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   BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82   

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https://dejure.org/1985,3
BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 (https://dejure.org/1985,3)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 (https://dejure.org/1985,3)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1985 - 1 BvR 934/82 (https://dejure.org/1985,3)
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Buch "Sieg über das Altern"

Art. 5, 12 GG, standesrechtliches Werbeverbot für Ärzte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Frischzellentherapie

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Arztwerbung

    Art. 3 Abs. 1, 5, 12 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen Berufsordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbeverbot - Arzt - Auslegung - Freiheit der Meinungsäußerung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 162
  • NJW 1986, 1533
  • NJW-RR 1986, 715 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 551 (Ls.)
  • GRUR 1986, 382
  • afp 1986, 168
 
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Wird zitiert von ... (217)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Damit ist eine Interpretation von § 185 StGB unvereinbar, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, daß er die Erfordernisse des Ehren- oder Institutionenschutzes überschreitet (vgl. BVerfGE 71, 162 ) oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr läßt (vgl. BVerfGE 43, 130 ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsäußerung transportiert oder ergänzt (vgl. BVerfGE 71, 162, 175; 102, 347, 359 - Benetton-Werbung; BGH, Urt. v. 14.11.1995 - VI ZR 410/94, GRUR 1996, 195, 197 = NJW 1996, 593 - Abschiedsmedaille; BGH GRUR 1997, 125, 126 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 151, 26, 30).
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