Rechtsprechung
BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82 |
Bundestagswahlkampf 1982
Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Wahlkämpfen;
§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, (hier bejahte) allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde, die die Rechtswegerschöpfung entbehrlich macht
Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gleichheitssatz - Öffentlichkeitsarbeit - Bundesregierung - Bundestagswahl
Papierfundstellen
- BVerfGE 63, 230
- NJW 1983, 1105
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Die vom Beschwerdeführer angegriffenen Maßnahmen der Bundesregierung, des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung erzeugen Wirkungen, die geeignet sein können, das verfassungsmäßige Recht der davon nachteilig Betroffenen auf Chancengleichheit bei Wahlen zu verletzen ( BVerfGE 44, 125 (144) ).Auch die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über Rechtsfragen, die den Bürger unmittelbar angehen, kann ein berechtigtes Anliegen im sozialen Rechtsstaat sein (vgl. zu alledem BVerfGE 20, 56 (100) ; 44, 125 (147 f.)).
Die Rücksicht auf einen freien und offenen Prozeß der Meinungsbildung sowie auf die Chancengleichheit der Parteien und Wahlbewerber verbietet es staatlichen Organen, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen ( BVerfGE 44, 125 (141, 145)).
Unabhängig davon ist es mit dem Verfassungsprinzip, daß Bundestag und Bundesregierung nur einen zeitlich begrenzten Auftrag haben, nicht vereinbar, wenn die im Amt befindliche Bundesregierung im Wahlkampf dafür wirbt, daß sie "als Regierung wiedergewählt" wird; das schließt freilich nicht aus, daß Mitglieder der Bundesregierung außerhalb ihrer amtlichen Funktion für eine Partei in den Wahlkampf eingreifen ( BVerfGE 44, 125 (141) ).
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bereich zulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nach folgenden Kriterien näher abgegrenzt ( BVerfGE 44, 125 (149 ff.)): Öffentlichkeitsarbeit muß sich innerhalb des vom Grundgesetz der Bundesregierung zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches halten.
Veröffentlichungen, die sich dagegen im wesentlichen auf die Wiedergabe des Textes kürzlich verabschiedeter oder in naher Zukunft in Kraft tretender Gesetze beschränken, sind wettbewerbsneutral und durch einen "akuten" Anlaß gerechtfertigt ( BVerfGE 44, 125 (153, 164)).
Als Orientierungspunkt hierfür kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlanordnung des Bundespräsidenten nach § 16 BWahlG gelten ( BVerfGE 44, 125 (153) ).
Sie entsprechen daher in ihrem Charakter denjenigen Druckschriften, die nach dem Urteil vom 2. März 1977 ausnahmsweise auch in der Vorwahlzeit vertrieben werden dürfen ( BVerfGE 44, 125 (164) ).
b) Auch aus der Summe dieser Publikationen ergibt sich kein Anzeichen für eine Grenzüberschreitung zur unzulässigen Wahlwerbung ( BVerfGE 44, 125 (151) ).
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, in dem die Verteilung von Druckschriften der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit für verfassungswidrig erklärt worden ist, ging es dagegen um Veröffentlichungen in drastisch höherem Ausmaß, die zum Teil sogar als Beilage zu regionalen Tageszeitungen oder von den Regierungsparteien gezielt als Werbematerial im Wahlkampf verteilt wurden ( BVerfGE 44, 125 (161 und 165)).
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Neben den Parteien untereinander haben alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit ( BVerfGE 7, 63 (70 f.); 21, 196 (199 f.); 41, 399 (413) ; 48, 64 (81) ), das durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt werden kann. - BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Neben den Parteien untereinander haben alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit ( BVerfGE 7, 63 (70 f.); 21, 196 (199 f.); 41, 399 (413) ; 48, 64 (81) ), das durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt werden kann.
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Neben den Parteien untereinander haben alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit ( BVerfGE 7, 63 (70 f.); 21, 196 (199 f.); 41, 399 (413) ; 48, 64 (81) ), das durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt werden kann. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Auch die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über Rechtsfragen, die den Bürger unmittelbar angehen, kann ein berechtigtes Anliegen im sozialen Rechtsstaat sein (vgl. zu alledem BVerfGE 20, 56 (100) ; 44, 125 (147 f.)). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66
Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Neben den Parteien untereinander haben alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit ( BVerfGE 7, 63 (70 f.); 21, 196 (199 f.); 41, 399 (413) ; 48, 64 (81) ), das durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt werden kann. - BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Der Beschwerdeführer kämpft nicht um seinen Status als Abgeordneter, den er während der Legislaturperiode des 9. Deutschen Bundestages innehat - ein derartiger Streit wäre im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG , §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG auszutragen -, sondern greift als Wahlbewerber für den 10. Deutschen Bundestag Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung an, von denen er behauptet, durch sie in seinem passiven Wahlrecht ( Art. 38 Abs. 1, Abs. 2 GG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG ) verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 296 (308 f.)).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik der Regierung hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ; 105, 252 ; 105, 279 ).
Die zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet somit dort, wo die Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 63, 230 ).
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht Kriterien entwickelt, mit denen verhindert werden soll, dass unter Einsatz öffentlicher Mittel Regierungsparteien unterstützt und Oppositionsparteien bekämpft werden (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Sie umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ; 105, 252 ; 105, 279 ).Der Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG lässt es nicht zu, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit nutzt, um Regierungsparteien zu unterstützen oder Oppositionsparteien zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; 138, 102 ).
Die bloße Übernahme eines Regierungsamts hat nicht zur Folge, dass dem Amtsinhaber die Möglichkeit parteipolitischen Engagements nicht mehr offensteht, da die die Regierung tragenden Parteien anderenfalls in nicht gerechtfertigter Weise benachteiligt würden (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; 138, 102 ; VerfGH Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dem dienen die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; ferner BVerfGE 105, 252 ) sowie das freie Mandat der Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, das die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus-, sondern bewusst einschließt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
(b) Die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Darlegung und Erläuterung der Politik der Regierung hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ; 138, 102 ; 148, 11 ; 154, 320 ). - BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Sie umfasst die Darlegung und Erläuterung der Regierungspolitik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ; 105, 252 ; 105, 279 ).Der Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG lässt es nicht zu, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit nutzt, um Regierungsparteien zu unterstützen oder Oppositionsparteien zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; 138, 102 ; 148, 11 ).
Die bloße Übernahme eines Regierungsamtes hat nicht zur Folge, dass dem Amtsinhaber die Möglichkeit parteipolitischen Engagements nicht mehr offensteht, da die die Regierung tragenden Parteien anderenfalls in nicht gerechtfertigter Weise benachteiligt würden (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; 138, 102 ; 148, 11 ; VerfGH Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris, Rn. 22).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgeführt (BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ), daß es ein wichtiges Ziel der Regierungstätigkeit ist, die Politik der Regierung sowie ihre Maßnahmen, Entscheidungen und Lösungsvorschläge öffentlich darzulegen und zu erläutern und auf diese Weise den im demokratischen Gemeinwesen nötigen Grundkonsens zwischen Staat und Bürgern lebendig zu erhalten. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14
Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.10.2006 - VGH O 17/05
Tag der offenen Tür in der Staatskanzlei
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13
Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht …
- OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"
- VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl zu 22. …
- VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92
Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86
Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten
- VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09
Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von …
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
- VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17
OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2006 - O 17/05
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip; Anforderungen an …
- VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
- VerfGH Thüringen, 06.07.2016 - VerfGH 38/15
Organklage der AfD erfolgreich
- BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie …
- BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87
Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung und unzulässige Wahlbeeinflussung …
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
- VG Düsseldorf, 28.03.2022 - 1 K 1157/21
Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 ungültig - Neuwahl …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01
Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern
- VG München, 01.03.2021 - M 7 K 20.3380
Ungültigerklärung der Wahl des ersten Bürgermeisters, Unzulässige …
- StGH Bremen, 30.11.1983 - St 1/83
Zur Frage, ob die Landesverfassung es dem Senat verbietet, politische Parteien im …
- VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
Gültigkeit der Landtagswahl 2003
- BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97
Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22
Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig
- VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03
Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport
- StGH Bremen, 29.07.1996 - St 3/95
Zu den den staatlichen Organen bei Volksentscheiden obliegenden Pflichten sowie …
- StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
- VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
Erstattunganspruch gegen Fraktion im Stadtrat wegen zweckwidriger Verwendung von …
- VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 2578/90
Unzulässige Werbung von Amtsträgern im Kommunalwahlkampf
- StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
Wiedereinsetzung; Gegenvorstellung; Abänderung; Rechtliches Gehör; Gehörsrecht
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96
Abgeordnetenüberprüfung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
Öffentliche Appelle der Regierung zur Umsetzung normativ vorgegebener Sachziele; …
- KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99
Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung …
- VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06
Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.1996 - LVerfG 1/95
Chancengleichheit von Parteien - Öffentlichkeitsarbeit der Regierung - Abgrenzung …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 113/87
Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer …
- VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14
Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes
- VG Lüneburg, 15.12.1994 - 3 A 304/94
Eingruppierung eines Bull-Terriers als Kampfhund auf Grundlage einer …
- VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
Anforderungen an die Wahlen zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer
- VG Neustadt, 16.04.2007 - 1 K 101/07
Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hauenstein nicht zu …
- VG Magdeburg, 07.02.2012 - 9 B 2/12
Äußerungsrecht von Mitgliedern der Landesregierung zum Verhältnis einer …