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   BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83   

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https://dejure.org/1985,205
BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83 (https://dejure.org/1985,205)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83 (https://dejure.org/1985,205)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 2 BvR 1145/83 (https://dejure.org/1985,205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 13 Abs. 3 § 15
    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 161
  • NJW 1985, 2019
  • NStZ 1985, 283
  • StV 1985, 240
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Die Ausübung des Ermessens der Vollzugsbehörde bei der Gewährung von Urlaub für Strafgefangene gemäß § 13 StVollzG (s. dazu auch BVerfGE 64, 261 ) richtet sich nach den gleichen Maßstäben wie die Ermessenshandhabung durch andere Verwaltungsbehörden; sie wirft keine neuen verfassungsrechtlichen Fragen auf.

    Bei Anträgen auf Urlaub nach § 13 StVollzG ergibt er sich jedenfalls aus der der Vollzugsbehörde obliegenden Verpflichtung, im Hinblick auf die Grundrechte der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen auf deren Resozialisierung hinzuwirken und schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. §§ 2, 3 StVollzG , BVerfGE 45, 187 (238 ff.); 64, 261 (273)).

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Verfassungsbeschwerden gegen Unterlassungen sind zulässig, solange die Unterlassung andauert (BVerfGE 6, 257 (266); 10, 302 (308); 16, 119 (121)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft (BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262)), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)) oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383); 33, 247 (257 f.); 50, 244 (247 f.)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Der Antragsteller hat indes einen Anspruch auf fehlerfreie, mithin auch auf rechtzeitige Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 60, 16 (41); OLG Hamburg, Beschluß vom 6. Oktober 1977 - Vollz (Ws) 10/77 - Kühling in: Schwind/Böhm, StVollzG , 1983, § 13 Rdnr. 4; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 3. Aufl., § 13 Rdnr. 2 m. w. N.).

    Ob dieser Anspruch, binnen angemessener Zeit beschieden zu werden, sich für den gesamten Bereich der Verwaltungstätigkeit aus einem einheitlichen Grundsatz herleiten läßt (offengelassen in BVerfGE 60, 16 (41 f.)), kann hier dahinstehen.

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Verfassungsbeschwerden gegen Unterlassungen sind zulässig, solange die Unterlassung andauert (BVerfGE 6, 257 (266); 10, 302 (308); 16, 119 (121)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft (BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262)), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)) oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383); 33, 247 (257 f.); 50, 244 (247 f.)).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft (BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262)), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)) oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383); 33, 247 (257 f.); 50, 244 (247 f.)).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; entscheidend ist die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 42, 64 (73) m. w. N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Bei Anträgen auf Urlaub nach § 13 StVollzG ergibt er sich jedenfalls aus der der Vollzugsbehörde obliegenden Verpflichtung, im Hinblick auf die Grundrechte der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen auf deren Resozialisierung hinzuwirken und schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. §§ 2, 3 StVollzG , BVerfGE 45, 187 (238 ff.); 64, 261 (273)).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Kriterien hierfür zum einen darin gesehen, daß anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betrifft (BVerfGE 9, 89 (93 f.); 10, 302 (308); 15, 226 (230); 25, 256 (262)), zum anderen darin, daß eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 10, 302 (308); 16, 119 (121 f.); 21, 139 (143)) oder daß die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (BVerfGE 15, 226 (230); 21, 378 (383); 33, 247 (257 f.); 50, 244 (247 f.)).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Auch dann bleiben sie an die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, wie das Willkürverbot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden (BVerfGE 18, 353 (363); 48, 210 (226 f.); 49, 168 (184)).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
    Erst wenn Gesetzlichkeiten, die in der Sache selbst liegen, und die fundierten allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft mißachtet werden, liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor (BVerfGE 9, 338 (349); 13, 225 (228)).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    bb) Das Gesetz räumt den Vollzugsbehörden bei Entscheidungen über die Verlegung in den offenen Vollzug und über die Gewährung von Vollzugslockerungen ein Ermessen ein (vgl. zum Hafturlaub BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1985 - 2 BvR 1145/83, BVerfGE 69, 161, 169).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    aa) Gründe für ein trotz Erledigung in der Hauptsache fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis sind insbesondere eine Wiederholungsgefahr, eine fortdauernde Beeinträchtigung oder eine tiefgreifende, anderweitig nicht zu beseitigende Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Die Beeinträchtigung der geschlechtlichen Identität der Beschwerdeführerin durch die rechtliche Nichtanerkennung ihres empfundenen Geschlechts und die ihr damit nicht eröffnete Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, setzt sich auch nach ihrer Eheschließung fort (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).
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