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   BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81   

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BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 (https://dejure.org/1983,15)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung - Inkrafttreten - Bebauungspläne - Bekanntmachung der Genehmigung - Einsicht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 283
  • NVwZ 1984, 430
  • DVBl 1984, 183
  • BauR 1984, 45
 
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Wird zitiert von ... (312)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    a) Das Rechtsstaatsprinzip, das in der Verfassung nur zum Teil näher ausgeformt ist, enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote; es bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben (BVerfGE 7, 89 (92/93); 25, 269 (290); 57, 250 (276 oben)).

    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers, dem Rechtsstaatsprinzip bei der Normsetzung Rechnung zu tragen; erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände, und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeit unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, kann eine Regelung als rechtsstaatswidrig beanstandet werden (vgl. BVerfGE 57, 250 (276)).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Materie "Bodenrecht" umfaßt auch das Bauplanungsrecht; Bebauungspläne bestimmen die rechtliche Qualität des Bodens, indem sie generell regeln, in welcher Weise die Grundstücke genutzt, insbesondere, ob und in welcher Weise sie bebaut werden dürfen (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (286 f.)).

    Zum Bauplanungsrecht gehört auch die Regelung des § 12 Satz 3 BBauG, die den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne festlegt; das Inkrafttreten der Pläne ist der maßgebliche Akt, durch den sie letztlich verbindliche Kraft erlangen und auf die Rechtslage von Grund und Boden einwirken können (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (287)).

  • VGH Hessen, 10.06.1981 - IV N 11/79
    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Regelung über das Inkrafttreten von Bebauungsplänen durch Bekanntmachung der Genehmigung und Bereithalten zur Einsicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar (gegen Vorlagebeschluß des VGH Hessen vom 10.06.1981 - IV N 11/79 - DVBl 1982, 363.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluß vom 10. Juni 1981 (BauR 1981, 450 und DVBl 1982, 363) das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgesetzt.

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Materie "Bodenrecht" umfaßt auch das Bauplanungsrecht; Bebauungspläne bestimmen die rechtliche Qualität des Bodens, indem sie generell regeln, in welcher Weise die Grundstücke genutzt, insbesondere, ob und in welcher Weise sie bebaut werden dürfen (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (286 f.)).

    Zum Bauplanungsrecht gehört auch die Regelung des § 12 Satz 3 BBauG, die den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne festlegt; das Inkrafttreten der Pläne ist der maßgebliche Akt, durch den sie letztlich verbindliche Kraft erlangen und auf die Rechtslage von Grund und Boden einwirken können (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (287)).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Verkündung bedeutet regelmäßig, daß die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfGE 16, 6 (16 f. und 18); vgl. auch BVerfGE 40, 237 (252 f. und 255)).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    a) Das Rechtsstaatsprinzip, das in der Verfassung nur zum Teil näher ausgeformt ist, enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote; es bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben (BVerfGE 7, 89 (92/93); 25, 269 (290); 57, 250 (276 oben)).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Verkündung bedeutet regelmäßig, daß die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfGE 16, 6 (16 f. und 18); vgl. auch BVerfGE 40, 237 (252 f. und 255)).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    a) Das Rechtsstaatsprinzip, das in der Verfassung nur zum Teil näher ausgeformt ist, enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote; es bedarf der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben (BVerfGE 7, 89 (92/93); 25, 269 (290); 57, 250 (276 oben)).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Weitere Voraussetzungen bestehen nicht; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180 (210)), nach der der Bundesgesetzgeber nur dann eine Aufgabe zur Selbstverwaltungsangelegenheit erklären darf, wenn dies für den wirksamen Gesetzesvollzug notwendig ist, ist nicht einschlägig; eine derartige Regelung von Gemeindeangelegenheiten enthält § 12 Satz 3 BBauG nicht.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
    Die Wertung des Bundesgesetzgebers, daß ein Bedürfnis bestehe, den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit bundeseinheitlich festzulegen (vgl. Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG ), kann vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 2, 213 (224 f.); 26, 338 (382 f.); 33, 224 (229)).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

  • VGH Hessen, 21.10.1966 - OS IV 38/65
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 28/70

    Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

  • VGH Hessen, 15.03.1968 - R IV 2/66
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

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