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   BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83   

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https://dejure.org/1985,51
BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83 (https://dejure.org/1985,51)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83 (https://dejure.org/1985,51)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 1985 - 2 BvR 1434/83 (https://dejure.org/1985,51)
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Versagung der Prozeßkostenhilfe ohne Begründung

Art. 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG, zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, mit der von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird, fallbezogen zu begründen (hier: einschränkende Auslegung des § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 166; ZPO § 119 Satz 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsmittel - Bedürftigkeitsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 122
  • NJW 1987, 1619
  • MDR 1986, 379
  • DVBl 1986, 457
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
    insoweit kommt dem Verwaltungsgerichtshof auch nicht zugute, daß die verfassungsrechtliche Begründungspflicht für solche Gerichtsentscheidungen, die mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbar sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weniger weit geht (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).

    Denn hieraus folgt keine Lockerung des materiell-verfassungsrechtlichen Maßstabes des Willkürverbots, an dem sich auch jede Gerichtsentscheidung messen lassen muß (vgl. auch BVerfGE 50, 287 [289]).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
    Dieser aus Art. 3 Abs. 1 GG gewonnene Maßstab (BVerfGE 58, 163 [167 f.]) verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt.

    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder auf ein Verschulden des Gerichtshofs ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 58, 163 [168]).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1983 - A 12 S 334/82

    Verneinung der Erfolgsaussicht trotz Obsiegens in erster Instanz

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
    Der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. Juni 1983 über den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren vor diesem Gerichtshof (A 12 S 334/82) verletzt Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, Er wird aufhoben.

    Durch Urteil vom 14. Juni 1983 (A 12 S 334/82), mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergangen, änderte der Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil und wies die Klage des Beschwerdeführers ab.

  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 239/60

    Armenrecht bei Pfändung durch nicht arme Partei

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
    Zu § 119 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. weist der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf seine Entscheidung in BGHZ 36, 280 hin, aus welcher sich jedoch keine Nachteile für den dortigen Rechtsmittelbeklagten ergeben hätten.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1983 - A 12 S 1141/82

    Arbeitsverbot für Asylbegehrende

    Auszug aus BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
    Dies bestätigt im übrigen ein weiterer, bereits vor der angegriffenen Entscheidung ergangener, im Berufungsurteil erwähnter und inzwischen veröffentlichter Beschluß desselben Senats des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 18. April 1983, A 12 S 1141/82, VBlBW 1984, S. 88).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Insoweit erledigt sich sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Dieser aus Art. 3 Abs. 1 GG gewonnene materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers zu 1. auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ; 105, 239 ).
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