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   BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82   

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https://dejure.org/1984,10
BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82 (https://dejure.org/1984,10)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82 (https://dejure.org/1984,10)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 (https://dejure.org/1984,10)
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Pensionsrückstellungen

Art. 20 GG, unechte Rückwirkung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Rechnungszinsfuß

  • Simons & Moll-Simons

    Die Anhebung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen von 5,5 auf 6 vom Hundert (§ 6a Abs. 3 letzter Satz EStG in der Fassung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes) ist mit dem... Grundgesetz vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Pensionsrückstellung - Anhebung des Rechnungszinsfußes - Verfassungsmäßigkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen von 5,5 auf 6 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Rechnungszinsfußes für steuerlich anerkannte Pensionsrückstellungen auf 6 vom Hundert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 287
  • ZIP 1985, 308
  • NZA 1985, 326 (Ls.)
  • VersR 1985, 193
  • BB 1985, 376
  • BStBl II 1985, 181
 
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Wird zitiert von ... (329)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Wesentlich ist lediglich, dass sich der Zinssatz noch in einem der wirtschaftlichen Realität angemessenen Rahmen hält (vgl. schon zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen BVerfGE 68, 287 ; zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 132, 134 ).

    Dies ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn sich eine Regelung unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident nicht mehr realitätsgerecht erweist (vgl. dazu auch BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ; siehe auch schon BVerfGE 68, 287 ).

    Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann danach verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ; vgl. dazu schon BVerfGE 68, 287 ).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Jedenfalls ist deren etwaiges Vertrauen in die alte Rechtslage nicht schutzwürdiger als die mit dem Gesetz verfolgten Anliegen, wenn hinsichtlich religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild eine hinreichend konkrete Gefahr für die gesetzlichen Schutzgüter belegbar ist (vgl. zum Maßstab: BVerfGE 68, 287 ; 89, 48 ; 101, 239 ; 103, 392 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Ein Beschwerdeführer, der das Gesetz selbst angreift, muss deshalb geltend machen können, gerade durch die angegriffene Rechtsnorm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 68, 287 ).
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