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   BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83   

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https://dejure.org/1985,40
BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83 (https://dejure.org/1985,40)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1985 - 1 BvR 33/83 (https://dejure.org/1985,40)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 (https://dejure.org/1985,40)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 448
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Globale Bezugnahme - Rechtliches Gehör - Anspruchsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • doms-siebert.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Es wird alles bestritten" (RA und Notar Dr. Thomas Doms; MDR 1991, 498)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 288
  • NJW 1987, 485
  • MDR 1986, 288
 
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Wird zitiert von ... (527)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
    Ob das einfache Recht in jeder Hinsicht richtig angewandt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen; selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, führte dies nicht zu einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 90 (95)).

    Das Bundesverfassungsgericht kann einer gerichtlichen Entscheidung erst dann entgegentreten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 (94) m. w. N.).

  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat es als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG angesehen, wenn ein Vorbringen des Beklagten in erster Instanz für deren klageabweisendes Urteil unerheblich geblieben ist, dieses vom Kläger angegriffen wird, das Berufungsgericht dem Berufungsbegehren stattgeben will und daher das Verteidigungsvorbringen des Beklagten in erster Instanz nunmehr für die Entscheidung erheblich wird (vgl. BVerfGE 46, 315 (320)).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
    b) Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310); 63, 80 (85)).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
    b) Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310); 63, 80 (85)).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 (295 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verwehrt es den Gerichten nicht, Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (BVerfGE 70, 288 [294]).
  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich

    Die Nichtberücksichtigung solcher nur in erster Instanz erfolgter Beweisantritte verstößt - wie die Revision mit Recht rügt - gegen § 286 Abs. 1 ZPO, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, aaO; vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, aaO; BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636, 637; NJW 2015, 1746 Rn. 17).
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