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BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässigkeit der Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Gericht - Gesetzeskraft - Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift
Verfahrensgang
- AG Herford, 29.06.1983 - 3 Ds 54 Js 1337/82
- BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 65, 179
- NJW 1984, 970
- MDR 1984, 199
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden
Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 - (BVerfGE 50, 125) entschieden, daß § 48 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Das vorlegende Gericht begehrt einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts, der im Gegensatz zur Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) über die seitdem unverändert gebliebene Vorschrift des § 48 StGB steht.
Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).
Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.
Im übrigen macht der Vorlagebeschluß, der keine näheren Ausführungen über den Gegenstand der früheren Verurteilungen des Angeklagten und zu dessen Schuldfähigkeit enthält, nicht hinreichend deutlich, daß das Amtsgericht der vom Bundesverfassungsgericht für eine Anwendung des § 48 StGB im Einzelfall geforderten sorgfältigen Prüfung der materiellen Rückfallvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 50, 125 [134 ff.]) genügt hätte.
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 12/77 - (BVerfGE 50, 205 ) entschieden, daß § 242 StGB , auch soweit er den Diebstahl einer geringwertigen Sache (§ 248a StGB ) unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
Bei dieser Sachlage ist eine Vorlage regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und auf dieser Grundlage nicht darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; ferner 26, 44 [56]; 39, 169 [181 f.];41, 360 [369]).Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat. - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Das vorlegende Gericht ist gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; dieser Entscheidung kommt nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).Insofern kann die Rechtskraft einer Vereinbarkeitserklärung im Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf eine erneute Normenkontrolle ein Prozesshindernis darstellen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 128, 326 ).
Vorlagen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht, unterliegen demnach erhöhten Anforderungen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Damit genügen sie nicht den erhöhten Zulässigkeitsanforderungen, denen Vorlagen unterliegen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Damit genügen sie nicht den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
Dies genügt den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage nicht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …
Sie wäre jedoch nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ; vgl. auch BVerfGE 128, 326 ; 131, 316 ).
- BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ). - FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
Erforderlich ist, dass tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (BVerfGE 94, 315, 322 f.; 87, 341, 346; 78, 38, 48; 65, 179, 181; 39, 169, 181; 33, 199, 203 f.). - BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …
In Betracht kommt aber auch ein Wandel der allgemeinen Lebensverhältnisse und der sie prägenden Lebensanschauungen selbst (BVerfGE 87, 341 ; 65, 179 ; 39, 169 m.w.N.). - VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
Es bezieht sich allerdings stets auf den Zeitpunkt, in welchem die Entscheidung ergeht und hindert nicht die Berufung auf neue Tatsachen, eine neue Rechtslage oder neue Rechtsauffassungen, die ausgehend von der Begründung der früheren Entscheidung geeignet sind, eine abweichende Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. Mai 1972 - 1 BvL 21/69 u.a. - BVerfGE 33, 199 ff., Juris Rn. 19-21;… Urteil vom 12. März 1975 - 1 BvL 15/71 u. a. - BVerfGE 39, 169 ff., Juris Rn. 59; und Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 2 BvL 14/83 - BVerfGE 65, 179 ff., Juris Rn. 9-10;… vom 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242 ff., Juris Rn. 19-20, 22;… vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 38 ff., Juris Rn. 40; …sowie vom 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 - BVerfGE 109, 64 ff., Juris Rn. 191, stRspr.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15
SGB-II -Leistungen; Angemessene Kosten der Unterkunft; Verfassungskonformität der …
Einer erneuten Kontrolle der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen betreffend die Ermittlung des Regelbedarfs mit der Verfassung steht insoweit das Prozesshindernis der Gesetzeskraft entgegen (BVerfG, Beschluss vom 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 -, BVerfGE 65, 179 m.w.N.). - BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18
Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem …
Sie wäre aber nur dann zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 70, 242 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2016 - 1 BvR 1089/12 u.a. -, Rn. 45). - BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90
Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung - …
Die der richterlichen Rechtsfortbildung durch den Grundsatz richterlicher Rechts- und Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) gesetzten Grenzen (vgl. BVerfGE 34, 269; 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 16/72]; 65, 182) [BVerfG 18.10.1983 - 2 BvL 14/83]hat das Berufungsgericht damit überschritten. - BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20
Fachanwaltschaft sticht nicht Singularzulassung
- BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen - …
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvL 9/23
Weitere Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig
- BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach dem …
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2369/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16
SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe
- StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen …
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04
Wegen unzureichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Vereinbarkeit …
- BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90
Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung - …
- FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13
Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im …
- FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19
Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG …
- BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 3.94
Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - Ausgleichszahlung - Leistungsbescheid - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 19 AS 245/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
Zuordnung zu einem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 AS 1918/13
- LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95
Keine höhere Rente für ehemalige Stasi-Mitarbeiter
- BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 39.93
Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - Ausgleichszahlung - Leistungsbescheid - …
- BVerwG, 06.10.1986 - 8 B 65.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95.W 99
Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach Anspruchs- und …
- BVerwG, 27.08.1997 - 8 B 174.97
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung einer Nachwirkungsfrist - Echte oder …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
- BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85
Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln