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   BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51   

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https://dejure.org/1958,1
BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 (https://dejure.org/1958,1)
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Lüth

Art. 5 Abs. 1 GG, § 826 BGB, Boykottaufruf (gegen Veit Harlan, NS-Regisseur), mittelbare Drittwirkung der Grundrechte ("Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht", Art. 1 Abs. 3 GG);

Art. 5 Abs. 1 GG, Begriff des "allgemeinen Gesetzes", Wechselwirkungstheorie;

§ 26 BVerfGG, zur Frage, ob das BVerfG an die tatsächlichen Feststellungen in einem angegriffenen Urteil gebunden ist

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Lüth

  • Telemedicus

    Lüth

  • Wolters Kluwer

    Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; Entfaltung des Rechtsgehalts der Grundrechte im bürgerlichen Recht mittelbar durch die privatrechtlichen Vorschriften; Verletzung von Grundrechten durch den Zivilrichter; Zivilrechtliche Vorschriften als ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ausstrahlung der Meinungsfreiheit auf bürgerliches Recht - Lüth-Urteil: Grundrechte als objektive Wertordnung - Einwirkung über Generalklausel - Grundrechtsverletzung durch Zivilurteil und beschränkter Prüfungsmaßstab des BVerfG - zivilrechtliche Vorschriften als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lüth / Veit Harlan

    Art. 1 Abs. 3, 2, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • hartzkampagne.de

    Wertsystem des Grundgesetzes

  • opinioiuris.de

    Lüth

  • hensche.de

    Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und Boykott-Aufruf - Lüth ./. Harlan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 23.01.1958)

    Freie Meinungsäußerung bleibt tabu - Erich Lüth siegte gegen Veit Harlan

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lüth

Besprechungen u.ä. (5)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Karriere eines Boykottaufrufs - Wie ein Drehbuchautor Rechtsgeschichte machte (RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dieter Grimm; DIE ZEIT 40/2001)

  • bpb.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Bundesverfassungsgericht und die Meinungsfreiheit (Katja Stamm)

  • ev-akademie-boll.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die zwei Krisen der Verfassungsrechtsprechung (Prof. Dr. Dr. Ingo Müller)

  • rainer-rilling.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsbindung von privaten Betreibern öffentlicher Räume (Dr. Andreas Fischer-Lescano, Andreas Maurer; NJW 2006, 1394)

  • honsell.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wächter oder Herrscher - Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik (Prof. Dr. Heinrich Honsell; ZIP 2009, 1689)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Lüth-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 198
  • NJW 1958, 257
  • NJW 2017, 3064
  • MDR 1958, 146
  • GRUR 1958, 254
  • DVBl 1958, 425
  • BB 1958, 168
  • DÖV 1958, 153
 
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Wird zitiert von ... (1031)

  • LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres

    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]).

    Wie auch der Bundesminister des Innern zutreffend ausgeführt hat, gilt vielmehr das gleiche wie bei der Meinungsfreiheit, die nach dem Verfassungswortlaut zwar ihre Schranken in den Grenzen der allgemeinen Gesetze findet, deren Reichweite aber nicht beliebig durch einfache Gesetze relativiert werden darf (dazu grundlegend BVerfGE 7, 198 [207 f.]; vgl. ferner BVerfGE 7, 377 [404]).

    Wenn Behörden und Gerichte die vom Gesetzgeber normierten grundrechtsbeschränkenden Gesetze auslegen und anwenden, gilt ebenfalls das gleiche wie bei der Auslegung von Vorschriften über die Beschränkung der Meinungsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 [208]; 60, 234 [240]; zum Versammlungsrecht BVerwGE 26, 135 [137]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Es gilt vielmehr auch hier der in der Entscheidung vom 15. Januar 1958 (BVerfGE 7, 198 [208 f.]) entwickelte Grundsatz, daß der Gesetzgeber, wenn er sich in dem grundrechtsgeschützten Raum bewegt, die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen muß.
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