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   BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82   

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https://dejure.org/1985,155
BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 3
    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten Semester und Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wichtiger Grund - Fachrichtungswechsel - Studiumsabbruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 230
  • NJW 1985, 2635 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 731
  • FamRZ 1985, 895
 
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Wird zitiert von ... (102)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt auch vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt unter anderem vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Grabstätten in Industriegebieten weichen bezogen auf die maßgeblichen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte in tatsächlicher Sicht von solchen in anderen Baugebieten, insbesondere in Kerngebieten, so erheblich ab, dass von einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte in den wesentlichen Punkten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 9 ; 75, 108 ; 81, 156 ; 82, 60 ; 83, 395 ; stRspr) nicht mehr gesprochen werden kann.
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