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   BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79   

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BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79 (https://dejure.org/1982,827)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.1982 - 2 BvH 1/79 (https://dejure.org/1982,827)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 (https://dejure.org/1982,827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des fürstlichen Schlosses Arolsen auf den früheren Staat Waldeck-Pyrmont

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 295
  • NJW 1983, 2136 (Ls.)
  • NJW 1983, 2870 (Ls.)
  • NVwZ 1983, 467
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Auf die Vorstellung des Antragstellers von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es hierbei nicht an (BVerfGE 42, 103 [110 f.]).

    Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen verschiedenen Ländern der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nur eröffnet, soweit nicht für die Streitigkeit ein anderer Rechtsweg gegeben ist (vgl. BVerfGE 42, 103 (112)).

    Denn einzelne Länder als solche - an sich verfassungsrechtliche Größen - brauchen sich nicht immer als verfassungsrechtliche Institutionen gegenüberzustehen (vgl. BVerfGE 42, 103 (112)).

    Auf die Vorstellung des Antragstellers von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es hierbei nicht an (BVerfGE 42, 103 (110 f.)).

    Daß der Vermögensauseinandersetzungsvertrag, um rechtlich verbindliche Außenwirkung zu erzielen, durch Gesetz genehmigt wurde, ändert seinen Rechtscharakter nicht (vgl. BVerfGE 42, 103 (116)), macht ihn jedenfalls nicht zu einem verfassungsrechtlichen Vertrag.

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat über den Wortlaut der genannten Vorschriften hinaus auch bejaht, daß ein untergegangenes Land - repräsentiert durch die in seinem Gebiet noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften - gegenüber dem aufnehmenden Land Rechte geltend machen kann, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Untergang durch einen Eingliederungsvertrag begründet worden sind (vgl. BVerfGE 3, 267 (279 f.); 4, 250 (268); 22, 221 (231); 34, 216 (226)).

    Auch im vorliegenden Fall braucht nicht näher untersucht zu werden, ob die im Staatsvertrag vorgenommene Verteilung der Verpflichtungen des bisherigen Staates Waldeck-Pyrmont aus dem Vermögensauseinandersetzungsvertrag mit dem Fürstlichen Hause auf den verbleibenden Staat Waldeck und auf Preußen unlösbarer Bestandteil des verfassungsrechtlichen Eingliederungsvertrages ist und damit an dessen rechtlicher Qualifizierung teilnimmt (BVerfGE 22, 221 (230)) oder ob die Regelungen und Vereinbarungen in diesem Zusammenhang den Staat Waldeck-Pyrmont und seine Rechtsnachfolger (Waldeck und Preußen) - wie die Antragsgegner meinen - im Rahmen rein vermögensrechtlicher Gestaltung, lediglich als Fiskus, d. h. als Träger bürgerlichrechtlicher Rechtsverhältnisse betreffen.

    Nur was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Staatsvertrag begründet worden ist, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrages und hätte deshalb auch dann verfassungsrechtlichen Charakter, wenn es als unlösbarer Teil des Vertrages, isoliert betrachtet, Inhalt eines anderen Rechtsverhältnisses zwischen zwei Staaten sein und dann einem anderen Rechtsbereich als dem verfassungsrechtlichen angehören könnte (vgl. BVerfGE 22, 221 (230)).

  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Dem genannten Staatsvertrag sowie dem Schlußprotokoll als Annex zum Staatsvertrag kommt zwar, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, grundsätzlich verfassungsrechtlicher Charakter zu (vgl. BVerfGE 42, 345 (355)).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvK 1/69

    Fehlende Parteifähigkeit für Gebietskörperschaften in Verfassungsstreitigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    (2) Dieser Vertrag ist schon deshalb nicht verfassungsrechtlicher Natur, weil es auf seiten des Fürstlichen Hauses - nachdem die frühere staatsrechtliche Stellung des Landesherrn entfallen war - an der verfassungsrechtlichen Qualität dieses Vertragspartners fehlte (vgl. BVerfGE 27, 240 (246)).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII B 45.69

    Gleichbehandlung der Geschlechter bezüglich Ansprüche gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Bei einer Würdigung des Vertrages insgesamt scheinen eher die zivilrechtlichen Wesenszüge dieser umfassenden "Vermögensauseinandersetzung" mit ihrer Festschreibung eigentumsrechtlicher Positionen vorzuherrschen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1971 - VII B 45.69 -, Umdruck S. 14 und 16).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat über den Wortlaut der genannten Vorschriften hinaus auch bejaht, daß ein untergegangenes Land - repräsentiert durch die in seinem Gebiet noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften - gegenüber dem aufnehmenden Land Rechte geltend machen kann, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Untergang durch einen Eingliederungsvertrag begründet worden sind (vgl. BVerfGE 3, 267 (279 f.); 4, 250 (268); 22, 221 (231); 34, 216 (226)).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat über den Wortlaut der genannten Vorschriften hinaus auch bejaht, daß ein untergegangenes Land - repräsentiert durch die in seinem Gebiet noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften - gegenüber dem aufnehmenden Land Rechte geltend machen kann, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Untergang durch einen Eingliederungsvertrag begründet worden sind (vgl. BVerfGE 3, 267 (279 f.); 4, 250 (268); 22, 221 (231); 34, 216 (226)).
  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat über den Wortlaut der genannten Vorschriften hinaus auch bejaht, daß ein untergegangenes Land - repräsentiert durch die in seinem Gebiet noch bestehenden Selbstverwaltungskörperschaften - gegenüber dem aufnehmenden Land Rechte geltend machen kann, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Untergang durch einen Eingliederungsvertrag begründet worden sind (vgl. BVerfGE 3, 267 (279 f.); 4, 250 (268); 22, 221 (231); 34, 216 (226)).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auf die Vorstellung der Parteien von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es hierbei nicht an (vgl. BVerfGE 62, 295 [313]).
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 36/89

    Unterhaltungspflicht des Eigentums einer mit einem Nießbrauch belasteten Sache;

    Dieses hat den Antrag durch Beschluß vom 23. November 1982 (BVerfGE 62, 295 [BVerfG 23.11.1982 - 2 BvH 1/79]) als unzulässig verworfen, weil eine verfassungsrechtliche Streitigkeit nicht gegeben sei.

    Daß der Vertrag, um rechtlich verbindliche Außenwirkung zu erzielen, durch Gesetz genehmigt wurde, ändert seinen Rechtscharakter nicht (BVerfGE 62, 295, 319, 320) [BVerfG 23.11.1982 - 2 BvH 1/79]und verleiht ihm insgesamt keine Rechtssatzqualität.

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Dass die Verfahrensbeteiligten die Rechtsnatur des Streitverhältnisses übereinstimmend abweichend beurteilen, ist unerheblich (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 62, 295 ; 109, 1 ).
  • BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine

    Auf die Vorstellung des Beschwerdeführers und die von ihm behauptete Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es hingegen nicht an (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 62, 295 ; 109, 1 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

    Für die Bestimmung der Rechtsnatur des Streites um die geltend gemachten Ansprüche kommt es auf den Charakter des zwischen Bund und Land zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses an (BVerfGE 42, 103 ; 62, 295 ).

    Auf die Vorstellung des Antragstellers von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es nicht an (BVerfGE 42, 103 ; 62, 295 ).

  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 2.11

    Auslegung des Begehrens auf Vorlage von Akten und Urkunden i.R. eines

    Insoweit ist entscheidend, ob der Klageanspruch in dem verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen Ländern oder ob er in einem engeren Rechtsverhältnis wurzelt, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt ist (vgl. BVerfG; Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 - BVerfGE 42, 103 und Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ; zum Bund-Länder-Streit vgl.: Urteil vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 129, 99 Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 1, 2/02 - BVerfGE 109, 1 ; jeweils m.w.N.).

    Auf die Vorstellung des Klägers von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 a.a.O. S. 313).

  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen

    Auf die Vorstellung des Klägers von der Rechtsnatur des Streitverhältnisses kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

    Selbst wenn - entgegen den vorstehenden Darlegungen - der Bund auch über ein Sondervermögen an einem (verfassungsrechtlichen) Bund-Länder-Streit beteiligt sein könnte, müsste davon ausgegangen werden, dass sich im Streitfall die Beteiligten lediglich als Vermögensträger auf fiskalischer Ebene gegenüberstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ), was gleichfalls einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts entgegensteht; im Streitfall geht es im Kern nämlich darum, ob ein nach den Maßstäben des Urteils vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 2.99 - (BVerwGE 110, 180) an sich gegebener Anspruch auf Freistellung verjährt ist.
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 A 21.96

    Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Klage eines Landes gegen Weisung des

    Ob eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art ist, entscheidet sich danach, ob das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geprägt wird (so etwa BVerwGE 24, 272 [BVerwG 06.07.1966 - V C 79/65]; 50, 124 [BVerwG 30.01.1976 - IV C 26/74]; 50, 137 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]; ähnlich BVerwG NJW 1985, 2344; BVerwGE 96, 45 [BVerwG 18.05.1994 - 11 A 1/92]; vgl. ferner BVerfGE 42, 103 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvH 1/75]; 62, 295 ).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06

    Organstreitverfahren - Recht der Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer

    Die Rechtsnatur des Streitverhältnisses bestimmt sich nicht nach der Vorstellung der Beteiligten, sondern beurteilt sich - vor dem Hintergrund des jeweiligen Antrags - nach objektiven Kriterien (vgl. BVerfGE 62, 295, 313).
  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

  • VG München, 07.07.2020 - M 30 S 20.2940

    Maskenpflicht im Bayerischen Landtag

  • StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982

    Weitergeltung des Fideikommißrechts als Bundesrechts

  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 2526/19

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 S 19.16

    Zum Rechtsweg eines Rechtsschutzbegehrens eines Abgeordneten des Berliner

  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 1916/20

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

  • VG München, 26.04.2021 - M 30 S 21.2086

    Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") im Bayerischen Landtag, Corona-Testpflicht

  • VG München, 15.07.2021 - M 30 K 21.2085

    Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") im Bayerischen, Landtag,

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