Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,122
BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78 (https://dejure.org/1983,122)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1983 - 1 BvL 73/78 (https://dejure.org/1983,122)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1983 - 1 BvL 73/78 (https://dejure.org/1983,122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Einheitsbewertung - Wohngrundstück - Ertragswertverfahren - Gleichheitsgrundsatz - Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Zusammensetzung des Senats vor dem Hintergrund des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 160
  • DVBl 1983, 1187
  • BB 1984, 660
  • BStBl II 1984, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich der Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts maßgeblich; anders verhält es sich nur dann, wenn diese Rechtsauffassung offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 57, 295 [315], m. w. N.).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78
    Diese erfordert nach den Prinzipien des Bewertungsrechts die Anknüpfung an Werte, die wenigstens der Konzeption nach den wirklichen Werten nahekommen, wenn auch mit Rücksicht auf die Besonderheiten der einzelnen Vermögensarten verschiedene Wertmaßstäbe aufgestellt sind (BVerfGE 41, 269 [282f.]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts über die Möglichkeit einer Neuregelung der Bewertung, die zu einer weiteren Absenkung der im Ertragswertverfahren ermittelten Einheitswerte führen könnte, ist auch deshalb unhaltbar, weil der Gesetzgeber nicht nur Wertverschiebungen innerhalb des Grundvermögens, sondern auch zwischen den einzelnen Vermögensarten vermeiden muß (vgl. BVerfGE 23, 242 [252]).
  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78
    In seinem Ergänzungsbeschluß vom 22. Mai 1979 führt das vorlegende Gericht zusätzlich aus, daß der Bundesminister der Finanzen in einem beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren III R 41/75 vorgetragen habe, das Einheitswertniveau der im Ertragswertverfahren ermittelten Einheitswerte von Wohngrundstücken (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke) erreiche überwiegend nicht einmal 50 v. H. der Verkehrswerte von 1964.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Zu ermitteln ist eine Jahresrohmiete nach dem Stand vom 1. Januar 1964 (§ 79 Abs. 5 BewG), die zur Errechnung des Grundstückswertes gemäß § 80 BewG mit einer weitere wertbestimmende Eigenschaften des Grundstücks ausdrückenden Zahl vervielfältigt wird (vgl. auch BVerfGE 65, 160 [161 ff.]).

    Die durch die Entwicklung von - in Vergangenheitswerten fixierten - Einheitswerten und - zeitgerecht mitschreitenden - gemeinen Werten entstandene Verschiedenheit der Besteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen hat der Bundesfinanzhof als oberstes Fachgericht in den von dem vorlegenden Gericht angeführten Entscheidungen eingehend belegt; auch das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dieser Verschiedenheit auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 23, 242 [254 f.]; 41, 269 [281]; 43, 1 [7]; 65, 160 [170]; nunmehr auch BVerfGE 89, 329 [339]).

    Dabei muß der Gesetzgeber auch Wertverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensarten und innerhalb des Grundvermögens beachten (vgl. BVerfGE 23, 242 [252]; 65, 160 [170]).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Dabei muß der Gesetzgeber auch Wertverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensarten und innerhalb des Grundvermögens beachten (vgl. BVerfGE 23, 242 [252]; 65, 160 [170]).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Damit wäre zwar der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 319) erhobenen Forderung, die Neuregelung des § 33c EStG dürfe Alleinstehende mit Kindern steuerlich nicht besser stellen als Ehepaare mit Kindern, nicht Genüge getan; eine etwaige Gleichheitswidrigkeit sei jedoch nicht entscheidungserheblich, weil die Einbeziehung der Kläger in den nach der streitigen Vorschrift begünstigten Personenkreis schlechthin ausgeschlossen sei (unter Hinweis auf BVerfGE 65, 160 ; 74, 182).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Aus § 76 Abs. 1 BewG ergibt sich, daß die Masse der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren bewertet werden soll, das von der Jahresrohmiete ausgeht (wegen der Einzelheiten dieser Bewertungsmethode vgl. BVerfGE 65, 160 [161 ff.]).

