Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4
BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85 (https://dejure.org/1986,4)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sitzblockade I

§ 240 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Sitzblockaden I

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Strafurteilen gegen Teilnehmer an Sitzblockaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 14.11.1986)

    Blockade im Senat - Trotz der Stimmengleichheit: Liberale Weisheit in den Urteilsgründen

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Irritationen um das "Fernziel": zur Verwerflichkeitsrechtsprechung bei Sitzblockaden (Albin Eser)

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.11.1986)

    Vom Diener des Rechts zum Diener der Macht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 206
  • NJW 1987, 43
  • MDR 1987, 201
  • NStZ 1987, 222 (Ls.)
  • StV 1987, 13
  • DVBl 1987, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (273)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Die Beurteilung der Blockaden als Nötigung knüpfte an die Rechtsprechung an, die den in dieser Strafvorschrift verwendeten Gewaltbegriff schrittweise ausgeweitet hatte: Anfangs hatten die Gerichte bevorzugt auf die Entfaltung körperlicher Kraft durch den Täter abgestellt, später mehr auf eine Einwirkung auf den Körper des Opfers und schließlich allgemein auf das Merkmal der Zwangseinwirkung, das der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1969 im Laepple-Urteil (BGHSt 23, 46 ) anläßlich von Protesten gegen Fahrpreiserhöhungen herausgearbeitet hatte.

    b) Der 2. Strafsenat verweist auf seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere die Laepple-Entscheidung (BGHSt 23, 46 ), zu deren Tragweite er sich inzwischen im Beschluß vom 24. April 1986 (NJW 1986, S. 1883) geäußert hat.

    Zahlreiche Strafgerichte haben sie im Anschluß an das Laepple-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 46 ) darüber hinaus als verwerfliche Nötigung mit dem Mittel der Gewalt beurteilt (vgl. neben OLG Stuttgart, NJW 1984, S. 1909 insbesondere KG, NJW 1985, S. 209; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 942; BayObLG, …

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).

    Am weitesten ging das Laepple-Urteil aus dem Jahre 1969 (BGHSt 23, 46 [53 f.]), das den Protest gegen Fahrpreiserhöhungen durch Sitzblockaden auf Straßenbahnschienen betraf.

    Als demgegenüber der Bundesgerichtshof zu einer Auslegung überging, für die es vor 1945 einer damals zulässigen, aber rechtsstaatswidrigen Analogie zu Lasten von Straftätern bedurfte (vgl. RGSt 72, 349 [351] - zur Anwendung von Betäubungsmitteln), und dann im Laepple-Urteil sogar die Verursachung einer unausweichlichen Zwangswirkung durch einen psychisch determinierten Prozeß als Gewalt einstufte (BGHSt 23, 46 [54]), hat sich dagegen alsbald Kritik gemeldet; eine für die Vorhersehbarkeit durch den Staatsbürger wesentliche und für den polizeilichen Einsatz wünschenswerte gefestigte Rechtsauffassung konnte sich daher nicht bilden, und zwar um so weniger als auch der Bundesgerichtshof an den Gewaltbegriff im Falle von Vergewaltigungen erheblich strengere Anforderungen stellte und nicht einmal ein Einschließen in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung genügen ließ (NJW 1981, S. 2204).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof schon im Laepple-Urteil zutreffend dargelegt, daß die Verfassung zwar breiten Spielraum für öffentliche Einflußnahmen eröffnet, daß aber niemand befugt sei, die öffentliche Aufmerksamkeit durch gezielte und absichtliche Behinderung zu steigern (BGHSt 23, 46 [56 f.]).

    Die Respektierung derartiger Aktionen hat der Bundesgerichtshof in der Laepple-Entscheidung als unvereinbar mit den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats abgelehnt (BGHSt 23, 46 [56 ff.]).

    Der Bundesgerichtshof hatte dies im Laepple-Urteil (BGHSt 23, 46 [54 f.]) damit begründet, daß der Absatz 2 des § 240 StGB erst durch die tatbestandliche Erweiterung des Absatzes 1 notwendig geworden sei, daß diese nur die Drohungsalternative betroffen habe und daß bei Gewaltanwendung nur besondere Umstände das Verwerflichkeitsurteil ausschließen könnten.

