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   BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83   

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https://dejure.org/1986,31
BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. Juni 1977 geschiedene Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Scheidung - Witwenrente - Gleichheitssatz

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 141
  • NJW 1986, 2697
  • NJW-RR 1986, 1322 (Ls.)
  • MDR 1986, 905
  • FamRZ 1986, 875
 
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Wird zitiert von ... (220)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Hierbei ist zu berücksichtigen, ob der Bürger an der Begründung seines Vertrauens durch eine eigene Leistung mitgewirkt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvL 55/83, BVerfGE 72, 141, 154 f.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 60, 329 [346]; 62, 256 [274]; 72, 141[150]).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Eine solche Rückwirkung (bzw tatbestandliche Rückanknüpfung) liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl: BVerfGE 69, 272, 309 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 132; BVerfGE 72, 141, 154 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78 S 260; BVerfGE 101, 239, 263; 123, 186, 257) , oder wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl: BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 105, 17, 37 f; 109, 133, 181) .
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