (vgl. BVerfGE 51, 1 [24]).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon dort festgestellt, wo außenpolitische Erwägungen die Regelungen auf einem Gebiet beeinflussen, auf welchem dem Gesetzgeber ein besonders großer Gestaltungsraum zukommt (BVerfGE 51, 1 [25]).

    Zwar dienen die in der Entscheidung BVerfGE 51, 1 betroffenen Renten regelmäßig der Bestreitung des Lebensunterhaltes, während die Kontenguthaben den Lebensunterhalt lediglich verbessern mögen.

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Von der Entscheidung sei eine weitere, über die früheren Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 353) hinausgehende Klärung verfassungsrechtlicher Fragen nicht zu erwarten.

    Dies war zwar nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zunächst nicht der Fall (vgl. BVerfGE 12, 281; 18, 353).

    Das Gesetz ist in einer rechtlich wie politisch extrem gelagerten historischen Ausnahmesituation entstanden; deutsche Stellen hatten auf seine rechtstechnische Gestaltung keinen Einfluß (vgl. BVerfGE 18, 353 [363]).

    Nach Ablösung des MRG 53 auf dem Gebiet des Außenhandels durch das Außenwirtschaftsgesetz galt es darüber hinaus, eine wirksame Kontrolle sowie einen Überblick über den innerdeutschen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr zu erreichen, bedingt durch ein kompliziertes Verrechnungssystem und durch wirtschafts- und allgemeinpolitische Interessen (vgl. BVerfGE 18, 353 [362]).

  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr gelten auch heute noch die alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze (Gesetz Nr. 53 der amerikanischen und der britischen Militärregierung über die Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs in der am 19. September 1949 in Kraft getretenen Fassung -- im folgenden MRG 53 - Verordnung Nr. 235 des Französischen Hohen Kommissars in Deutschland über die Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs vom 18. September 1949, vgl. BVerfGE 12, 281).

    Dies war zwar nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zunächst nicht der Fall (vgl. BVerfGE 12, 281; 18, 353).

    Das Gesetz diente nunmehr vor allem dazu, den Außenhandel wirksam zu kontrollieren, ihn zu steuern und so langsam wieder aufzubauen (vgl. BVerfGE 12, 281 [292]).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Hält der Gesetzgeber es für erforderlich, der Ausübung von grundrechtlichen Befugnissen ein Genehmigungsverfahren vorzuschalten, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen und aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf (BVerfGE 52, 1 [41] m.w.N.).

    Regelungen zur Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums haben vor der Verfassung nicht schon deshalb Bestand, weil sie als formelles Gesetz erlassen sind; sie müssen vielmehr auch in materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (BVerfGE 52, 1 [27] m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Im Blick auf die elementare freiheitssichernde Bedeutung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist er gehalten, die Voraussetzungen, unter denen der Gebrauch des Eigentums beschränkt werden darf, durch eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Ermächtigung selbst festzulegen (BVerfGE 58, 137 [146] m.w.N.).

    Sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck, nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (BVerfGE 58, 137 [148] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Das Gegenseitigkeitsprinzip selbst ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413 f.]; 51, 1 [24]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Das Gegenseitigkeitsprinzip selbst ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413 f.]; 51, 1 [24]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Der Grundrechtsschutz kann in nicht geringerem Maße dort gelten, wo es um die Grundrechte deutscher Staatsangehöriger geht (vgl. BVerfGE 36, 1 [31 f.]) und wo es sich nicht um den Bereich gewährender Staatstätigkeit, sondern um einen Eingriff in bestehende grundrechtlich gesicherte Position handelt.
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Bei dem Gesetz handelt es sich um unmittelbares Besatzungsrecht, das das Bundesverfassungsgericht daraufhin überprüfen kann, ob der Gesetzgeber zu einer Anpassung dieses Rechts an einen voll verfassungsgemäßen Zustand verpflichtet gewesen ist (BVerfGE 15, 337 [350]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
    Darüber hinaus gebietet bereits das Rechtsstaatsprinzip, grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so klar zu formulieren, daß die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (vgl. BVerfGE 21, 73 [79]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - I C 47.74

    Erteilung einer devisenrechtlichen Genehmigung für die Zahlung eines Geldbetrages

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Hinreichend bestimmt ist ein Gesetz, wenn sein Zweck aus dem Gesetzestext in Verbindung mit den Materialien deutlich wird (BVerfGE 27, 1 [8]); dabei reicht es aus, wenn sich der Gesetzeszweck aus dem Zusammenhang ergibt, in dem der Text des Gesetzes zu dem zu regelnden Lebensbereich steht (vgl. BVerfGE 62, 169 [183 f.]).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Gesetzliche Regelungen müssen so gefaßt sein, daß der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, daß er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 [420]; 58, 257 [278]; 62, 169 [183]).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Zudem muss eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums mit allen anderen Verfassungsnormen vereinbar sein, insbesondere mit dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 18, 121 ; 25, 112 ; 52, 1 ; 62, 169 ).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Im hier unterstellten Falle einer die Grenzen des Zumutbaren überschreitenden Beeinträchtigung der Waldeigentümer wären die inhalts- und schrankenbestimmenden Regelungen als verfassungswidrig anzusehen (vgl. BVerfGE 58, 137, 148 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78]; 62, 169, 183) [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79].
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 58, 257 ; 62, 169 ; 83, 130 ).

    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage wie hier die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 62, 169 ; 83, 130 ).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    a) Aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit folgen nach bisheriger Rechtsprechung Anforderungen an den Inhalt einer Norm, der hinreichend bestimmt und widerspruchsfrei sein muss (vgl. etwa BVerfGE 14, 13 ; 17, 306 ; 21, 73 ; 38, 61 ; 52, 1 ; 52, 283 ; 59, 104 ; 62, 169 ; 108, 52 ; 108, 169 ).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Ziele des Gesetzgebers können sich darüber hinaus aus dem Zusammenhang ergeben, in dem das Gesetz mit dem zu regelnden Lebensbereich steht (vgl. BVerfGE 62, 169 ).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85

    Devisenrecht - DDR - Erbgang - Sperrkonto in West-Berlin - Berliner Verordnung -

    Zu den Konsequenzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]) zum MRG 53 für die Anwendung der VO Nr. 500.

    Was nämlich die Folgen einer Verletzung der Anpassungspflicht betrifft (vgl. BVerfGE 15, 337 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169 ff. [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] und BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - a.a.O. einerseits und BVerfG, Beschluß vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - BVerfGE 36, 146 andererseits), so ist zu unterscheiden zwischen schlichtem Besatzungsrecht, das jederzeit einschränkungslos vom deutschen Gesetzgeber geändert werden kann (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Überleitungsvertrag), und dem Kontrollratsrecht, das der deutsche Gesetzgeber erst nach Konsultation der Drei Mächte außer Wirksamkeit zu setzen vermag (Art. 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Überleitungsvertrag).

    1 Nr. 1 c VO Nr. 500 stellt sich seiner Form und seinem Inhalt nach als ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar (ebenso BVerfG. Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] zur im wesentlichen wortgleichen Vorschrift des Art. 1 MRG 53).

    Das Bundesverfassungsgericht läßt allerdings in jener Entscheidung die Frage offen, ob die weitere Anwendung des MRG 53 für den innerdeutschen nichtkommerziellen Zahlungsverkehr noch verfassungsrechtlich zulässig ist und fügt hinzu, daß die gegen das Weitergelten des MRG 53 bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken jedenfalls nicht auf Dauer durch den Hinweis auf eine politisch schwierige Problemlage für unerheblich erklärt werden dürfen (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Ihnen wird vielmehr nach seiner Auffassung - bei unveränderter Normlage - bereits durch eine Genehmigungspraxis hinreichend Rechnung getragen, die nicht auf das Vorliegen eines Härtefalls abstellt, sondern eine Verfügung nur dann verhindert, wenn einer der verfassungsrechtlich zulässigen Normzwecke gefährdet wird (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Das Bundesverfassungsgericht bezieht seinen Appell, die Rechtslage dem verfassungsmäßigen Zustand zumindest anzunähern, auf "den hier zu erörternden Anwendungsbereich" des MRG 53 (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Es stellt in seinem Beschluß einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip fest, weil Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 GG "durch die Gesetze" bestimmt werden, dies aber im MRG 53 nicht geschehe, und weil das Rechtsstaatsprinzip es gebiete, "grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so klar zu formulieren, daß die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann" (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]), was auch nicht geschehen sei.

    Das Gegenseitigkeitsprinzip selbst ist - wie das Bundesverfassungsgericht betont - nicht zu beanstanden, und zwar auch im Verhältnis zur DDR (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]) ausführt, ist es nicht erforderlich, daß der gegenwärtig praktizierte Zweck eines Gesetzes mit dem ursprünglichen subjektiven Zweck des historischen Gesetzgebers übereinstimmt; vielmehr kommt es auf den objektiven Zweck des Gesetzes an.

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Für den Rechtsunterworfenen muss zwar die Rechtslage erkennbar sein (BVerfGE 21, 73 ; 52, 1 ; 62, 169 ; 64, 261 ); er muss aber die Rechtsfolgen eines Normverstoßes nicht in allen Einzelheiten vorhersehen können; es genügt, wenn er zumindest das Risiko ernster Konsequenzen erkennen kann (vgl. BVerfGE 87, 363 ; 92, 1 ).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 60.85

    Inhaltsbestimmung von Eigentum - Verfügung über ein Sperrkonto zur Begleichung

    Was nämlich die Folgen einer Verletzung der Anpassungspflicht betrifft (vgl. BVerfGE 15, 337 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvB 210/79 - BVerfGE 62, 169 ff. [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] und BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1982 - BVerwG 3 C 55.80 - a.a.O. einerseits und BVerfG, Beschluß vom 14. November 1973 - 1 BvR 719/69 - BVerfGE 36, 146 andererseits), so ist zu unterscheiden zwischen schlichtem Besatzungsrecht, das jederzeit einschränkungslos vom deutschen Gesetzgeber geändert werden kann (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Überleitungsvertrag), und dem Kontrollratsrecht, das der deutsche Gesetzgeber erst nach Konsultation der Drei Mächte außer Wirksamkeit zu setzen vermag (Art. 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Überleitungsvertrag).

    1 Nr. 1 c VO Nr. 500 stellt sich seiner Form und seinem Inhalt nach als ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar (ebenso BVerfG, Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79] zur im wesentlichen wortgleichen Vorschrift des Art. 1 MRG 53).

    Das Bundesverfassungsgericht läßt allerdings in jener Entscheidung die Frage offen, ob die weitere Anwendung des MRG 53 für den innerdeutschen nichtkommerziellen Zahlungsverkehr noch verfassungsrechtlich zulässig ist und fügt hinzu, daß die gegen das Weitergelten des MRG 53 bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken jedenfalls nicht auf Dauer durch den Hinweis auf eine politisch schwierige Problemlage für unerheblich erklärt werden dürfen (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Ihnen wird vielmehr nach seiner Auffassung - bei unveränderter Normlage - bereits durch eine Genehmigungspraxis hinreichend Rechnung getragen, die nicht auf das Vorliegen eines Härtefalls abstellt, sondern eine Verfügung nur dann verhindert, wenn einer der verfassungsrechtlich zulässigen Normzwecke gefährdet wird (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Das Bundesverfassungsgericht bezieht seinen Appell, die Rechtslage dem verfassungsmäßigen Zustand zumindest anzunähern, auf "den hier zu erörternden Anwendungsbereich" des MRG 53 (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]).

    Es stellt in seinem Beschluß einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip fest, weil Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 GG "durch die Gesetze" bestimmt werden, dies aber im MRG 53 nicht geschehe, und weil das Rechtsstaatsprinzip es gebiete, "grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so klar zu formulieren, daß die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann" (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]), was auch nicht geschehen sei.

    Das Gegenseitigkeitsprinzip selbst ist - wie das Bundesverfassungsgericht betont - nicht zu beanstanden, und zwar auch im Verhältnis zur DDR (BverfGE 62, 169 ).

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 62, 169 [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79]) ausführt, ist es nicht erforderlich, daß der gegenwärtig praktizierte Zweck eines Gesetzes mit dem ursprünglichen subjektiven Zweck des historischen Gesetzgebers übereinstimmt; vielmehr kommt es auf den objektiven Zweck des Gesetzes an.

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162

    15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 19 B 09.90

    Überwälzung der Schadenshaftung auf einen Beliehenen mittels Nebenbestimmung zum

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

  • BVerwG, 06.12.1999 - 4 B 75.99

    Anforderungen an bauliche Anlagen; Baugestaltung; Verunstaltungsverbot;

  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03

    Pflegeversicherung

  • BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05

    Zur Zulassung einer muslimischen Lehramtsbewerberin zum schulischen

  • FG Berlin, 04.03.2002 - 6 B 6333/01

    Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG verfassungswidrig?

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84

    "Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 2 L 350/91

    Eigentumsübergang; Landesschutzdeich; Innerer Schutzstreifen

  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 191/86

    Entschädigung wegen der sogenannten neuartigen Waldschäden (saurer Regen) -

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 25/90

    Abrechnung der Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

  • FG Münster, 07.11.2002 - 8 V 4220/02

    Aussetzung der Vollziehung bei Mindestbesteuerung

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 20 NE 21.524

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen infolge

  • OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 43/99

    Selbstständige Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Zulässigkeit von

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84

    Vorschrift - Rechtsgültig - Post - Fernsprechanschluss -

  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 51/88

    Beschränkung der Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im

  • BVerwG, 29.08.1985 - 3 CB 15.85

    Unzulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • LSG Bayern, 28.08.2008 - L 8 AL 268/07

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Voraussetzungen

  • BVerwG, 29.08.1985 - 3 CB 13.85

    Unzulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81

    Voraussetzung des vollständigen Verlusts des betreffenden Wirtschaftsgutes -

  • BVerwG, 20.05.1981 - 3 C 55.80

    Ablehnung eines Aussetzungsantrags

  • BGH, 04.05.1995 - 5 ARs 14/95

    Strafbarkeit von Embargoverstößen - Zurückweichung eines Zeitgesetzes gegenüber

  • BVerwG, 13.06.1986 - 3 B 21.86

    Zulassung einer Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 13.06.1986 - 3 B 20.86

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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