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   BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81   

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https://dejure.org/1983,264
BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81 (https://dejure.org/1983,264)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1983 - 1 BvL 2/81 (https://dejure.org/1983,264)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - 1 BvL 2/81 (https://dejure.org/1983,264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Mutterschaftsgeld

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß nicht erwerbstätiger Mütter vom Bezug des Mutterschaftsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Mutterschaftsgeld nur an unselbständig erwerbstätige, arbeitslose und als Heimarbeiterinnen tätige Mütter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutterschaftsgeld - Ausnahme - Verfassungsmäßigkeit - Erwerbstätigkeit - Geburtszeitpunkt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 104
  • NJW 1984, 603
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Insoweit hat der allgemeine Gleichheitssatz nach seinem Sinngehalt gegenüber Art. 6 Abs. 4 GG die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 13, 290 [296]; BVerfG, Beschluß vom 15. Juni 1983 -- 1 BvR 1025/79 -- Umdruck S. 11).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Dies hat zur Folge, daß sich die dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zukommende Gestaltungsfreiheit verengt (vgl. BVerfGE 18, 257 [269]; 29, 71 [79]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Insoweit hat der allgemeine Gleichheitssatz nach seinem Sinngehalt gegenüber Art. 6 Abs. 4 GG die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 13, 290 [296]; BVerfG, Beschluß vom 15. Juni 1983 -- 1 BvR 1025/79 -- Umdruck S. 11).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Insbesondere verbieten sich Unterscheidungen, die der Normierung des Art. 6 Abs. 4 GG zuwiderlaufen würden (vgl. BVerfGE 17, 210 [217]).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Dies hat zur Folge, daß sich die dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zukommende Gestaltungsfreiheit verengt (vgl. BVerfGE 18, 257 [269]; 29, 71 [79]).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Er verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88] m.w.N.; 60, 123 [133 f.]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
    Er verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88] m.w.N.; 60, 123 [133 f.]).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Wegen der umfassenderen Schutzwirkung des Rechts auf ein faires Verfahren sind die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes bei der Informationserhebung oder -verwendung daher in erster Linie an dieser Gewährleistung zu messen (vgl. BVerfGE 13, 290 ; 64, 229 ; 65, 104 ; 75, 348 ).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

    Prüfungsmaßstab ist insoweit vornehmlich Art. 3 Abs. 1 GG, weil der spezifische Schutzgedanke des allgemeinen Gleichheitssatzes zu der hier anzuwendenden Regelung die stärkere soziale Beziehung aufweist (vgl zur Prüfung bei Überschneidung des Gleichheitssatzes mit Freiheitsgrundrechten BVerfGE 64, 229, 238 f; 65, 104, 112 f; 75, 382, 393; 82, 60, 86) .
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Die Grundsätze fairen Verfahrens haben insoweit Vorrang vor dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ableitbaren Willkürverbot, da sie die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt haben (vgl. BVerfGE 13, 290 ; 64, 229 ; 65, 104 ; 75, 348 ).
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