Rechtsprechung
BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Arbeiter/Angestellte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 622 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1
Kündigung: unterschiedliche Berechnung der Beschäftigungsdauer bei Arbeitern und Angestellten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigungsfrist
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 03.06.1975 - 1 Ca 863/74
- ArbG Reutlingen, 06.02.1979 - 1 Ca 611/78
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79
Papierfundstellen
- BVerfGE 62, 256
- NJW 1983, 617
- MDR 1983, 372
- DB 1983, 450
Wird zitiert von ... (131) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG - 1 BvL 36/79 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Vorlage 1 BvL 36/79.Zu den Vorlagen haben die Bundesregierung - durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung -, der 2., 3., 4. und 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der Kläger des Ausgangsverfahrens der Vorlage 1 BvL 36/79, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie die Bundesanstalt für Arbeit Stellung genommen.
Der Kläger im Ausgangsverfahren der Sache 1 BvL 36/79 hält es für verfassungswidrig, daß für die verlängerten Kündigungsfristen zurückgelegte Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei Arbeitern und Angestellten von unterschiedlichen Lebensaltern an gerechnet würden und die jeweilige Beschäftigungsdauer zu unterschiedlich verlängerten Kündigungsfristen führe.
Abweichende Meinung zum Beschluß des Ersten Senats vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 - 1 BvL 36/79:.
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Ausgehend von der Entscheidung in BVerfGE 40, 121 (140) stelle sich aber die Frage, ob für die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Rahmen der Regelung der Kündigungsfristen überhaupt ein Gestaltungsraum des Gesetzgebers vorhanden sei.In BVerfGE 40, 121 (140) ging es um die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, daß Kindern eines verstorbenen Versicherten der Angestelltenversicherung Waisenrente auch dann nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, wenn sie infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, während behinderte Waisen in der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung und in der Kriegsopferversorgung Waisengeld oder Waisenrente ohne Altersgrenze erhalten.
Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 (140)), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter …
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
In einer späteren Entscheidung wird indessen ausgesprochen, daß der Gesetzgeber die gebotenen Gesetzesänderungen innerhalb vertretbarer Zeiträume in den Teilbereichen lösen solle, in denen damit zu rechnen sei, daß das ohne erhebliche Eingriffe in die Systematik verschiedener Regelungsbereiche und ohne nennenswerte finanzielle Auswirkungen gelingen könne (BVerfGE 43, 13 (22)).Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 (140)), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt; wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 58, 369 (374); 59, 52 (59); 60, 123 (133 f.); 60, 329 (346)).Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348 (357); 60, 123 (134); vgl. ferner BVerfGE 6, 84 (91); 25, 269 (292)).
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Wenn bestimmte Vergünstigungen zunächst nur einzelnen Personengruppen zugebilligt werden, jedoch eine Tendenz zur allmählichen Ausweitung des begünstigten Personenkreises erkennbar ist, darf dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 148 (153)) eine angemessene Zeit eingeräumt werden, in der er Erfahrungen sammeln und die gesetzliche Regelung schrittweise fortbilden kann. - BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 (130)). - BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Regelungen, die in wirtschaftlich gefestigteren Zeiten geboten sein mögen, können unter veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung erfahren (vgl. BVerfGE 52, 1 (30)). - BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung …
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Meinung der Richterin Rupp-von Brünneck, BVerfGE 36, 237 (248)). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Da es um den sozialen Schutz von Arbeitnehmern geht, rechtfertigt es sich, den Gleichheitssatz nicht nur restriktiv mit einem auf das Willkürverbot reduzierten Verständnis anzuwenden (vgl. BVerfGE 1, 14 (52) und st. Rspr.; auch abw. - BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO
Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Das gilt auch bei gleicher Schutzbedürftigkeit zweier Personengruppen, denn es kann gleichwohl gewichtige Gründe geben, die ihre ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 51, 1 (22 f., 27); 53, 164 (177 f.); 60, 113 (118 f.)). - BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79
Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73
Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes
- BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
- BSG, 24.10.1978 - 12 RK 60/76
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78
Deutscher Arbeitnehmerverband
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an …
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43) .
