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   BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58   

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https://dejure.org/1958,112
BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58 (https://dejure.org/1958,112)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1958 - 1 BvR 155/58 (https://dejure.org/1958,112)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1958 - 1 BvR 155/58 (https://dejure.org/1958,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des Hauptverfahrens - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des gesetzlichen Richters - Beschwerdegericht - Zurückweisung an Erstgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 327
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
    Soweit die Bestimmung eines Gerichts auf richterlichen Maßnahmen oder Entscheidungen beruht, liegt ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur vor, wenn sie willkürlich sind, also auf unsachlichen Erwägungen beruhen, nicht aber schon, wenn sie bloß rechtsirrtümlich sind (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
    Soweit die Bestimmung eines Gerichts auf richterlichen Maßnahmen oder Entscheidungen beruht, liegt ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur vor, wenn sie willkürlich sind, also auf unsachlichen Erwägungen beruhen, nicht aber schon, wenn sie bloß rechtsirrtümlich sind (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
    Die Verfassungsbeschwerde ist - selbst wenn sie zulässig sein sollte (vgl. BVerfGE 1, 9; 7, 109) - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
    Die Verfassungsbeschwerde ist - selbst wenn sie zulässig sein sollte (vgl. BVerfGE 1, 9; 7, 109) - offensichtlich unbegründet.
  • BayObLG, 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54

    Zulassung als Wahlverteidiger

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
    Das wird z.B. angenommen, wenn das Verfahren 1. Instanz an wesentlichen Mängeln leidet (KG JW 1934, 2272; BayObLGSt 1953 S. 202), wenn das Gericht 1. Instanz eine Norm angewandt hat, die das Beschwerdegericht für ungültig hält (Oberlandesgericht Bremen NJW 1951, 84), und wenn das Gericht 1. Instanz Erwägungen unterlassen hat, die nach Lage der Sache geboten waren (BayObLG NJW 1954, 1212).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters genügen insoweit nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 138, 64 ).

    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die fachgerichtliche Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden, da andernfalls jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden müsste (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 138, 64 ).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Insbesondere bei der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, dessen Schutz nach der sog. Drei-Stufen-Lehre des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 11.6.1958 BVerfGE 7, 327/426 - Apothekenurteil) auch einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl rechtfertigen kann.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359 [364]; 7, 327 [329]; 9, 223 [230]) kann jemand durch Maßnahmen, Unterlassungen oder Entscheidungen des Gerichts seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, wenn sie willkürlich, nicht aber schon, wenn sie nur rechtsirrtümlich sind.
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, Rn. 21).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

    Zutreffend hat es damit im Ergebnis darauf abgestellt, dass reine Rechtsfehler nicht zu einem Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG missachtenden Entzug des gesetzlichen Richters führen (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Andererseits entscheidet das Beschwerdegericht über Rechts- und Tatfragen in genau demselben Umfang wie der erste Richter; eine Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses unter Zurückverweisung sieht die Strafprozeßordnung nicht vor (vgl. hierzu BVerfGE 7, 327); nichts anderes gilt auch für die in Haftsachen unter Umständen zulässige weitere Beschwerde.
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG oder eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327; 19, 38, 43; 23, 288, 320; 27, 297, 304; BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO; Grunsky, ArbGG,4. Aufl. § 31 Rz 3; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Dezember 1981, § 31 Anm. 3) Dafür, daß das Landesarbeitsgericht willkürlich die Listeni'eihenfolge nicht eingehalten und anstelle der ehrenamtlichen Richter H und Br die ehrenamtlichen Richter B und Sehrhätte laden sollen, ergibt sich aus dem Vortrag der Revision und der Anschlußrevision, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind, kein zwingender Anhaltspunkt.
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Nach der sog. Drei-Stufen-Lehre des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 11.6.1958 BVerfGE 7, 327/426 - Apothekenurteil) stellt dies den schwächsten Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar, der auch schon bei bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen im Interesse anderer legitimer Gemeinwohlziele verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, wenn bei der gesetzlichen Regelung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Ein Verstoß der Strafkammer gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei der Anwendung dieser Normen wäre nur anzunehmen, wenn sie willkürlich verfahren wäre (BVerfGE 3, 359 [364]; 7, 327 [329]).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.774

    Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol;

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.775

    Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol;

  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 22.67

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436

    Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit

  • VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
  • BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 867/92

    Vereinbarkeit von § 25 BRAO mit Verfassungsrecht

  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.3170

    Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet; keine Nichtigkeit des

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2069

    Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit

  • BVerwG, 22.04.1998 - 9 B 811.97

    Umfang des Grundsatzes auf rechtliches Gehör - Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

  • BVerwG, 17.04.1997 - 9 B 210.97

    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Verfahrensbeteiligten - Verletzung

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86

    Begründung der Zuständigkeit einer Kammer des Landesarbeitsgerichts durch

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 25.97

    Gewährung von rechtlichem Gehör bei einer richterlichen Durchsuchungsanordnung -

  • BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur

  • BGH, 23.02.1981 - 3 StR 239/80

    Nachholung der formgerechten Begründung einer rechtzeitig erhobenen

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 190/63

    Die Verfahrensvoraussetzungen der Erhebung der öffentlichen Klage und der

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