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   BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83   

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BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83 (https://dejure.org/1984,1578)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.1984 - 2 BvC 3/83 (https://dejure.org/1984,1578)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 1984 - 2 BvC 3/83 (https://dejure.org/1984,1578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48
    Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 311
  • NJW 1984, 1746 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 505
  • DÖV 1984, 729
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).

    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).

    Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).

    Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 4/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).

    Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52

    Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 4/77

    Anforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01

    Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern

    Aus diesem Grunde hat das Bundesverfassungsgericht den in § 48 Abs. 1 BVerfGG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde verlangten Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten als verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle gewertet (BVerfGE 79, 47 [48]; 66, 311 [312]).

    Die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde gemäß Art. 41 Abs. 2 GG oder Art. 82 LV setzt deshalb ebenso wenig wie die Zulässigkeit einer Klage gemäß § 51 KWG das Geltendmachen einer Verletzung eigener subjektiver Rechte voraus (vgl. BVerfGE 66, 311 [312]).

    Nur soweit Wahlfehler zugleich Eingriffe in eigene subjektive Rechte (insbesondere das persönliche aktive oder passive Wahlrecht, vgl. BVerfGE 66, 311 [312]) bewirken, dient das Wahlprüfungsverfahren auch dem subjektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 85, 148 [158 f.]; 89, 291 [299]; 99, 1 [18]).

  • BVerfG, 12.04.2011 - 2 BvC 12/10

    Wahlprüfungsbeschwerde des Bundesvorsitzenden der PARTEI unzulässig

    Hinzukommt, dass jede Wählergruppe - einschließlich der politischen Parteien - ihr mit dem Einspruch verfolgtes sachliches Begehren beschwerdefähig erhalten kann, wenn nur eines ihrer Mitglieder den Einspruch auch im eigenen Namen erhebt (vgl. BVerfGE 66, 311 ).
  • VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09

    Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008

    Da der Beitritt kein rein formaler sein darf, müssen die Unterzeichner über den konkreten Anlass der Wahlbeanstandung informiert sein (VerfGH vom 8.12.2009; BVerfG vom 18.9.1952 = BVerfGE 1, 430/432; BVerfG vom 11.4.1967 = BVerfGE 21, 359/361; BVerfG vom 28.3.1984 = BVerfGE 66, 311/312).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09

    Wahlprüfung

    Da der Beitritt kein rein formaler sein darf, müssen die Unterzeichner über den konkreten Anlass der Wahlbeanstandung informiert sein (vgl. BVerfG vom 18.9.1952 = BVerfGE 1, 430/432; BVerfG vom 11.4.1967 = BVerfGE 21, 359/361; BVerfG vom 28.3.1984 = BVerfGE 66, 311/312).
  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

    Da vorliegend bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 8. September 2010 keine Beitrittserklärungen eingegangen sind, ist dem in § 48 Abs. 1 BVerfGG enthaltenen Zulässigkeitserfordernis (vgl. BVerfGE 66, 311 ) nicht genügt.
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00

    Zur Frage der Nachfolge für verzichtenden Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei

    Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von

    Die Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von Wahlberechtigten durch § 48 BVerfGG ist im Hinblick auf die Regelung des Art. 41 Abs. 2 und 3 GG unbedenklich, weil jedes einzelne Mitglied der Gruppe Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl und gegen diese Entscheidung gemäß § 48 BVerfGG Beschwerde erheben kann (BVerfGE 66, 311 [312]).
  • VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95

    Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei;

    Beitrittserklärungen beigefügt (zur Zulässigkeit des Beitritts zu gemeinsam erhobenen Beschwerden vgl. BVerfGE 66, 311, 313).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.1995 - VerfGH 27/95

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 1995

    Daß § 3 Satz 2 Wahlprüfungsgesetz NW die Zulässigkeit des Einspruchs eines einzelnen Wahlberechtigten bzw. Wahlbewerbers von dem rechtzeitigen Beibringen der Zustimmungserklärungen abhängig macht, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH NW, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - VerfGH 28/85 - VerfGH NW, Beschluß vom 15. Januar 1991 - VerfGH 13/90 - ferner BVerfGE 1, 430, 432 f.; 46, 196, 198; 66, 311, 312 m. w. N.).
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