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen. - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die gesetzliche Regelung gibt der Verwaltung in ausreichendem Maße richtungsweisende Gesichtspunkte an die Hand, damit diese die Norm in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise anwenden kann (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 62, 256 ).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Deshalb sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung (vgl. BVerfGE 62, 256 ), nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 92, 53 ; stRspr). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden und soll inzwischen - wie bereits erwähnt - geändert werden.Zur Begründung bezieht er sich insbesondere auf die Vorlage im Verfahren 1 BvL 2/83. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ff.) für eine Reihe von Unterscheidungsmerkmalen zwischen Arbeitern und Angestellten dargelegt, daß sie unterschiedliche Kündigungsfristen nicht zu rechtfertigen vermöchten.
Der Bundesminister vertritt die Auffassung, die Begründungselemente des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ) stimmten in wesentlichen Teilen mit der Begründung der Vorlagebeschlüsse überein.
Die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ff.) entschiedene Frage dürfe mit der vorliegenden Problematik nicht gleichgestellt werden.
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 60, 329 [346]; 62, 256 [274]; 72, 141[150]).
Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, ob eine Ungleichbehandlung Auswirkungen auf grundrechtlich gesicherte Freiheiten hat (vgl. BVerfGE 62, 256 [274]).
Das Bundesverfassungsgericht ist dem in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 [275]) nicht gefolgt.
Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 16. November 1982 ausgesprochen (BVerfGE 62, 256 [276]).
Dazu kann auf den Senatsbeschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 [281 ff.]) verwiesen werden.
Das BVerfG setzt insoweit eine Rechtsprechung fort, die erstmalig mit Beschluß vom 16.11.1982 begonnen wurde (BVerfGE 62, 256 ff. [hier: VI (610) 164 a]).
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19
Ordentliche Kündigung - Hausangestellte
Diese Abwägung kann trotz gleicher Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer für verschiedene Sachverhalte bzw. aufgrund spezifischer Interessen bestimmter Arbeitgeber unterschiedlich ausfallen (vgl. BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 4 g und h der Gründe, BVerfGE 82, 126; 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 ua. - zu 2 der Gründe der abweichenden Meinung des Richters Katzenstein, BVerfGE 62, 256) . - BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG
Das Landesarbeitsgericht hat mit folgender Begründung § 12 Ziffer 1.2 BRTV-Bau ohne Vorbehalt und unverändert angewandt: Da die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) § 12 Ziffer 1.2 BRTV-Bau, der dem § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wörtlich entspreche, ohne Änderung verlängert hätten, werde deutlich, daß sie eine verfassungskonforme Regelung nicht durch Übernahme der für die älteren Angestellten geltenden Vorschriften auf die Arbeiter hätten erreichen wollen.a) Sie berücksichtigt zunächst nicht, daß es vorliegend nicht um die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) festgestellte Verfassungswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hinsichtlich des unterschiedlichen Beginns des maßgeblichen Lebensalters für die Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen erheblichen Beschäftigungszeiten geht.
Eine mögliche größere Mobilität der Arbeiter und deren in der Regel geringere Betriebsbindung ist bei länger beschäftigten Arbeitern kein Sachgrund mehr für die Verschlechterung ihrer Rechtsposition gegenüber der älterer Angestellter, weil sie mit ihrer langen Betriebszugehörigkeit gerade bewiesen haben, daß sie betriebstreu sind und im übrigen insoweit nicht Ursache und Wirkung verwechselt werden dürfen (BVerfGE 62, 256 = AP, aaO).
c) Die gegenteilige Würdigung des Landesarbeitsgerichts beruht offensichtlich auf der unrichtigen Annahme, die Tarifvertragsparteien hätten in § 12 Ziffer 1.2 BRTV-Bau eine eigenständige tarifliche Regelung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (aaO) und für den Fall der etwaigen Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Unvereinbarkeit auch der übrigen im § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegenüber der Regelung des AngKSchG bestehenden weiteren Differenzierungen getroffen.
bb) Die Bedeutung einer eigenständigen tariflichen Regelung nach § 622 Abs. 3 BGB kann dieser Bestimmung auch nicht deswegen zuerkannt werden, weil die Tarifvertragsparteien nach Kenntnis des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (aaO) an der Altersgrenze von 35 Jahren festgehalten haben, indem sie in den Änderungsverträgen vom 10. Mai 1983, 20. Oktober 1983 und vom 26. September 1984 die unveränderte Weitergeltung der bisherigen Fassung des 3 12 Ziffer 1.2 BRTV-Bau vereinbart haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (aaO) § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB insoweit nicht für nichtig erklärt, sondern nur als mit Art. 3 GG unvereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich im Beschluß vom 16. November 1982 (aaO) auch darauf verwiesen, die längeren Kündigungsfristen sollten bei Langzeitbeschäftigten dazu beitragen, daß diesen in der Regel älteren Arbeitnehmern nicht oder doch nur in zweiter Linie gekündigt werden.
Insoweit ist auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 16. November 1982 (aaO) zu verweisen, das betont hat, eine lediglich nach Arbeiter- oder Angestelltenstatus differenzierende Berechnung der für die Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer sei nicht sachgerecht.
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Längere Kündigungsfristen erleichtern zwar den nahtlosen Übergang in eine Anschlussbeschäftigung und somit die Anpassung an eine veränderte berufliche Situation (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 ua. - zu B I der Gründe, BVerfGE 62, 256) .Dies erschwert es für die von der verkürzten Kündigungsfrist betroffenen Arbeitnehmer, nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses möglichst nahtlos eine Anschlussbeschäftigung zu finden und damit die Anpassung an eine veränderte berufliche Situation (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 ua. - zu B I der Gründe, BVerfGE 62, 256) .
Die verlängerten Kündigungsfristen geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 ua. - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 43) .
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Für die Beschäftigtengruppen der Arbeiter und der Angestellten hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 16. November 1982 (- 1 BvL 16/75 und 36/79 - BVerfGE 62, 256, 275) erstmalig erkannt, daß ein Gesetz, das allein nach dem Status des Arbeitnehmers differenziert, gegen den Gleichheitssatz der Verfassung verstößt, weil die so gefundene Differenzierung nicht auf sachgerechten Erwägungen beruht.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht, wie ausgeführt, schon mit der ersten Kündigungsfristenentscheidung vom 16. November 1982 (- 1 BvL 16/75 und 36/79 - BVerfGE 62, 256) tragfähige Sachgründe für eine reine Statusdifferenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten verneint.
Es hat aber damals noch davon abgesehen, den Zeitraum für eine gesetzliche Bereinigung näher zu konkretisieren (16. November 1982 - 1 BvL 16/75 und 36/79 - BVerfGE 62, 256, 286 ff.).
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
Dabei sind dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der jeweiligen Rege-lung umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, etwa auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 62, 256 ), nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 92, 53 ; stRspr). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83
Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer …
- LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07
Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
- LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07
Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen …
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der …
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08
Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist - …
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 304/84
Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtbeachtung …
- BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 1319/02
Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Gebührenminderungspflicht …
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91
Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00
Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf; …
- BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und …
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 699/85
- BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)
- BAG, 19.03.1992 - 2 AZR 529/91
Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgebot - Arbeiter und Angestellte
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Angestellten- Kündigungsschutzgesetz -Verfassungsmäßigkeit
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87
Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02
Prüfungsfreie Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis; Streitwert
- BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08
Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde …
- BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80
Strafbefehl
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag - …
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG
- BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99
Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz - Zulassung von Notaren
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Anwendbarkeit des § 622 Abs 2 S 2 …
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87
Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) - …
- LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1097/00
Betriebsrente; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Bremer Vulkan
- BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83
Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
- LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Kündigung wegen des unberechtigten Bezuges von Fernauslösung - Voraussetzungen …
- LAG Hamburg, 18.07.1995 - 6 Sa 4/95
Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitsgebot; Sachlicher Grund; …
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 596/84
Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 12 AS 1362/06
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - …
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
- LAG Köln, 05.10.2001 - 4 (3) Sa 273/01
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen …
- LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
- VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09
Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des …
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82
Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte bei Gratifikation
- LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83
Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 9 S 2122/14
Baden-Württemberg; Ärzteversorgung, Anhebung des allgemeinen Abgabensatzes
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 80/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 99/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 625/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- OVG Sachsen, 19.10.2010 - 4 A 632/08
Beschränkung der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 548/95
Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …
- BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
Arbeitszeit auf Schiffen - Arbeiter und Angestellte
- OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
- LAG Hamm, 23.05.2005 - 16 Sa 2470/04
Klagefrist und Küdigungsfrist
- BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 1/97 R
Arbeitgeberausgleich - Lohnfortzahlungsversicherung - Beschränkung auf Arbeiter …
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92
Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88
Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz
- VG Schleswig, 18.06.2015 - 12 A 84/15
Erteilung einer Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte in …
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 563/95
Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 212/95
Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der …
- BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 12.00
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Mindestbeitrags in Höhe von drei Zehnteln des …
- BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
Rechtzeitige Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen - …
- BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87
Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine …
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
Änderungskündigung: Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
- VerfGH Bayern, 15.04.1987 - 1-VII-85
Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz, eine angemessene Freistellung …
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84
Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres …
- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und …
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose - …
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92
Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung - …
- LAG Hessen, 02.05.1985 - 3 Sa 987/84
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Betriebsschließung
- LAG Köln, 03.12.2009 - 13 Sa 919/09
Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen …
- LAG Berlin, 22.05.1996 - 18 Sa 31/96
Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Arbeitsvergütungen; Beschäftigung …
- LAG Brandenburg, 27.11.1991 - 3 Sa 206/91
Kündigung ; Kündigungsfristen für Angestellte; Tarifvertrag ; Überleitung; …
- BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 459/89
Verfassungsgemäßheit des § 100 Nr. 3 des niedersächsichen …
- LAG Hamm, 26.06.1986 - 10 Sa 133/86
Wirksamkeit der Kündigungsfrist; Tarifliche Kündigungsfrist; Kündigungsfrist; …
- BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine …
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- LAG Sachsen, 16.12.1994 - 11 Sa 1156/94
Dauer der Kündigungsfrist; Eigenständige Regelung über die Verlängerung der …
- BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 458/89
Lehrer - Nebenberuf - Nebenamt - Vollzeit
- BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89
Berücksichtigung der maßgeblichen Beschäftigungsdauer für die Berechnung von …
- LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1995 - 8 Sa 749/94
Anspruch auf monatliche Abfindungszahlungen nach betriebsbedingter Kündigung ; …
- LAG Hamburg, 11.11.2009 - 5 Sa 19/09
Kündigung bei häufiger Kurzerkrankung; unsubstantiierte Darlegungen des …
- LAG Hamm, 19.12.1989 - 6 Sa 115/89
Gleichbehandlungsgebot; Anwartschaft; Frauendiskriminierung
- LAG Hessen, 30.05.1988 - 11 Sa 1477/84
Anspruch auf Feststellung des Fortbestands eines Arbeitsverhältnisses bei …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche …
- BSG, 07.05.1986 - 9a RV 20/85
Ansprüche auf Rentenleistung - Kriegsopferversorgung - Eigentumsschutz des Art. …
- LAG Hessen, 23.09.1985 - 11 Sa 1477/84
Verfassungswidrigkeit des § 12 Nr. 1.2 S. 2 Bundes-Rahmentarifvertrag …
- BSG, 13.08.2007 - B 12 P 1/07 B
- LAG Köln, 02.03.2001 - 11 (12) Sa 1098/00
Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und …
- ArbG Bremen, 19.10.1994 - 7 Ca 7607/93
- LAG Hessen, 09.12.1988 - 15 Sa 615/88
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Fernfahrer …
- BSG, 13.08.1986 - 9a RV 8/85
Zustellung außerhalb des Geltungsbereichs des SGG - Widerspruchsfrist - …
- VG Berlin, 04.12.2018 - 4 K 495.17
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle: Berechnung des Mindestabstands zu einer …
- LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 83/00
Anspruch auf Vormerkung von Zeit als Beitragszeit bei Befreiung von der …
- LAG Düsseldorf, 18.07.1985 - 5 Sa 1014/84
Kündigungsschutzverfahren; Verfassungskonforme gesetzliche Neureglung; …
- LAG Hessen, 30.11.1984 - 13 Sa 1534/83
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 365/82