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   BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81   

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https://dejure.org/1987,100
BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81 (https://dejure.org/1987,100)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 BvR 981/81 (https://dejure.org/1987,100)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 981/81 (https://dejure.org/1987,100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3, Art. 12; RBeratG Art. 1 § 1
    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes - Versicherungsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilerlaubnis - Rechtsbeistand - Versicherungsberater

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Berufszugangsregelung, subjektive Berufszulassungsvoraussetzung, Versicherungsberater, Rechtsberatung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 284
  • NJW 1988, 543
  • MDR 1988, 199
  • NVwZ 1988, 346 (Ls.)
  • VersR 1988, 145
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater

    Dieser Unterschied zwischen beiden Berufen, der durch den Inhalt ihrer Aufgabenstellung vorgegeben ist, spricht dafür, dass der Versicherungsberater erst recht eine Befugnis zur Rechtsberatung benötigt (BVerfGE 75, 284 [juris Rn. 38]).

    Seine Abschaffung würde einen Eingriff auf der Ebene der Berufswahl bedeuten (BVerfGE 75, 284, 292 [juris Rn. 17]).

    Der Gesetzgeber ist nicht befugt, auf eine Genehmigungspflicht zu verzichten, weil dies einer Abschaffung des Berufsbildes gleichkäme (vgl. BVerfGE 75, 284, 297 [juris Rn. 27]).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Die Grenze der Zumutbarkeit wird bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe nicht mehr gewahrt (vgl. dazu BVerfGE 75, 284 m.w.N.).
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