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   BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82   

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BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82 (https://dejure.org/1983,992)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 1 BvL 31/82 (https://dejure.org/1983,992)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 1 BvL 31/82 (https://dejure.org/1983,992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gültigkeit - Gesetzgeber - Strafvorschriften - Keine Möglichkeit - Strafbefreiende Selbstanzeige

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der strafbefreienden Selbstanzeige zurückgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur strafbefreienden Selbstanzeige zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 251
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
    Solange die Möglichkeit besteht, daß das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfGE 58, 153 (157 f.) m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1974 - 1 Ss 8/74
    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
    Der Vorlagebeschluß läßt aber nicht erkennen, welche Meinung das vorlegende Gericht zu diesen Fragen vertritt, welche Erwägungen zur Frage der Angemessenheit der Frist im konkreten Falle anzustellen wären (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW 1974, S. 1577 f. m. w. N.) und zu welchem Ergebnis dies führen würde.
  • BFH, 17.12.1981 - IV R 94/77

    Finanzrechtsweg - Verkürzte Steuern

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
    Insbesondere ist nicht endgültig geklärt, ob und wie die Fristsetzung gesondert angefochten werden kann oder ob - so die überwiegende Auffassung - deren Angemessenheit im Strafverfahren als Vorfrage zu prüfen ist (vgl. BFHE 135, 145 (147 ff); Franzen in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., 1978, § 371 Rdnr. 145 f.; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , Stand 1977, § 371 Rdnr. 70 ff.; Pfaff, Kommentar zur steuerlichen Selbstanzeige, 1977, S. 173 ff.; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt daher soweit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 25, 269 ; 58, 153 ; 64, 251 ).

    Solange die Möglichkeit besteht, das Verfahren zu entscheiden, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Norm anzuwenden, fehlt es an deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 64, 251 ).

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Danach hätte der Bundesfinanzhof die Argumente, die in der Literatur für und gegen die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit seiner Rechtsprechung hinsichtlich der Versagung des Sonderausgabenabzugs für den Ertragsanteil von Leibrenten vorgebracht worden sind (vgl. Biergans/Koller, DStR 1993, S. 858 ; Harenberg, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Bd. 10, § 20 Rn. 835; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 27. Aufl. 2008, § 9 Rn. 99; ders., DStR 1993, S. 1430 ; ders., StbJB 1993/1994, S. 187 ; ders., in: Festschrift für Ludwig Schmidt zum 65. Geburtstag, 1993, S. 845 ; Jansen, DStR 1995, S. 203 ; Rose, StuW 2002, S. 276 ff.; Schmitz, Besteuerung wiederkehrender Bezüge, Diss. 1998, S. 157 f.; Stuhrmann, in: Blümich, EStG, Bd. 2, § 22 Rn. 66 (März 2004); Weber-Grellet, FR 2002, S. 467 f.) fundiert erörtern müssen; denn solange die Möglichkeit besteht, dass das vorlegende Gericht den Rechtsstreit entscheiden kann, ohne die Norm, die es für verfassungswidrig hält, anwenden zu müssen, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 64, 251 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvL 2/20

    Unzulässigkeit mehrerer Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 6

    Dabei muss das Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände so weit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 64, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    d) Die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage entfällt auch nicht aus anderen Gründen des einfachen Rechts, die eine Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG entbehrlich machen könnten (vgl. zur vom BVerfG streng gehandhabten Subsidiarität der konkreten Normenkontrolle nur BVerfGE 64, 251 , 105, 48 sowie aus der Literatur zuletzt kritisch Eisele/Hyckel, NVwZ 2016, S. 1298).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage fehlt, solange die Möglichkeit besteht, dass das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Norm anzuwenden (vgl. BVerfGE 58, 153 ; 64, 251 ).
  • BVerfG, 29.12.2015 - 1 BvL 4/11

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III

    Damit fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit, solange die Möglichkeit besteht, dass das Gericht den Rechtsstreit entscheiden kann, ohne die von ihm für verfassungswidrig gehaltene Norm anwenden zu müssen (vgl. BVerfGE 58, 153 ; 64, 251 ; 105, 48 ; Dollinger, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 80 Rn. 61; Lenz/Hansel, BVerfGG, § 80 Rn. 70).

    Insbesondere muss der Sachverhalt so weit aufgeklärt werden, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht, bevor ein Gericht dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsfrage der Gültigkeit eines Gesetzes vorlegt (vgl. BVerfGE 64, 251 ; BVerfGK 18, 222 ).

  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    a) Das vorlegende Gericht hat den Sachverhalt so weit aufzuklären und darzustellen, dass die Entscheidungserheblichkeit feststeht und beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 17, 135 ; 18, 186 ; 51, 161 ; 58, 153 ; 64, 251 ; 66, 265 ; 69, 185 ; 80, 68 ).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Solange die Möglichkeit besteht, dass das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (vgl. BVerfGE 64, 251 [254]).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 10/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Solange die Möglichkeit besteht, dass das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (vgl. BVerfGE 64, 251 [254]).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 581/14

    Stellenzulage für Fachleiter in der Lehrerausbildung nach Thüringer

    Solange die Möglichkeit besteht, dass das Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinn entscheiden kann, ohne die insoweit für verfassungswidrig gehaltene Norm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvL 31/82 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 64, 251; Pieroth in Jarass/Pieroth GG 12. Aufl. Art. 100 Rn. 11) .
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19

    Eine von sechs Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

  • BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00

    Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95

    Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel

  • FG Berlin, 14.09.2000 - 4 K 4142/99

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die

  • BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94

    Unzulässige Richtervorlage zur Antragstellung im Strafbefehlsverfahren durch das

  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 3313/16

    Verlängerung der Absenkung der Eingangsbesoldung gemäß BesG BW 2010 bei

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