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   BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85   

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https://dejure.org/1987,52
BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Präklusion II

  • openjur.de

    Präklusion II

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 275 296
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen Präklusiuonsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Präklusion - Absoluter Verzögerungsbegriff - Offenkundigkeit gleicher Verzögerung - Rechtzeitiges Vorbringen - Rechtzeitiger Vortrag - Fristversäumnis - Richterliche Belehrung - Anwaltliche Vertretung - Fehlerhafte Rechtsanwendung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 302
  • NJW 1987, 2733
  • MDR 1987, 904
 
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Wird zitiert von ... (173)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 75, 302 ).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Beinhaltet die Regelung des § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 der

    Der Betroffene muss zuvor ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äußern und darf erst dann präkludiert werden, wenn er diese Möglichkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt hat, weil er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149 mwN; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302, 315) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 32/20 R

    Beinhaltet die Regelung des § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 der

    Der Betroffene muss zuvor ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äußern und darf erst dann präkludiert werden, wenn er diese Möglichkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt hat, weil er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149 mwN; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302, 315) .
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