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   BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83   

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https://dejure.org/1985,29
BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 (https://dejure.org/1985,29)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 (https://dejure.org/1985,29)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 (https://dejure.org/1985,29)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den Ruhestand

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 255
  • NVwZ 1986, 369
 
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Wird zitiert von ... (370)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Sie können, ohne daß diese Vorschrift berührt wird, jederzeit geändert werden (vgl. BVerfGE 44, 249 (263)).

    b) Zu den danach das Beamtenverhältnis bestimmenden hergebrachten Grundsätzen zählen neben dem Alimentationsprinzip, dem Laufbahngrundsatz sowie dem Leistungsprinzip auch das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 44, 249 (265); BVerfGE 70, 251 ff. (266); st. Rspr.).

    Auf seinen Status beziehen sich die Garantien des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 44, 249 (262)).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    a) Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur den überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 43, 242 (278); 56, 146 (162); 62, 374 (382); 64, 323 (351); st. Rspr.).

    Zu den danach vom Gesetzgeber zu beachtenden und nicht nur zu berücksichtigenden hergebrachten Grundsätzen des Art. 33 Abs. 5 GG gehört demgemäß nicht schon jede überlieferte Einzelregelung (BVerfGE 62, 374 (382); st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Der verfassungsrechtlichen Prüfung ist insoweit im Rahmen der Beurteilung am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG genügt (vgl. BVerfGE 67, 1 (14) m. w. N.).

    § 51 Abs. 2 Satz 2 SBG stößt indessen im Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Beamtenverhältnis seine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 52, 303 (345) m. w. N.; 67, 1 (14)), jedenfalls insoweit auf durchgreifende Bedenken, als er gemäß Art. 6 des Gesetzes Nr. 1100 vom 16. Mai 1979 (ABl. S. 550) Anwendung auch auf solche Lehrer findet, die in der ersten Hälfte des Schuljahres 1979/80 das 65. Lebensjahr vollendeten.

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Das Ziel der Gesetzesänderung kann dabei auch Lösungen fordern, die in nicht unerheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Umstände anknüpfen (BVerfGE 70, 69 (84); st. Rspr.).

    Ist das Vertrauen in den Bestand der begünstigenden Regelung nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an einer Änderung, ist die Regelung mit der Verfassung vereinbar (BVerfGE 70, 69 (84, 85); vgl. auch BVerfGE 39, 128 (146)).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Nach Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist in der Begründung des Vorlagebeschlusses darzulegen, inwiefern die Entscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Rechtsnorm abhängt (vgl. BVerfGE 56, 128 (136); 65, 265 (277); st. Rspr.) und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist.

    Seine Gründe müssen den Sachverhalt, soweit er für die Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); 65, 265 (277)).

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (BVerfGE 50, 57 (77); st. Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit nachprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 26, 302 (310); 31, 119 (130); 50, 57 (77)).

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Das gilt indessen nicht, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand der bisherigen gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 39, 128 (146)), wie insbesondere dann, wenn der Begünstigte mit der Gesetzesänderung rechnen muß (vgl. BVerfGE 64, 158 (174)).

    Ist das Vertrauen in den Bestand der begünstigenden Regelung nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an einer Änderung, ist die Regelung mit der Verfassung vereinbar (BVerfGE 70, 69 (84, 85); vgl. auch BVerfGE 39, 128 (146)).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 42, 64 (72); st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    b) Zu den danach das Beamtenverhältnis bestimmenden hergebrachten Grundsätzen zählen neben dem Alimentationsprinzip, dem Laufbahngrundsatz sowie dem Leistungsprinzip auch das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 44, 249 (265); BVerfGE 70, 251 ff. (266); st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
    Seine Gründe müssen den Sachverhalt, soweit er für die Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); 65, 265 (277)).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • BVerfG, 28.01.1981 - 1 BvL 131/78

    Zulässigkeit einer Vorlage

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    c) Zu dem Kernbestand von Strukturprinzipien, bei dem die Beachtenspflicht den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber versperrt, gehören unter anderem die Treuepflicht der Beamten (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 119, 247 ), das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 121, 205 ), das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 99, 300 ; 106, 225 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ) und der damit korrespondierende Grundsatz, dass die Besoldung der Beamten einseitig durch Gesetz zu regeln ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; siehe auch BVerfGE 8, 1 ; 8, 28 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    d) Schließlich gebieten die Anforderungen der Übergangsgerechtigkeit (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 68, 272 ; 71, 255 ) nicht, eine schonende Übergangsregelung für Altfälle zu treffen.
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    aa) Als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist das Lebenszeitprinzip anerkannt (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 121, 205 ).

    Eine Schranke findet das Lebenszeitprinzip in der Dienstfähigkeit des Beamten; bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze wird der Eintritt der Dienstunfähigkeit (unwiderleglich) vermutet (BVerfGE 71, 255 ).

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