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   BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56   

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https://dejure.org/1957,18
BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Dieselsubventionierung

  • opinioiuris.de

    Dieselsubventionierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 171
  • NJW 1958, 98 (Ls.)
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (132)

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    1. Dem Vorlagebeschluss ist ferner mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist, weil das Finanzgericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschriften zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 47, 146 ; 48, 396 ; 90, 145 ; 131, 1 ; 131, 88 ; 133, 1 ; 135, 1 ).

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr).
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