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   BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80   

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https://dejure.org/1982,346
BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80 (https://dejure.org/1982,346)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1982 - 1 BvR 585/80 (https://dejure.org/1982,346)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1982 - 1 BvR 585/80 (https://dejure.org/1982,346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Art. 103 Abs. 1 GG
    Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (GG Art 103 Abs 1) durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Präklusion - Fehlerhafte Anwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 249
  • NJW 1983, 1307
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet die Garantie des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 (367 f.) m. w. N.; 47, 182 (187)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80
    Diese Vorschrift schränkt das rechtliche Gehör in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein (BVerfGE 60, 1 (6)).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 51, 188 (191) m. w. N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet die Garantie des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 (367 f.) m. w. N.; 47, 182 (187)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80
    Präklusionsvorschriften haben jedoch strengen Ausnahmecharakter, weil sie einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 (334 f.)).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Selbst wenn der Senat - unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Obliegenheit, innerhalb der Berufungserwiderungsfrist alle (auch nur etwaig entscheidungserheblichen) liquiden Einwendungen zu den von der Berufung der Klägerin weiterverfolgten Ansprüchen auf Vergütung auch nicht erbrachter Leistungen (sowohl zum Anspruchsgrund als auch zur Anspruchshöhe) - ggf. auch zumindest vorsorglich bzw. hilfsweise - zu erheben, um die in §§ 530, 296 Abs. 1 und 4 ZPO gesetzlich festgelegten prozessualen Nachteile zu vermeiden - einen objektiven Verstoß der Beklagten gegen allgemeine Prozessförderungspflichten annehmen wollte (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 521, Rn 13), würde es jedenfalls an einem Verschulden der Beklagten in Bezug auf die verspätete Geltendmachung von Einwänden in zweiter Instanz gegen den von der Klägerin mit der Berufung weiterverfolgten Anspruch auf Vergütung nicht erbrachter Leistungen fehlen, da die Beklagte in erster Instanz insoweit zunächst noch obsiegt hatte und die Beklagte insoweit nicht zwingend einen Anlass dafür sehen musste, zu einem (nach der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsansicht des LG unerheblichen) Komplex weiteren Streitstoff vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.11.1982, 1 BvR 585/80; BGH, Urteil vom 13.03.1981, I ZR 65/79; Zöller-Heßler, a.a.O., § 530, Rn 21 mwN).
  • OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03

    Zur Exculpation der Haftung und zum Ausgleich des Bauherren für baubedingte

    Von daher handelte der Kläger nicht schuldhaft, wenn er keine weiteren Ausführungen machte (BVerfGE 62, 249, 255; Gummer, in: Zöller, 23. Aufl., § 531 Rz. 33).
  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz davor, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ).
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