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   BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82   

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https://dejure.org/1986,556
BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82 (https://dejure.org/1986,556)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82 (https://dejure.org/1986,556)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1578/82 (https://dejure.org/1986,556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Altersgrenze

  • openjur.de

    Altersgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Gegenwärtige Beschwer - Zukünftiger Anspruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 1
  • NJW 1986, 1742
  • MDR 1986, 821
  • NVwZ 1986, 631 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 550 (Ls.)
  • BB 1986, 1018
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Solche Voraussetzungen für das Rechtsschutzinteresse hat das Bundesverfassungsgericht vornehmlich bei der Prüfung der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden entwickelt, die sich unmittelbar gegen Gesetze richten (vgl. BVerfGE 1, 97 [102]; 60, 360 [371]).

    Hier handelt es sich letztlich um den Versuch, die Möglichkeiten zu erweitern, durch welche eine verfassungsgerichtliche Normprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde erreicht werden kann (vgl. zu diesen Möglichkeiten BVerfGE 60, 360 [369 f.]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für jede Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzinteresse erforderlich (vgl. BVerfGE 9, 89 [92]; 21, 139 [143]; 56, 99 [106]).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Diese Bestimmung des Grundgesetzes würde unterlaufen, wenn es anderen als den verfassungsrechtlich vorgesehenen Antragsberechtigten ermöglicht würde, auf dem Umweg eines provozierten Verwaltungsaktes und eines Sozialgerichtsprozesses ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ohne eigene gegenwärtige Beschwer in Gang zu setzen, das sich in seiner Wirkung von einem Normenkontrollverfahren nicht unterscheiden würde (vgl. BVerfGE 67, 26 [37]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für jede Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzinteresse erforderlich (vgl. BVerfGE 9, 89 [92]; 21, 139 [143]; 56, 99 [106]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Solche Voraussetzungen für das Rechtsschutzinteresse hat das Bundesverfassungsgericht vornehmlich bei der Prüfung der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden entwickelt, die sich unmittelbar gegen Gesetze richten (vgl. BVerfGE 1, 97 [102]; 60, 360 [371]).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für jede Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzinteresse erforderlich (vgl. BVerfGE 9, 89 [92]; 21, 139 [143]; 56, 99 [106]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Schließlich geht es bei der Anwendung des § 119 AFG im Ergebnis auch nicht darum, ob die eheähnliche Gemeinschaft ebenso zu fördern ist wie die eheliche, sondern vielmehr um die Frage, ob die in der Rechtsprechung zu § 119 AFG liegende Belastung einer durch Beiträge finanzierten und eigentumsgeschützten (vgl BVerfGE 72, 1, 19) Rechtsposition bei eheähnlichen Gemeinschaften stets und ausnahmslos hinzunehmen ist.
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R

    Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im

    Das BVerfG hat zu Verfassungsbeschwerden gegen ein gerichtliches Urteil ausgeführt, dass zwar der Beschwerdeführer durch ein Urteil in der Regel beschwert sei, dies jedoch bei gerichtlicher Überprüfung eines Verwaltungsaktes anders sein könne, dessen Erlass der Beschwerdeführer provoziert habe, um im Gerichtszug im Wege der Inzidentkontrolle eine Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen und so die Möglichkeiten zu erweitern, durch die eine verfassungsgerichtliche Normprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde erreicht werden könne (BVerfG Beschluss vom 12.2.1986 - 1 BvR 1578/82 - SozR 2200 § 1248 Nr. 45 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 18.5.1982 - 1 BvR 602/78 - BVerfGE 60, 360, 369 f) .
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