  • OLG Stuttgart, 14.03.1984 - 1 Ausschl 1/84
    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Das Oberlandesgericht Stuttgart verwarf die Revisionen unter Bezugnahme auf einen bereits veröffentlichten, näher begründeten Beschluß, der ebenfalls die Sitzblockade in Stuttgart-Vaihingen betraf (NJW 1984, S. 1909).

    Schon in seinem früher veröffentlichten Beschluß über die Sitzblockade in Stuttgart-Vaihingen (NJW 1984, S. 1909) hatte der erste Strafsenat dargelegt, an dieser Beurteilung ändere sich auch nichts durch das Vorhandensein anderer Kasernenzugänge sowie dadurch, daß die Straßensperren lediglich auf zwölf Minuten angelegt gewesen und die Blockierer teilweise schon nach wenigen Minuten von der Polizei entfernt worden seien.

    Zahlreiche Strafgerichte haben sie im Anschluß an das Laepple-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 46 ) darüber hinaus als verwerfliche Nötigung mit dem Mittel der Gewalt beurteilt (vgl. neben OLG Stuttgart, NJW 1984, S. 1909 insbesondere KG, NJW 1985, S. 209; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 942; BayObLG, …

    Nach Ansicht des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart haben die an der Sitzblockade in Stuttgart-Vaihingen beteiligten Demonstranten nötigende Gewalt angewandt, indem sie sich auf der Fahrbahn für einige Zeit so niedergelassen hätten, daß die gesamte Fahrbahn versperrt gewesen sei und Kraftfahrer zum Halten gezwungen worden seien; durch den massierten körperlichen Einsatz sei auf Fahrzeugführer ein unwiderstehlicher Zwang ausgeübt worden, der sie an der Weiterfahrt auf einer öffentlichen Straße gehindert habe (NJW 1984, S. 1909 [1910]).

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    b) Der 2. Strafsenat verweist auf seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere die Laepple-Entscheidung (BGHSt 23, 46 ), zu deren Tragweite er sich inzwischen im Beschluß vom 24. April 1986 (NJW 1986, S. 1883) geäußert hat.

    Der Bundesgerichtshof hat daraufhin nach Erlaß der angegriffenen Entscheidungen durch Beschluß vom 24. April 1986 (NJW 1986, S. 1883) klargestellt, der Sachverhalt, welcher der Laepple-Entscheidung zugrunde gelegen habe, weiche in wesentlichen Punkten von Sitzblockaden der strittigen Art ab; der Umstand, daß Demonstranten die von ihnen verursachte Verkehrsbehinderung von vornherein bezweckten, sei nicht stets eine hinreichende Bedingung für das Verwerflichkeitsurteil im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB .

    Diese Auffassung hat sich inzwischen auch der Bundesgerichtshof unter Abwendung vom Laepple-Urteil im Beschluß vom 24. April 1986 (NJW 1986, S. 1883) zu eigen gemacht.

  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).

    Auf der dritten Stufe schließlich stellte der Bundesgerichtshof allgemein auf eine die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung beeinträchtigende Zwangswirkung ab (BGHSt 8, 102 - Massenstreik; 19, 263 - Bedrängen auf der Autobahn; vgl. auch BGHSt 23, 126 - Vorhalten einer Schußwaffe).

  • OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 376/85
    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Das Oberlandesgericht Köln schließlich hat dem Bundesgerichtshof im Anschluß an dessen Ausführungen in einem anderen Urteil (BGHSt 32, 165 ) die Frage vorgelegt, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeit willen auf eine Behinderung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer angelegt seien, stets rechtswidrig im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB seien oder ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Verwerflichkeit entfallen könne (NStZ 1986, S. 30; zurückhaltend auch OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 bei kurzfristigen Behinderungen und OLG Zweibrücken, NJW 1986, S. 1055 für den Fall polizeilicher Umleitungen).

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Ein weiteres Urteil, dem eine Flughafenblockade (Großdemonstration) zugrunde gelegen habe und in dem zum Gewaltbegriff in anderen Strafvorschriften Stellung genommen worden sei (BGHSt 32, 165 ), habe offengelassen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung darauf angelegt seien, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar seien.

    Das Oberlandesgericht Köln schließlich hat dem Bundesgerichtshof im Anschluß an dessen Ausführungen in einem anderen Urteil (BGHSt 32, 165 ) die Frage vorgelegt, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeit willen auf eine Behinderung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer angelegt seien, stets rechtswidrig im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB seien oder ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Verwerflichkeit entfallen könne (NStZ 1986, S. 30; zurückhaltend auch OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 bei kurzfristigen Behinderungen und OLG Zweibrücken, NJW 1986, S. 1055 für den Fall polizeilicher Umleitungen).

  • OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85

    Strafrechtliche Verurteilung von Demonstranten wegen gemeinschaftlicher Nötigung;

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Das Oberlandesgericht Köln schließlich hat dem Bundesgerichtshof im Anschluß an dessen Ausführungen in einem anderen Urteil (BGHSt 32, 165 ) die Frage vorgelegt, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeit willen auf eine Behinderung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer angelegt seien, stets rechtswidrig im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB seien oder ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Verwerflichkeit entfallen könne (NStZ 1986, S. 30; zurückhaltend auch OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 bei kurzfristigen Behinderungen und OLG Zweibrücken, NJW 1986, S. 1055 für den Fall polizeilicher Umleitungen).

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Jedoch kommt der Meinungsfreiheit im Konfliktsfall nach ständiger Rechtsprechung um so größeres Gewicht zu, je weniger es sich um unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerungen im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Zwecke und je mehr es sich um einen Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (vgl. BVerfGE 66, 116 [139] m. w. N.).

    Diese Richter gehen von der ständigen Rechtsprechung aus, daß Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Vorschriften des einfachen Rechts grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte sind und verfassungsgerichtlich nur auf Auslegungsfehler zu überprüfen sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsstreit von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]; 66, 116 [131]).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263 ) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).

    Nachdem schon das Reichsgericht die Anforderungen an die Kraftentfaltung durch den Täter mitunter recht niedrig angesetzt hatte, hielt der Bundesgerichtshof auf der zweiten Stufe die Einwirkung auf den Körper des Opfers für entscheidend; Gewalt liege auch vor, wenn der Täter durch körperliche Handlungen die Ursache dafür setze, daß der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein unmittelbar auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert werde, gleichviel, ob der Täter dazu größere oder nur geringere Körperkraft brauche (BGHSt 1, 145 für den Fall der heimlichen Beibringung eines Betäubungsmittels).

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
    d) Der 4. Strafsenat hat sich zuletzt 1969 in einer Entscheidung zur räuberischen Erpressung mit dem Gewaltbegriff befaßt (BGHSt 23, 126 ).

    Auf der dritten Stufe schließlich stellte der Bundesgerichtshof allgemein auf eine die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung beeinträchtigende Zwangswirkung ab (BGHSt 8, 102 - Massenstreik; 19, 263 - Bedrängen auf der Autobahn; vgl. auch BGHSt 23, 126 - Vorhalten einer Schußwaffe).

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

  • RG, 06.05.1921 - 127/21

    Fällt die Anwendung von Betäubungsmitteln unter den Begriff der Gewalt im Sinn

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BayObLG, 21.02.1986 - RReg. 5 St 110/85

    Abwägung von Gewaltanwendung und verfolgtem Zweck zur Feststellung der

  • KG, 31.10.1984 - 5 Ws (B) 331/84

    Geldbuße wegen Verstoß gegen eine Anordnung, sich aus einer öffentlichen

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • RG, 30.06.1911 - IV 479/11

    Setzt die Gewalttätigkeit gegen Personen als Merkmal des Landfriedensbruchs

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

  • OLG Zweibrücken, 04.11.1985 - 1 Ss 170/85
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

  • RG, 04.10.1938 - 4 D 696/38

    1. Kann ein Rücktritt vom Versuch i. S. des § 46 Nr. 1 oder 2 StGB. angenommen

  • RG, 20.09.1932 - I 844/32

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine

  • BVerfG - 1 BvR 921/84 (anhängig)
  • BVerfG - 1 BvR 306/85 (anhängig)
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine den Anwendungsbereich der Norm einschränkende Auslegung, die die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter bestimmten Umständen doch für zulässig erklärte, widerspräche den Absichten des Gesetzgebers und käme damit einer mit dem Gebot hinreichender gesetzlicher Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) unvereinbaren originären judikativen Rechtsetzung gleich (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 64, 389 ; 73, 206 ; 105, 135 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht