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   BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83   

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https://dejure.org/1985,8
BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 (https://dejure.org/1985,8)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 (https://dejure.org/1985,8)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 1 BvL 44/83 (https://dejure.org/1985,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerkammern: Wahlvorschläge für die Wahlen - Bremen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Wahl der Arbeitnehmerkammer - Chancengleichheit - Wahlbewerber - Zwangsmittgliedschaft - Öffentlich rechtliche Körperschaft - Verhältniswahl - Unmittelbare Wahl - Vertretungsorgan - Vollversammlung - Wesentliche Bedeutung - Wahlvorschläge

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 81
  • NJW 1986, 1093
  • NZA 1986, 162 (Ls.)
  • DB 1986, 812
 
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Wird zitiert von ... (197)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auch die Grenzen, die der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers einer verfassungskonformen Auslegung zieht (vgl. BVerfGE 18, 97 [111]; 71, 81 [105]; st. Rspr.), sind nicht überschritten, weil das Gesetz auch in den Abmaßen der einschränkenden Auslegung diesem Willen jedenfalls entgegenkommt.
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    I. 1. Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz, die - wie hier - wegen ihres eindeutigen Wortlauts und des klar erkennbaren entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers einer verfassungskonformen Auslegung nicht zugänglich ist (vgl. BVerfGE 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ; 98, 17 ; 130, 372 ), kann entweder zur Nichtigerklärung (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1, § 95 Abs. 3 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die mit der Verfassungswidrigkeit gegebene Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG).
  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Der normative Gehalt der auszulegenden Norm darf nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93).
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