    Für die Beurteilung der Relevanz der Vorlagefrage ist aber grundsätzlich der Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts maßgeblich; anders verhält es sich nur dann, wenn diese Rechtsauffassung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 65, 160 [169] m. w. N. (BStBl II 1984 S. 20)).

    Anders als bei der Vorlage des Bundesfinanzhofs (BVerfGE 65, 160 (BStBl II 1984 S. 20)), mit der die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Bewertung von zwei Einfamilienhäusern nach einer Methode - dem Ertragswertverfahren - als verfassungswidrig beanstandet wurde, geht es hier um die Rüge eines Gleichheitsverstoßes bei der Bewertung von Einfamilienhäusern als Folge der Anwendung verschiedener Bewertungsmethoden.

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Die Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle 1 BvL 3/86 ist zulässig, denn der Ausgang des Verfahrens hängt von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Rechtsnormen des nordrheinwestfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes ab (vgl. BVerfGE 65, 160 [168]; 67, 26 [33 f.]).
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Die Entscheidungserheblichkeit ist nur in den Fällen zu verneinen, in denen die Schaffung einer für den Kläger günstigeren Regelung durch den Gesetzgeber schlechthin ausgeschlossen ist, weil der Gesetzgeber hieran aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (BVerfG-Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 1 BvL 73/78, BVerfGE 65, 160, BStBl II 1984, 20, unter B.II.1.; vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, unter B.I.; Sieckmann, in: v. Mangoldt/Klein/ Starck, a.a.O., Art. 100 Rz 54; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl., Rz 857).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Jedes Gericht hat die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank von Amts wegen zu prüfen, soweit es Anlaß zu Zweifeln hat (vgl. BVerfGE 40, 356 [360 ff.]; 65, 152 [154]).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Dies wäre der Fall, wenn die Einbeziehung des Klägers in den nach der betroffenen Vorschrift begünstigten Personenkreis "schlechthin ausgeschlossen" erscheint (BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 1983 1 BvL 73/78, BVerfGE 65, 160, 169, BStBl II 1984, 20; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, BStBl II 1989, 836).
  • FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93

    Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen

    Mehrfach hat das BverfG (Beschluß v. 10. Februar 1976 - 1 BvL 8/73 - BverfGE 41, 269 = BStBl II 1976, 311; v. 11. Oktober 1983 - 1 BvL 73/78 - BverfGE 65, 160 = BStBl II 1984, 20) unter Berufung auf die dem BewG zugrunde liegenden Prinzipien eine Anknüpfung an werte gefordert, die wenigstens der Konzeption nach den wirklichen werten nahekämen, wenn auch mit Rücksicht auf die Besonderheiten der einzelnen Vermögensarten verschiedene Wertmaßstäbe aufgestellt worden seien, wenn sich Differenzierungen in der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, insbesondere im Verhältnis von Grundbesitz zu anderen Vermögensgegenständen ergaben, die, gemessen an der Idee der Steuergerechtigkeit, unerträglich seien, so ließen sie sich für die Besteuerung nicht mit den Besonderheiten des Grundbesitzes wie der Ortsgebundenheit, der allmählichen Wertveränderung, der erschwerten Übertragbarkeit und dergleichen rechtfertigen (BverfG-Beschluß v. 10. Februar 1976, BStBl II 1976, 311/315).

    Unter dem Blickwinkel der Wertverzerrungen bezüglich des Grundbesitzes und des sonstigen Vermögens und eines sich daraus etwa herleitenden Verstosses gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG hat das BverfG bislang eine Herabsetzung der Steuer zugunsten des Rechtsinhabers von sonstigem vermögen als nicht möglich betrachtet (vgl. BverfG-Beschluß v. 15. November 1989 - 1 BvR 171/89 - BStBl II 1990, 103 - bezüglich Erbschaftsteuer - BverfG-Beschluß vom 7. Mai 1968 - 1 BvR 420/64 - BverfGE 23, 242 = BStBl II 1968, 549 - bezüglich Vermögensteuer - vgl. auch BverfG-Beschluß v. 11. Oktober 1983, BStBl II 1984, 20 - bezüglich Einheitsbewertung -).

    Denn mit dem Ansatz von Kapitalforderungen mit ihrem Nennwert wird an einen wirklichen wert angeknüpft und damit einem auch von der Rechtsprechung des BVerfG unter Hinweis auf die Prinzipien des Bewertungsrechts zutreffend hervorgehobenen Gebot Rechnung getragen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 11. Oktober 1983, BStBl II 1984, 20; vom 7. Mai 1968, BStBl II 1968, 549; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 1967 IV 300/64, BStBl III 1967, 690).

    Unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse vom 15. November 1989, BStBl II 1990, 103; vom 11. Oktober 1983, BStBl II 1984, 20; vom 7. Mai 1968, BStBl II 1968, 549) kann einem etwa verfassungswidrigen Ausschluß des Geldvermögens von den mit der Einheitsbewertung des Grundvermögens gewährten erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen nur durch eine Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte begegnet werden.

  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 1484/10

    Zulässigkeit der Durchführung einer Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 4 S. 3 Nr.

    Die maßgebliche Rechtsauffassung des vorlegenden Fachgerichts darf aber nicht "offensichtlich unhaltbar" sein (so im Ergebnis schon die Unzulässigkeit einer Richtervorlage begründend BVerfG Beschluss vom 11. Oktober 1983 1 BvL 73/78, Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 65, 160, BStBl II 1984, 20).

    Eine gegenteilige Ansicht erscheint im Hinblick auf die am realen Verkehrswert gemessenen und jahrzehntelang angewandten viel zu niedrigen Einheitswerte "offensichtlich unhaltbar" im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfGE 65, 160, BStBl II 1984, 20).

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

  • FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15

    Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des

  • BFH, 02.02.2005 - II R 36/03

    Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

  • BFH, 10.08.1984 - III R 18/76

    Ableitung der üblichen Miete bei steuerbegünstigtem eigengenutzten Wohnraum aus

  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

  • BFH, 15.03.1991 - III R 97/89

    Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten beiderseits erwerbstätiger

  • BFH, 21.02.2006 - II R 31/04

    Bewertung: Sachwertverfahren - keine Berücksichtigung altersbedingter

  • BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94

    Der VI. Senat hält § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85

    Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

  • BFH, 04.11.1999 - IV R 40/99

    Keine Tarifbegrenzung für Freiberufler

  • BFH, 05.03.2002 - VII R 18/01

    Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw nach Schadstoffemissionen und

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvL 4/00

    Zur Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrag gem. Art.100 Abs. 1 GG; Zur

  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus

  • BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95

    Mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässige Vorlage des BBesG § 55 Abs 5 S 6

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95

    Streit im Normenkontrollverfahren um die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

  • BFH, 12.10.2005 - II B 106/04

    Verfassungswidrigkeit Einheitswert Grundvermögen: fehlende neue Hauptfeststellung

  • FG Berlin, 30.11.2005 - 2 K 2418/03

    Einheitsbewertung des Grundvermögens - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages -

  • FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98

    Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG

  • FG Berlin, 09.11.2005 - 2 K 2057/02

    Einheitsbewertung des Grundvermögens - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages -

  • FG Berlin, 09.11.2005 - 2 K 2355/05

    Einheitsbewertung des Grundvermögens - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages -

  • BFH, 28.11.1990 - II S 10/90

    Bewertung eines Wertpapierdepots nach den Verhältnissen am Todestag des

  • BFH, 05.03.1986 - II R 146/77

    Eine Schwimmhalle rechtfertigt die Bewertung eines Einfamilienhauses im

  • FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 211/90

    Anforderungen an eine Richtervorlage; Darstellung der Problematik sowie Ausmaß

  • BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 42/21 R
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 203/98

    Bewertung von mit Weihnachtsbaumkulturen belegten Flächen; Einheitswert für den

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2000 - 3 K 63/97

    Bewertung eines besonders ausgestatteten Zweifamilienhauses im Sachwertverfahren

  • BFH, 25.03.1992 - II B 107/91

    Anwendung verschiedener Wertfindungsverfahren bei Zweifamilienhäusern

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2002 - 13 K 127/99

    Verfassungsmäßigkeit der Eiheitsbewertung im Hinblick auf die

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2000 - 3 K 61/96

    Verfassungsmäßigkeit der Festhaltung an den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für

  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 3 K 46/10

    Bewertungsgesetz: Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung und übliche Miete

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht