Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,108
BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 183
  • NJW 1958, 97
  • DVBl 1958, 243
  • DÖV 1958, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Dem Verfassungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland entspricht nicht eine absolute Trennung der Gewalten, sondern ihre gegenseitige Kontrolle und Mäßigung (BVerfGE 3, 225 [247]).
  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Denn nach dieser Bestimmung braucht es sich nicht um Streitentscheidungen zu handeln (BVerfGE 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    In der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte sind, soweit ersichtlich, bisher keine Bedenken gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die eidliche Vernehmung von Zeugen auf Ersuchen von Verwaltungsbehörden aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung erhoben worden (vgl. z.B. OLG Frankfurt, NJW 1957, 29; OLG Düsseldorf, DVBl. 1957, 215; KG, DVBl. 1957, 790).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine vollständige Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ; 137, 185 ; 139, 194 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine absolute Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 189 [BVerfG 28.11.1957 - 2 BvL 11/56] - Lüth - 24, 278 - Tonjäger - 42, 143 - Deutschland-Magazin - 43, 130 - DFU - 28, 191 - Öffentlicher Dienst -) ergeben sich keine Gesichtspunkte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht