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   BVerfG, 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82   

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https://dejure.org/1983,2092
BVerfG, 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82 (https://dejure.org/1983,2092)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82 (https://dejure.org/1983,2092)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 1 BvR 1650/82 (https://dejure.org/1983,2092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung - Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82
    »Zur Zulässigkeit einer Auslieferung in die Türkei (im Anschluß an die Beschlüsse vom 23. Februar 1983 - BVerfGE 63, 197 und BVerfGE 63, 215 ).«.

    Der Bundesminister der Justiz hat mitgeteilt, er habe zu den grundsätzlichen Fragen des Auslieferungsverkehrs mit der Türkei bereits in früheren Verfahren Stellung genommen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 990/82 - BVerfGE 63, 197 -, Umdruck S. 11 ff.).

    Das Oberlandesgericht ist seiner Prüfungspflicht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nachgekommen, wonach im Auslieferungsverkehr mit der Türkei eine genaue Prüfung der Umstände des Einzelfalls geboten ist (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 990/82 - BVerfGE 63, 197 - ).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1983 - 1 BvR 1650/82
    »Zur Zulässigkeit einer Auslieferung in die Türkei (im Anschluß an die Beschlüsse vom 23. Februar 1983 - BVerfGE 63, 197 und BVerfGE 63, 215 ).«.
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175 ; 64, 125 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Richterliche Hinweispflicht bei neuem

    Der sachverhalts- und tatsachenbezogenen Äußerung als Voraussetzung der Gehörsgewährung ist die Möglichkeit zur Äußerung zur Rechtslage gleichgestellt (BVerfGE 60, 175, 210; 64, 125, 134; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • OLG Köln, 13.10.1997 - Ausl 254/97

    Auslieferung, Asyl

    Auch wenn der Verfolgte bisher nicht als Asylberechtigter anerkannt worden ist, muß daher im Auslieferungsverfahren (selbständig) geprüft werden, ob er nach seiner Auslieferung in dem ersuchenden politische Verfolgung zu gewärtigen hat (vgl. zum Problem: BVerfGE 52, 391 [406 f]; 60, 348[358]; 63, 197 [206], 215 [225]; 64, 46 [58 f.]; 64, 125 [132].
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