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   BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539, 612/80   

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https://dejure.org/1983,7
BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539, 612/80 (https://dejure.org/1983,7)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 2 BvR 539, 612/80 (https://dejure.org/1983,7)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 2 BvR 539, 612/80 (https://dejure.org/1983,7)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hafturlaub

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Urlaubsgewährung bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Urlaubsgewährung - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schwere der Tatschuld - Resozialisierung - Hohes Lebensalter - Gesundheitszustand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Urlaubsgewährung; Lebenslange Freiheitsstrafe; Schwere der Tatschuld; Resozialisierung; Hohes Lebensalter; Gesundheitszustand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Urlaubsgewährung; Lebenslange Freiheitsstrafe; Schwere der Tatschuld; Resozialisierung; Hohes Lebensalter; Gesundheitszustand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 261
  • NJW 1984, 33
  • MDR 1984, 462
  • NStZ 1983, 476
  • StV 1984, 160
 
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Wird zitiert von ... (196)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    b) Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 125, 175 ; stRspr).Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ) und geht selbst durch vermeintlich "unwürdiges" Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 ); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Forderungen nach "Kastration von Pädophilen" oder der Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen ohne die Möglichkeit, die Freiheit wiederzuerlangen, verkennen den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Einzelnen (vgl. dazu BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Beruht die angefochtene Verwaltungsentscheidung auf der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, so ist deren Konkretisierung grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Verwaltungsbehörden uneingeschränkt nachzuprüfen ha ben; die Regeln über die eingeschränkte Kontrolle des Verwaltungsermessens gelten nicht für die Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. BVerfGE 7, 129 [154]; 64, 261 [279]).
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