Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,873
BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 1 § 296a § 356
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zivilprozeß - Präklusion - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 248
  • NJW 1985, 3005
  • MDR 1985, 817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    So bestehen von Verfassungs wegen grundsätzlich keine Bedenken gegen Verfahrensvorschriften, die dem Zweck der Beschleunigung des Zivilprozesses dienen und im Blick auf die das Zivilverfahren beherrschenden prozessualen Grundsätze und Maximen für die Parteien entsprechend ihrer rechtlichen Stellung im Verfahren Einlassungsfristen vorsehen, deren Nichtbeachtung die Zurückweisung verspäteten Vorbringens zur Folge hat, wenn dessen Berücksichtigung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde (BVerfGE 54, 117 (123 f.)).

    Daß der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gleichheitssatzes nicht ausdrücklich gerügt hat, hindert das Bundesverfassungsgericht nicht, im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung von Amts wegen hierauf zu erstrecken (vgl. BVerfGE 54, 117 (124)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 54, 117 (125); st. Rspr.).

  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Somit stand der Aufnahme des Beweises ein "Hindernis von ungewisser Dauer" entgegen (vgl. BGH, NJW 1974, S. 188 ), und die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift der Zeugin diente lediglich der Beseitigung dieses Hindernisses.
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts - soweit dieses selbst verfassungsmäßig ist - ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 50, 32 (35) m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Erst nach deren fruchtlosem Ablauf hätte das Gericht, wenn es nach seiner freien Überzeugung durch die Erhebung des Beweises zu einer Verzögerung des Prozesses gekommen wäre, die Beweiserhebung ablehnen können (vgl. BVerfGE 65, 305 (307 f.)).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Einer Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten bedarf es unter diesen Umständen nicht mehr (vgl. BVerfGE 62, 392 (397)).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Es gewährleistet die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl BVerfGE 52, 131, 144; 69, 248, 254; 117, 163, 185 mwN) und betrifft einen besonderen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit und des fairen Verfahrens (vgl zB BVerfG Beschluss vom 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 RdNr 20 f; BVerfG Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 2493/10 - NZS 2011, 775 RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713, 1714; BVerfGE 110, 226, 253 mwN; zu den Grenzen aufgrund rollenspezifischer Funktionsdifferenzierung vgl zB BVerfGE 133, 168 RdNr 59 mwN; BVerfGE 122, 248, 275 mwN) sowie der Garantie sozialen effektiven Rechtsschutzes (vgl zB BVerfG Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 - NZS 2002, 420).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gewährleisten insbesondere im Zivilprozess die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl. BVerfGE 52, 131 ; 69, 248 ).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht