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   BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82   

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https://dejure.org/1984,571
BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82 (https://dejure.org/1984,571)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 1 BvL 27/82 (https://dejure.org/1984,571)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 1 BvL 27/82 (https://dejure.org/1984,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausnahmeregelung - Ausdehnung - Rentenberechnung - Zufälligkeit - Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 234
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    In derartigen Fällen entspricht es einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich gehaltenen Praxis der Sozialgesetzgebung (vgl. BVerfGE 43, 213 ; 57, 335), der Rentenfestsetzung pauschalierte Tabellenwerte zugrunde zu legen.

    Unbeschadet der verfassungsrechtlichen Problematik, die sich daraus ergibt, daß die vorliegend maßgebliche Anlage 1 zu § 32 a AVG in der Fassung des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes männlichen und weiblichen Versicherten noch unterschiedliche Tabellenwerte zuweist (vgl. dazu BVerfGE 57, 335 ), bestehen vorliegend gegen die Anwendung pauschalierter Tabellenwerte keine Bedenken.

    Die Zuordnung der Tabellenwerte ist dabei nach statistisch errechneten präsumtiven Arbeitsentgelten der Versicherten erfolgt (vgl. BVerfGE 43, 213 (217); 57, 335 (343)).

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    In derartigen Fällen entspricht es einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich gehaltenen Praxis der Sozialgesetzgebung (vgl. BVerfGE 43, 213 ; 57, 335), der Rentenfestsetzung pauschalierte Tabellenwerte zugrunde zu legen.

    Die Zuordnung der Tabellenwerte ist dabei nach statistisch errechneten präsumtiven Arbeitsentgelten der Versicherten erfolgt (vgl. BVerfGE 43, 213 (217); 57, 335 (343)).

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Solche Regelungen sind aber grundsätzlich - ähnlich wie Stichtagsregelungen - nicht zu vermeiden und verfassungsrechtlich auch dann hinzunehmen, wenn sie gewisse Härten mit sich bringen (vgl. BVerfGE 24, 220 (228); 29, 283 (299); 58, 81 (126)).

    Das gilt nur dann nicht, wenn die Wahl einer zeitlichen Begrenzung, am gegebenen Sachverhalt orientiert, sachlich unvertretbar wäre (vgl. BVerfGE 29, 283 (299); 47, 85 (94)).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Zwar ist Art. 14 GG Prüfungsmaßstab, soweit es um die Beeinträchtigung von Rentenanwartschaften geht (vgl. BVerfGE 53, 257 (289)).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Indessen darf das Sozialstaatsgebot nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung sich im konkreten Fall nachteilig auswirken kann, modifiziert werden müßte (vgl. BVerfGE 26, 44 (61 f.)).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Recht auf dieselben Vorteile herleiten (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277)).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Recht auf dieselben Vorteile herleiten (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277)).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Niemand kann allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Recht auf dieselben Vorteile herleiten (vgl. BVerfGE 49, 192 (208); 50, 177 (191); 52, 264 (277)).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Dies entspricht dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem der geleistete Beitrag die Rentenhöhe maßgeblich beeinflußt (vgl. BVerfGE 63, 119 (126 f.)).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
    Ob darin eine Härte liegt, die bei einer an sich zulässigen typisierenden Regelung zur Ordnung von Massenerscheinungen unvermeidlich und daher hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 13, 21 (29); 17, 1 (23); st. Rspr.), mag fraglich sein, kann aber offenbleiben.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Das Sozialstaatsprinzip kann bereits im Ansatz nicht zur Korrektur jeglicher hart oder unbillig erscheinenden Einzelregelungen dienen (BVerfGE 66, 234, 248; 67, 231, 239; 69, 272, 315).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

    Selbst wenn durch eine Regelung im Einzelfall Unbilligkeiten auftreten, ist das Sozialstaatsgebot nicht verletzt; denn es dient nicht der Korrektur jeglicher (aus Sicht des Normadressaten) hart oder unbillig erscheinender Einzelregelungen (vgl hierzu BVerfGE 66, 234, 247 f; 69, 272, 314 f) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 28/10 R

    Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der

    Selbst wenn durch eine Regelung im Einzelfall Unbilligkeiten auftreten, ist das Sozialstaatsgebot nicht verletzt; denn es dient nicht der Korrektur jeglicher (aus Sicht des Normadressaten) hart oder unbillig erscheinender Einzelregelungen (vgl hierzu BVerfGE 66, 234, 247 f; 69, 272, 314 f) .
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