Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,100
BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80 (https://dejure.org/1983,100)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 BvL 21/80 (https://dejure.org/1983,100)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 BvL 21/80 (https://dejure.org/1983,100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Bemessung des Arbeitslosengelds - Unverheirateter Arbeitnehmer - Unterhaltsverpflichtung - Nichtberücksichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 255
  • NJW 1983, 1899
  • DÖV 1983, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Der Gleichheitsverstoß ergebe sich aus den Gründen, mit denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 45, 104 ) Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die einen geschiedenen, getrennt lebenden oder unverheirateten Elternteil völlig von kinderbedingten Vergünstigungen des Steuerrechts ausschlossen, wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG beanstandet habe.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die Einräumung eines steuerlichen Freibetrags für den Elternteil, in dessen Haushalt sich das Kind befindet, gebilligt, weil dabei an die erhöhte Belastung durch einen verteuerten Hausstand angeknüpft werde, die unabhängig von den Unterhaltsleistungen der Eltern bei demjenigen entstehe, der das Kind in seiner Obhut habe (vgl. BVerfGE 45, 104 (135 f.)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 8. Juni 1977 entschieden, es sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß ein unverheirateter Elternteil, dem sein Kind steuerlich nicht zugeordnet ist und der seiner Unterhaltspflicht nachkommt, von solchen kinderbedingten Vergünstigungen völlig ausgeschlossen werde (BVerfGE 45, 104 (130 f.)).

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Ein Verstoß gegen dieses Grundrecht liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Indessen kann niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277); 60, 68 (79)).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Dessen Funktion ist es, dem Arbeitslosen angemessenen Ersatz für den Ausfall zu leisten, den er dadurch erleidet, daß er gegenwärtig keinen bezahlten Arbeitsplatz findet (vgl. BVerfGE 51, 115 (125)).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Indessen kann niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277); 60, 68 (79)).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Ob und in welchem Ausmaß der Gleichheitssatz bei der Ordnung bestimmter Materien dem Gesetzgeber Differenzierungen erlaubt, hängt dabei wesentlich von der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs ab (vgl. BVerfGE 29, 402 (411) m. w. N.).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Indessen kann niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277); 60, 68 (79)).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Indessen kann niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277); 60, 68 (79)).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Die darin liegende Pauschalierung bei der Festsetzung von Arbeitslosengeld ist dem Gesetzgeber als typisierende Regelung bei der Ordnung von Massenerscheinungen grundsätzlich erlaubt (BVerfGE 17, 1 (25) und st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
    Ein Verstoß gegen dieses Grundrecht liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    bb) Soweit er darüber hinaus rügt, dass die Regelung des Art. 35 Abs. 1 ESMV, der den Amtswaltern des Europäischen Stabilitätsmechanismus persönliche Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Handlungen zuerkennt, willkürlich sei und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, ist der Antragsteller zu I. durch diese Regelung nicht nachteilig betroffen und kommt deshalb eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 63, 255 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Dem entspricht es, wenn sich die Leistungsgruppen für die Arbeitslosenhilfe nach den Steuerklassen richten, da auf diese Weise die Höhe der Arbeitslosenhilfe von dem zuletzt bezogenen Nettolohn bestimmt wird [vgl. BVerfGE 63, 255 [262 ff.]].
  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG kommt von vornherein nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 63, 255 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht