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   BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,309
BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulässigkeit - Schriftliches Verfahren - Berufungszulassung - Berufungssumme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 119
  • NJW 1986, 2305
  • MDR 1986, 729
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auch diese Feststellung ist bindend (vgl. BVerfG 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 - zu II 1 b der Gründe, BVerfGE 72, 119) .
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Eine solche Entscheidung ist in gleicher Weise wie die Nichtigerklärung einer Norm gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG von allen Gerichten zu beachten (BVerfGE 40, 88, 94; 72, 119, 121).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 96, 205 ; stRspr).
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