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   BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55   

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https://dejure.org/1957,139
BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55 (https://dejure.org/1957,139)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1957 - 1 BvL 12/55 (https://dejure.org/1957,139)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1957 - 1 BvL 12/55 (https://dejure.org/1957,139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 45
  • NJW 1957, 1185
  • DÖV 1957, 542
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55
    Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein zum Beitritt Berechtigter dem Verfahren beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55
    Ob diese Auslegung des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG durch das vorlegende Gericht zutreffend ist, kann für die Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage dahingestellt bleiben; denn jedenfalls ist sie nicht offensichtlich unrichtig [BVerfGE 2, 181 [191 f.]].
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    bb) Soweit es für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle auf die Auslegung und das Verständnis des einfachen Rechts ankommt, erfolgt eine Vollprüfung des einfachen Rechts durch das Bundesverfassungsgericht selbst (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 7, 45 ; 18, 70 ; 31, 113 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Die Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes muß vom Bundesverfassungsgericht selbständig geprüft werden; denn ob Vorschriften einfachen Rechts mit dem Grundgesetz vereinbar sind, läßt sich nur entscheiden, wenn ihr Inhalt klargestellt ist (BVerfGE 2, 181 [193]; 7, 45 [50]; 8, 210 [217]; 10, 340 [345]; Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61, 2, 9/63).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Es hat vielmehr den Regelungsgehalt der zur verfassungsrechtlichen Überprüfung gestellten Bestimmung selbständig zu ermitteln (vgl. BVerfGE 7, 45 ; 31, 113 ; 51, 304 ; 80, 244 ).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Es ist bei der Beurteilung der Vorlagefrage nicht an die Gesetzesauslegung gebunden, die der Vorlegung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 7, 45 [50]; 31, 113 [117]; 51, 304 [313]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist in Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 7, 45 [50]; 35, 14 [21] und 263 [277]) in Übereinstimmung mit dem vorlegenden Gericht und entgegen der Ansicht der Klägerin des Ausgangsverfahrens davon auszugehen, daß Trauben, Traubenmaische, Traubenmost und Wein nur einmal und nicht bei verschiedenen Verarbeitern auf jeder Verarbeitungsstufe gesondert der Abgabe unterworfen sind.
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht an die vom vorlegenden Gericht zugrunde gelegte Deutung der zu überprüfenden Norm gebunden, sondern kann seinerseits die angezweifelte Norm auslegen und über die Richtigkeit und Maßgeblichkeit der vom vorlegenden Gericht ermittelten Deutung entscheiden (BVerfGE 7, 45 ; 10, 340 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr diese Auslegung selbständig vornehmen, da die richtige Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit der Bestimmung mit dem Grundgesetz nur möglich ist, wenn man dabei von der zutreffenden Interpretation ausgeht (BVerfGE 2, 181 [193]; 7, 45 [50]).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann das Bundesverfassungsgericht beurteilen, ob Bestimmungen des einfachen Rechts mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 7, 45 (50); 8, 210 (217); 10, 340 (345); 17, 155 (163 f); 22, 28 (33); 25, 371 (390)).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Das Bundesverfassungsgericht muß bei seiner Entscheidung den Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig ermitteln; denn ob eine Vorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann nur dann entschieden werden, wenn sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz gemessen wird (BVerfGE 7, 45 [50]; 8, 210 [217]; 10, 340 [345]).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung von § 40 BundesbahnG und § 33 PostverwG kann beurteilt werden, ob diese Bestimmungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 7, 45 [50]; 22, 28 [33]; Urteil des Zweiten Senats vom 7. Mai 1969 - 2 BvL 15/67 -, S. 27).
  • BAG, 01.12.1959 - 3 AZR 285/56

    Übernahme eines Angestellten - Wahrung des Besitzstandes - Früheres

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

  • BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62

    Verfassungsmäßigkeit der § 50 Abs. 4 S. 2 II. WoBauG

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55

    Begriff "selbständige Handlungen" in § 11 StFG

  • BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZB 44/80

    Bestimmung der Anforderungen an eine Unterschrift hinsichtlich der Zulässigkeit

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