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   BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84   

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https://dejure.org/1984,4205
BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84 (https://dejure.org/1984,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1984 - 2 BvC 2/84 (https://dejure.org/1984,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 2 BvC 2/84 (https://dejure.org/1984,4205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß vom Wahlrecht wegen Gebrechlichkeitspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84
    Die Fähigkeit, Beschwerde gemäß § 48 BVerfGG einzulegen, hängt von der Wahlfähigkeit ab (BVerfGE 1, 87 [89]).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84
    Diese Regelung ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 19, 93 [96]) und von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl vereinbar angesehen worden (BVerfGE 36, 139 [141 f.]).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84
    Diese Regelung ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 19, 93 [96]) und von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl vereinbar angesehen worden (BVerfGE 36, 139 [141 f.]).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    (bb) Ebenso wenig vermag der Hinweis, dass es sich bei Wahlrechtsausschlüssen wegen "geistiger Gebrechen" um eine "traditionelle Begrenzung" der Allgemeinheit der Wahl handle (so noch BVerfGE 36, 139 ; 67, 146 ; siehe auch BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 2002 - Vf. 9-VII-01 -, juris, Rn. 43; Badura, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 8, Anhang zu Art. 38 Rn. 10 ), den damit verbundenen Eingriff in den Regelungsgehalt von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu legitimieren.
  • BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17

    Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese Personen vom Wahlrecht auszuschließen, wird seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl vereinbar angesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139 und vom 29. Mai 1984 - 2 BvC 2/84 - BVerfGE 67, 146 ).
  • VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der

    Er ist Bestandteil der verfassungsgemäßen Ordnung und wurde von der Verfassungsgerichtsbarkeit von jeher als mit den Wahlgrundsätzen vereinbar angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1984 - 2 BvC 2/84 -, BVerfGE 67, 146 [148] = juris Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01

    Wahlrechtsausschluss

    Der Ausschluss vom Wahlrecht gerade in diesen Fällen verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung (vgl. BVerfGE 19, 93/95 f.; 36, 139/141 f.; 67, 146/147 f.).

    Dieser Anknüpfungspunkt ist zum einen geeignet, Personen von der Wahl auszuschließen, denen die erforderliche Einsicht in das Wesen und die Bedeutung der Wahl fehlt (vgl. zur entsprechenden bundesrechtlichen Regelung BT-Drs. 11/4528 S. 189); er ist Bestandteil der verfassungsgemäßen Ordnung und wurde von der Verfassungsgerichtsbarkeit von jeher als mit den Wahlgrundsätzen vereinbar angesehen (vgl. BVerfGE 67, 146/147 f.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Der Grund, welcher die Ausnahme rechtfertigen soll, muss sich zwar seinerseits nicht unmittelbar aus der Verfassung herleiten lassen (so aber z. B. Morlock, in: Dreier (Hrsg.), GG-Kommentar, Bd. II, Art. 38 RdNr. 61, m. w. Nachw.), indessen muss er durch sie legitimiert, wenn auch nicht geboten sein (BVerfG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvC 3/96 -, BVerfGE 95, 408 [418]; Pieroth, a. a. O., Art. 38 RdNrn. 18, 19) oder doch jedenfalls auf der Tradition beruhen (vgl. etwa: BVerfG, Beschl. v. 29.05.1984 - 2 BvC 2/84 -, BVerfGE 67, 146 [148]).
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