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   BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79   

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https://dejure.org/1982,8
BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Arbeiter/Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Kündigung: unterschiedliche Berechnung der Beschäftigungsdauer bei Arbeitern und Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 256
  • NJW 1983, 617
  • MDR 1983, 372
  • DB 1983, 450
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG - 1 BvL 36/79 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    Vorlage 1 BvL 36/79.

    Zu den Vorlagen haben die Bundesregierung - durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung -, der 2., 3., 4. und 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der Kläger des Ausgangsverfahrens der Vorlage 1 BvL 36/79, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie die Bundesanstalt für Arbeit Stellung genommen.

    Der Kläger im Ausgangsverfahren der Sache 1 BvL 36/79 hält es für verfassungswidrig, daß für die verlängerten Kündigungsfristen zurückgelegte Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei Arbeitern und Angestellten von unterschiedlichen Lebensaltern an gerechnet würden und die jeweilige Beschäftigungsdauer zu unterschiedlich verlängerten Kündigungsfristen führe.

    Abweichende Meinung zum Beschluß des Ersten Senats vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 - 1 BvL 36/79:.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    Ausgehend von der Entscheidung in BVerfGE 40, 121 (140) stelle sich aber die Frage, ob für die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Rahmen der Regelung der Kündigungsfristen überhaupt ein Gestaltungsraum des Gesetzgebers vorhanden sei.

    In BVerfGE 40, 121 (140) ging es um die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, daß Kindern eines verstorbenen Versicherten der Angestelltenversicherung Waisenrente auch dann nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, wenn sie infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, während behinderte Waisen in der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung und in der Kriegsopferversorgung Waisengeld oder Waisenrente ohne Altersgrenze erhalten.

    Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 (140)), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    In einer späteren Entscheidung wird indessen ausgesprochen, daß der Gesetzgeber die gebotenen Gesetzesänderungen innerhalb vertretbarer Zeiträume in den Teilbereichen lösen solle, in denen damit zu rechnen sei, daß das ohne erhebliche Eingriffe in die Systematik verschiedener Regelungsbereiche und ohne nennenswerte finanzielle Auswirkungen gelingen könne (BVerfGE 43, 13 (22)).

    Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 (140)), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.

    Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256; Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43) .

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die gesetzliche Regelung gibt der Verwaltung in ausreichendem Maße richtungsweisende Gesichtspunkte an die Hand, damit diese die Norm in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise anwenden kann (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 62, 256 ).
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