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   BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16
BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Fortdauer der Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit - Psychiatrische Unterbringung - Freiheitsentzug - Interessen der Allgemeinheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit - Psychiatrische Unterbringung - Freiheitsentzug - Interessen der Allgemeinheit

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.01.1986)

    Ein unheimlicher Eindruck

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 297
  • NJW 1986, 767
  • MDR 1986, 462
  • NStZ 1986, 185
  • StV 1986, 160
 
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Wird zitiert von ... (597)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).

    Außerdem sind Mindesterfordernisse an eine zuverlässige Wahrheitserforschung zu wahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 118, 212 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Dabei müssen die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt bleiben; das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen ist sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiellrechtlich abzusichern (BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).

    Das gilt auch für den Aspekt der Schwere der Maßnahme - hier: eine unbefristete Freiheitsentziehung -, die zwar kein geeignetes Definitionsmerkmal für den Begriff der Strafe im Sinne von Art. 103 GG (vgl. BVerfGE 109, 133 ), im Rahmen der Prüfung des Freiheitsgrundrechts jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein zu berücksichtigendes Element darstellt (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 70, 297 ).

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