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   BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51   

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BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
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Lüth

Art. 5 Abs. 1 GG, § 826 BGB, Boykottaufruf (gegen Veit Harlan, NS-Regisseur), mittelbare Drittwirkung der Grundrechte ("Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht", Art. 1 Abs. 3 GG);

Art. 5 Abs. 1 GG, Begriff des "allgemeinen Gesetzes", Wechselwirkungstheorie;

§ 26 BVerfGG, zur Frage, ob das BVerfG an die tatsächlichen Feststellungen in einem angegriffenen Urteil gebunden ist

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Lüth

  • Telemedicus

    Lüth

  • Wolters Kluwer

    Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; Entfaltung des Rechtsgehalts der Grundrechte im bürgerlichen Recht mittelbar durch die privatrechtlichen Vorschriften; Verletzung von Grundrechten durch den Zivilrichter; Zivilrechtliche Vorschriften als ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ausstrahlung der Meinungsfreiheit auf bürgerliches Recht - Lüth-Urteil: Grundrechte als objektive Wertordnung - Einwirkung über Generalklausel - Grundrechtsverletzung durch Zivilurteil und beschränkter Prüfungsmaßstab des BVerfG - zivilrechtliche Vorschriften als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lüth / Veit Harlan

    Art. 1 Abs. 3, 2, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • hartzkampagne.de

    Wertsystem des Grundgesetzes

  • opinioiuris.de

    Lüth

  • hensche.de

    Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und Boykott-Aufruf - Lüth ./. Harlan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 23.01.1958)

    Freie Meinungsäußerung bleibt tabu - Erich Lüth siegte gegen Veit Harlan

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lüth

Besprechungen u.ä. (7)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Karriere eines Boykottaufrufs - Wie ein Drehbuchautor Rechtsgeschichte machte (RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dieter Grimm; DIE ZEIT 40/2001)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Lüth-Urteil zur mittelbaren Grundwirkung von Grundrechten

  • bpb.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Bundesverfassungsgericht und die Meinungsfreiheit (Katja Stamm)

  • ev-akademie-boll.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die zwei Krisen der Verfassungsrechtsprechung (Prof. Dr. Dr. Ingo Müller)

  • rainer-rilling.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsbindung von privaten Betreibern öffentlicher Räume (Dr. Andreas Fischer-Lescano, Andreas Maurer; NJW 2006, 1394)

  • honsell.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wächter oder Herrscher - Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik (Prof. Dr. Heinrich Honsell; ZIP 2009, 1689)

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Das Lüth-Urteil zur mittelbaren Grundwirkung von Grundrechten

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Lüth-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 198
  • NJW 1958, 257
  • NJW 2017, 3064
  • MDR 1958, 146
  • GRUR 1958, 254
  • DVBl 1958, 425
  • BB 1958, 168
  • DÖV 1958, 153
 
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Wird zitiert von ... (1049)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 29.04.1950 - 14 Ks 8/49

    Veit Harlan

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Die Akten des Landgerichts Hamburg 15 Q 35/50 und 15 O 87/51 sowie das Urteil des Schwurgerichts I in Hamburg vom 29. April 1950 - (50) 16/50 / 14 Ks 8/49 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es geht davon aus, Harlan dürfe seinen Beruf als Filmregisseur wieder aufnehmen und ausüben, da er vom Schwurgericht, vor dem er wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 angeklagt war, freigesprochen, im Entnazifizierungsverfahren als "Entlasteter" eingestuft worden sei und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) alle Tätigkeitsbeschränkungen gegen ihn aufgehoben habe.

    Indessen kann nicht anerkannt werden, daß der Beschwerdeführer sich mit dieser Kennzeichnung des Schwurgerichtsurteils eines Sittenverstoßes schuldig gemacht habe.

    Aus dem Inhalt des Schwurgerichtsurteils ist festzustellen: Das Urteil schildert den Lebensgang Harlans, insbesondere seine Laufbahn als Filmregisseur, die nach 1933 begann und ihn alsbald zum "Prestigeregisseur" (so kennzeichnet Harlan selbst seine Stellung in der Schrift "Meine Beziehung zum Nationalsozialismus", S. 21) aufsteigen ließ.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93).

    Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93).

    Die Ausführungen des Landgerichts könnten auch so gedeutet werden, daß es in den Äußerungen des Beschwerdeführers einen Eingriff in den Kern der künstlerischen Persönlichkeit Harlans erblickt, den "letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit" (BVerfGE 6, 32 [41]), einen Eingriff also, der durch keine noch so gewichtigen Interessen des Beschwerdeführers gerechtfertigt werden könne und deshalb, weil er die Menschenwürde Harlans verletze, unter allen Umständen sittenwidrig sei.

  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann weder für die eine noch für die andere dieser extremen Auffassungen in Anspruch genommen werden; die Folgerungen, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 - NJW 1957, S. 1688 - aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. und 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 und 6, 84) in dieser Hinsicht zieht, gehen zu weit.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann weder für die eine noch für die andere dieser extremen Auffassungen in Anspruch genommen werden; die Folgerungen, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 - NJW 1957, S. 1688 - aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. und 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 und 6, 84) in dieser Hinsicht zieht, gehen zu weit.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann weder für die eine noch für die andere dieser extremen Auffassungen in Anspruch genommen werden; die Folgerungen, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Mai 1957 - NJW 1957, S. 1688 - aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. und 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55 und 6, 84) in dieser Hinsicht zieht, gehen zu weit.
  • RG, 01.06.1937 - III 289/35

    1. Zur Frage der gesetzlichen Vertretung des Deutschen Reiches im Zivilprozeß. 2.

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
    In der Rechtsprechung ist mit Recht darauf hingewiesen worden (so besonders RGZ 155, 257 [276 f.]), daß es keinen fest umgrenzten Tatbestand des sittenwidrigen Boykotts gibt, daß es vielmehr immer darauf ankommt, ob ein Verhalten in seinem konkreten Zusammenhang als "sittenwidrig" anzusehen ist.
  • LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres

    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]).

    Wie auch der Bundesminister des Innern zutreffend ausgeführt hat, gilt vielmehr das gleiche wie bei der Meinungsfreiheit, die nach dem Verfassungswortlaut zwar ihre Schranken in den Grenzen der allgemeinen Gesetze findet, deren Reichweite aber nicht beliebig durch einfache Gesetze relativiert werden darf (dazu grundlegend BVerfGE 7, 198 [207 f.]; vgl. ferner BVerfGE 7, 377 [404]).

    Wenn Behörden und Gerichte die vom Gesetzgeber normierten grundrechtsbeschränkenden Gesetze auslegen und anwenden, gilt ebenfalls das gleiche wie bei der Auslegung von Vorschriften über die Beschränkung der Meinungsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 [208]; 60, 234 [240]; zum Versammlungsrecht BVerwGE 26, 135 [137]).

  • VG Meiningen, 26.09.2019 - 2 E 1194/19

    Björn Höcke darf als "Faschist" bezeichnet werden

    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der Fachgerichte, die hierbei das eingeschränkte Grundrecht interpretationsleitend berücksichtigen müssen, damit dessen wertsetzender Gehalt auch bei der Rechtsanwendung gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 120, 180 ; stRspr).
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